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Sehr geehrter Herr Do,

in wenigen Wochen ist es soweit: Mit dem Jahreswechsel tritt die Investmentsteuerreform (InvStG 2018) in Kraft. Nachdem diese umfassende Änderung der Besteuerungspraxis von Investmentfonds beschlossen war, gab es unzählige Fragen von Anlegern, Banken und Finanzindustrie - die Verunsicherung war groß. Das BMF hat nun reagiert - mit konkreten Hinweisen zu Informationspflichten, Ertragsermittlung und unterschiedlichen Fondsarten. Unser Newsletter bietet Ihnen hierzu eine kompakte Übersicht!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

PS: Ab dem neuen Jahr drohen unangemeldete Kassenprüfungen. Unterstützen Sie Ihre Mandanten mit der Mandanten-Information „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 - So sind Sie richtig vorbereitet“! 

 
 
 
 
  InvStG 2018: BMF klärt offene Fragen der Investmentsteuerreform  
 
 

Mit einem aktuellen Anwendungsschreiben will das BMF zahlreiche Fragen von Anlegern und Finanzdienstleistern zur Investmentsteuerreform klären. Ab dem neuen Jahr ändern sich mit Inkrafttreten der Reform des Investmentsteuergesetzes (InvStG 2018) die Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend. Dabei sollen Übergangsvorschriften helfen, die gesetzlichen Vorgaben zur erfüllen.

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+++ Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 +++
So bereiten Sie Ihre Mandanten richtig vor!

Das Thema Kassenführung bleibt spannend: Kaum haben Ihre Mandanten ihre Kassensysteme entsprechend den seit Anfang 2017 geltenden verschärften Anforderungen angepasst, da rüstet die Finanzverwaltung schon mächtig auf. Denn ab dem 01.01.2018 wird sie erstmals das neue Instrument der spontanen Kassennachschau anwenden.

Mit der unangekündigten Kassennachschau verschärft die Finanzverwaltung die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen Ihrer Mandanten! Entspricht die Kassenführung nicht den Vorschriften, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 50.000 €.

Viele Unternehmer sind stark verunsichert, wie sie sich bei einer spontanen Kassennachschau verhalten sollen und Fehler vermeiden können. Unterstützen Sie Ihre Mandanten und bereiten Sie sie mit der Mandanten-Information „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 - So sind Sie richtig vorbereitet!“ gezielt auf diese Situation vor.

» » Bestellen Sie hier Ihre Exemplare der „Mandanten-Information: Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind Sie richtig vorbereitet“ und bereiten Sie Ihre Mandanten gezielt vor!

 
 
  Altersvorsorge: Sonderausgabenabzug bei verschiedenen Beiträgen  
 
 

Altersvorsorgeaufwendungen für private Renten und kapitalbildende Lebensversicherungen, die nach der bis 2004 geltenden Rechtslage aus versteuertem Einkommen geleistet wurden, sind nachrangig zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung abziehbar. Das hat der BFH entschieden. Auch Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen dem gesetzlichen Besteuerungsanteil.

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