Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
© argum.com
Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung endlich in Kraft
"Was lange währt wird endlich gut. Die nach Jahren politischen Tauziehens Anfang 2020 eingeführte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist nicht nur eine gute Meldung für das Handwerk, sondern auch und vor allem für Energieverbrauch, Umwelt und Klima", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Mehr dazu
Ausgabe 2/2020 von Donnerstag, 16. Januar 2020
InfoStream
© chunchun / pixabay.com
Rundfunkbeitrag: Melden Sie Veränderungen rechtzeitig
Handwerksbetriebe können Rundfunkbeiträge sparen, wenn sie dem ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service Veränderungen im Betrieb zwischen dem 1. Januar und 31. März 2020 mitteilen.

Erfahren Sie mehr
Kleinunternehmerregelung: Wann die Umsatzsteuerpflicht greift
Im Handwerk gibt es viele Einzelunternehmer, die auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung zurückgreifen. Doch wann gilt eine Umsatzsteuerpflicht und welche Vorteile bietet die Einstufung beim Finanzamt als Kleinunternehmer? Ein Überblick gibt wichtige Tipps, erläutert die Gesetzesänderungen 2020 sowie neue Urteile und zeigt, wo die Umsatzgrenzen liegen. Mehr erfahren Sie hier.
Freigrenze bei Sachbezügen: Neue Steuerspielregeln
In der Praxis sind Sachbezüge bis zu 44 Euro im Monat bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern äußerst beliebt. Kein Wunder: Werden einige Voraussetzungen eingehalten, sind solche Sachbezüge steuer- und abgabenfrei. Die Spielregeln für die Steuerfreiheit haben sich zum 1. Januar 2020 durch eine Neuregelung im Jahressteuergesetz 2019 geändert. Erfahren Sie mehr.
Kassenbons: Was ist wirklich Pflicht und womit gibt´s Probleme?
Seit 1. Januar 2020 gilt die Bonpflicht und verärgert viele im Handwerk. Kann das Ausdrucken eines Kassenbons wirklich Steuerbetrug verhindern? Und welche Angaben müssen auf dem Bon stehen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
"Mein gutes Beispiel": Bewerbungsphase gestartet
Sie engagieren sich mit Ihrem Betrieb für gesellschaftliche Projekte? Oder tragen zum Umwelt- und Klimaschutz bei? Dann können Sie sich bis zum 31. Januar 2020 für den bundesweiten Preis "Mein gutes Beispiel" bewerben.
Räum- und Streupflicht im Winter: Das gilt rechtlich
Anlieger müssen Gehwege im Winter streuen. Auch am Wochenende müssen die Straßen von Schnee und Eis befreit werden. Das betrifft auch Betriebsgrundstücke. Wer bei Glatteisunfällen haftet und weitere Antworten auf rechtliche Fragen zum Thema Räum- und Streupflicht.
Arbeitsstätte im Winter: Darauf müssen Sie achten
Abends wird es früh dunkel und das Wetter ist oft schlecht. Eine Baustelle muss in den Wintermonaten dementsprechend vorbereitet sein. Die BG BAU gibt Ihnen Tipps, worauf Sie bei einer wetterfesten Arbeitsstätte achten müssen. Erfahren Sie mehr.
Veranstaltungen
Beratung vor Ort
Veranstaltungen in Ihrer Nähe und zu Ihren Themen.
Unsere Kurshighlights
Demnächst startende Kurse in unseren Bildungszentren mit freien Plätzen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Weitere Meldungen
Seminar
Umsatzsteuer bei Bauleistungen und Steuer Compliance im Ausland
Handlungshilfe
So geben und nehmen Sie Feedback
Wenn Sie in Zukunft keine E-Mails mehr empfangen wollen, bitte hier klicken.
Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern wollen, bitte hier klicken.
InfoStream-Archiv
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im InfoStream-Archiv.
Hinweis
Die Redaktion des InfoStreams übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis reproduziert, gedruckt, übersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden.
Feedback an unsere Redaktion
Für Feedback, Anregungen oder Kritik sind wir Ihnen jederzeit dankbar: Schreiben Sie an unsere Redaktion.
Erfahren Sie mehr über die Handwerkskammer für München und Oberbayern: hwk-muenchen.de.
Impressum
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Hausanschrift:
Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
Postanschrift:
Postfach 34 01 38, 80098 München
Telefon: 089 5119-0
Fax: 089 5119-295
E-Mail: info@hwk-muenchen.de
Internet: hwk-muenchen.de

USt-Id-Nr.
DE 275882982

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 II Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Thomas Graßl
Telefon 089 5119-180,
Fax 089 5119-306
E-Mail: thomas.grassl@hwk-muenchen.de
InfoStream erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28, 80538 München