Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Personalräte
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Liebe Leserinnen und Leser,
| | die interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist eingerichtet – und nun? Welche Meldekanäle sind zulässig? Sind anonyme Meldungen Pflicht? Was prüft die Meldestelle nach einem Hinweis? Der Podcast beantwortet wichtige Fragen zum Betreiben der internen Meldestellen. Und: Bei vielen Arbeitgebern herrscht noch immer Misstrauen bezüglich der Arbeit im Homeoffice. Behauptet ein Arbeitgeber, dass Beschäftigte im Homeoffice nicht arbeiten, muss er das aber beweisen. Sonst kann er das Gehalt nicht zurückfordern. So das LAG Mecklenburg-Vorpommern.
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Viel Spaß beim Informieren! Franziska Kowalski REDAKTION
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»Der Personalrat«-Podcast HinSchG: Betreiben der internen Meldestelle Damit Hinweisgebende Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz melden können, sind interne Meldestellen einzurichten. Der Podcast gibt wichtige Antworten, was beim Betreiben der internen Meldestelle zu beachten ist.
| Mindestlohn So steigt der Mindestlohn im Jahr 2024 Das Bundeskabinett hat die Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro brutto. In einem weiteren Schritt steigt er zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro brutto.
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Mobile Arbeit Homeoffice: Arbeitgeber muss Untätigkeit beweisen »Ohne Arbeit kein Lohn« gilt auch im Homeoffice. Aber der Arbeitgeber muss beweisen, ob und in welchem Umfang der Beschäftigte seine Arbeitspflicht daheim nicht erfüllt hat. Misslingt der Beweis, kann er das Gehalt nicht zurückfordern – so das LAG Mecklenburg-Vorpommern.
| Teilzeitarbeit Mehrarbeit irrelevant für Versorgungsbezüge Maßgeblich für die ruhegehaltfähige Dienstzeit ist die Teilzeitquote, die im Bewilligungsbescheid für die Teilzeitbeschäftigung festgesetzt ist . Darüber hinaus geleistete Mehrarbeit erhöht die Versorgungsbezüge von Teilzeitbeschäftigten nicht – so das Bundesverwaltungsgericht.
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»Gute Arbeit« BeDaX: Prüftool für den betrieblichen Datenschutz Arbeitsprozesse laufen zunehmend IT gestützt ab. Tracking- und Analysetechniken können das Verhalten der Beschäftigten bei der Arbeit dokumentieren und kontrollieren. Ein gut geregelter Datenschutz wirkt dem entgegen. »Gute Arbeit« 11/2023 stellt ein Tool vor, mit dem jede Interessenvertretung die Qualität des Beschäftigtendatenschutzes überprüfen kann.
| »Der Personalrat« Gewaltprävention: 5 Säulen der Deeskalation Wie können sich Beschäftigte besser vor der zunehmenden Gewalt geschützt? Eine gute Prävention beruht nicht ausschließlich auf besserer Ausrüstung. Es ist ebenso wichtig, die eigenen Fähigkeiten zu schulen, etwa in Gesprächsführung oder Lesen von Körpersprache. Die aktuelle Ausgabe 11/2023 von »Der Personalrat« erläutert die Strategien.
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| | | | Basiskommentar zum HinSchG
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| Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte
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Peter Wedde
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Hinweisgeberschutzgesetz
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Basiskommentar zum HinSchG
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Katrin Augsten
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Mobile Arbeit - Homeoffice - Telearbeit
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Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte
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