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Handwerk fordert gezielte Steuerpolitik für den Mittelstand
"Der Staat ist zurzeit finanziell sehr belastet. Aber das sind die Unternehmen auch. Effiziente Schwerpunktsetzung bei den staatlichen Ausgaben und gezielte Steuerentlastungen gerade der Handwerksbetriebe sind deshalb die Gebote der Stunde", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Zum Statement von Präsident Peteranderl
Ausgabe 10/2023 von Donnerstag, 16. März 2023
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ZDH-Umfrage Bürokratie
Unnötige Bürokratie kostet Zeit, Nerven und Geld. In dieser kurzen Umfrage können Handwerker sagen, wo der Schuh drückt.
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Wer im Alltag PU-Produkte verwendet, muss bis zum 24. August eine entsprechende Schulung absolvieren. Arbeitgeber müssen dies für ihre Mitarbeiter dokumentieren. Der TÜV Rheinland zeigt seine Angebote auf. Die BG Bau informiert ebenfalls. Alle wichtigen Fragen rund um die Hintergründe werden hier beantwortet.
IT-Notfallkarte: Im Ernstfall richtig verhalten
Die IT-Notfallkarte ist ein Hinweisschild des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Sie zeigt Beschäftigten, wie sie sich bei IT-Notfällen verhalten müssen. Die Karte sollte an einem zentralen Ort platziert werden. Zum Download.
Finanzieller Zuschuss: Diese Solarkollektoren werden gefördert
Wer Wasser durch Solarthermie erhitzen möchte, ist auf effiziente Sonnenkollektoren angewiesen. Einige von ihnen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Die Liste zum Download.
Fristlose Kündigung: Mitarbeiterin feiert trotz Krankmeldung
Meldet sich ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber für zwei Tage krank und nimmt an einer öffentlichen Party teil, ist von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Eine fristlose Kündigung kann dann gerechtfertigt sein. Das Urteil in einfachen Worten erklärt.
PV-Anlage: Auf diese Komponenten fällt keine Umsatzsteuer an
Im Jahressteuergesetz 2022 wurde ein Nullsteuersatz für bestimmte Photovoltaikanlagen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert und installiert werden. Das bedeutet: für solche Anlagen fällt keine Umsatzsteuer mehr an. Das gilt auch für einige Komponenten begünstigter Photovoltaikanlagen. Welche das sind.
Werbegeschenke: Das ist steuerlich zu beachten
Bei kleinen Aufmerksamkeiten für Kunden sollten Handwerksbetriebe die steuerliche Behandlung vom Finanzamt nicht außer Acht lassen. Wichtig sind vor allem die festgelegten Freigrenzen. Ein Überblick.
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Ereignisse wie Heirat, Geburt, Pflege und Tod können unerwartete Rechtsfolgen haben. Am 27. März informieren wir Sie dazu online.
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Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
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Prinzregentenstraße 28, 80538 München