EuGH - Vertrieb eines Mediaplayers für illegales Streaming verstößt gegen Urheberrecht | Rechtsanwälte dürfen nicht mit nackten Frauen auf Kalendern werben
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des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    11.05.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Angelika Hoche zum Thema: "Die Haftung von Links im Urheberrecht nach GS Media" in der Aprilausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 92) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle urheberrechtliche Entscheidung des BGH - I ZR 247/15 in Sachen AIDA-Kussmund. Danach erstreckt sich die Panoramafreiheit auch auf Kunstwerke an Kreuzfahrtschiffen.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen

Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion

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Meldungen:

Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung verstößt gegen EU-Recht
 
Rechtsanwälte dürfen nicht mit nackten Frauen auf Kalendern werben
 
Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen
 
AIDA-Kussmund: Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf Kunstwerke an Kreuzfahrtschiffen
 
Preisvergleichsportale müssen über ausschließliche Berücksichtigung Provision zahlender Anbieter informieren
 
Vertrieb eines Mediaplayers für illegales Streaming verstößt gegen Urheberrecht
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   
     
 

Aus der Redaktion

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EuGH 4.5.2017, C-339/15

Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung verstößt gegen EU-Recht

Ein allgemeines und ausnahmsloses Verbot jeglicher Werbung für Leistungen der Mund- und Zahnversorgung ist mit dem Unionsrecht unvereinbar. Die Ziele des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Würde des Zahnarztberufs können es allerdings rechtfertigen, die Formen und Modalitäten der von Zahnärzten verwendeten Kommunikationsinstrumente einzugrenzen.
[EuGH PM Nr. 45 vom 4.5.2017]


LG Köln 23.3.2017, 24 S 22/16

Rechtsanwälte dürfen nicht mit nackten Frauen auf Kalendern werben

Ein Rechtsanwalt darf nicht mit Kalendern für sich werben, wenn darauf nackte oder nur spärlich bekleidete Frauen zu sehen sind. Auch das Anbringen einer Kopflasche kann nicht als künstlerische Tätigkeit angesehen werden, weshalb das "Gesamtwerk" nicht der Kunstfreiheit unterfällt und somit nicht als Werbemittel verwendet werden darf.
[LG Köln PM vom 28.4.2017]


OLG Hamm 7.3.2017, 4 U 162/16

Kinder dürfen Gummibärchenaroma kaufen

Nikotinfreie Aromastoffe für E-Zigaretten und E-Shishas dürfen im Onlinehandel ohne Altersbeschränkung vertrieben werden. Auch die Behältnisse mit diesem Aromastoff werden von dem Verbot nicht erfasst. Nach dem Gesetzeswortlaut regelt die Vorschrift nur den Umgang mit solchen Behältnissen, in denen elektronische Zigaretten und Shishas aufbewahrt werden, und nicht den Umgang mit Behältnissen für Aromastoffe.
[OLG Hamm Pressemitteilung vom 27.4.2017]


BGH 27.4.2017, I ZR 247/15

AIDA-Kussmund: Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf Kunstwerke an Kreuzfahrtschiffen

Ein Werk i.S.v. § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG befindet sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, wenn es von Orten aus, die unter freiem Himmel liegen und für jedermann frei zugänglich sind, wahrgenommen werden kann. Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn ein Werk (hier: mit dem "AIDA-Kussmund" dekorierte Kreuzfahrtschiffe) nicht ortsfest ist und sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befindet.
[BGH PM Nr. 56 vom 27.4.2017]


BGH 27.4.2017, I ZR 55/16

Preisvergleichsportale müssen über ausschließliche Berücksichtigung Provision zahlender Anbieter informieren

Die Information darüber, dass in einem Preisvergleichsportal im Internet nur Anbieter berücksichtigt werden, die sich für den Fall des Vertragsschlusses mit dem Nutzer zur Zahlung einer Provision an den Portalbetreiber verpflichtet haben, ist eine wesentliche Information i.S.d. § 5a Abs. 2 UWG. Dabei geht der Verbraucher, sofern keine entsprechenden Hinweise erfolgen, nicht davon aus, dass in den Vergleich nur solche Anbieter einbezogen werden, die dem Betreiber des Portals im Falle des Vertragsabschlusses mit dem Nutzer eine Provision zahlen.
[BGH PM Nr. 57 vom 27.4.2017]


EuGH 26.4.2017, C-527/15

Vertrieb eines Mediaplayers für illegales Streaming verstößt gegen Urheberrecht

Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die vorübergehende Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks auf diesem Medienabspieler durch Streaming ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen.
[EuGH online]


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

*26. Mai 2017: AGEM auf dem DAT in Essen - Thema: Dateneigentum

*10. und 11. November 2017: AGEM-Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Berlin

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf: Termine 2017: 29. Juni 2017, 28. September 2017 und 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, in Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgern. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 29.06.2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Termine 2017: 25. April 2017, 30. Mai 2017, 27. Juni 2017, 31. August 2017, 26. September 2017, 26. Oktober 2017, 28. November 2017. Beginn in der Regel um 19:00 Uhr. Details folgen. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de).  Nächster Termin: 30.05.2017!

Regionalgruppe Hamburg: Der nächste Termin findet am 08. Juni 2017 ab 19:00 Uhr im Seminarraum des Betriebssportverbands Hamburg, Wendenstraße 20, 20537 Hamburg statt. Dr. Ulf Buermeyer LL.M. (Columbia Law School) referiert zum Thema: Informantenschutz in der digitalen Gesellschaft - Whistleblowing in Zeiten von Vorratsdatenspeicherung und Datenhehlerei". Informationen und Anmeldungen bei Herrn RA Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder RA Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: 08.06.2017!

Regionalgruppe Stuttgart: Termine 2017 folgen. Stammtische in der Regel ab 19.30 Uhr im Restaurant "Der Zauberlehrling" - Private Room, Rosenstraße 42, 70182 Stuttgart. Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen, BRP Renaud & Partner (thomas.janssen@brp.de). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Rhein/Neckar: Die Termine 2017 finden statt am 15. Mai, 11. September und 13. November 2017, ab 19 Uhr regelmäßig in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim. Bitte melden Sie sich für das Treffen am 15.05.2017 ab 19 h in der "Brasserie Bernstein" bis zum 14.05.2015 bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 15.05.2017!

Regionalgruppe Hannover: Termine 2017 finden am 04. Mai und 27. Juli 2017 statt. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo: Die Stammtische finden in der Regel im Restaurant und Bar "Leinegold", Königstraße 53 in 30175 Hannover statt. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 27.07.2017!

Regionalgruppe Berlin: Die Termine 2017 finden am 27. Juni, 10. Oktober und 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 06.06.2017!

Regionalgruppe Köln: Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig:  Der nächste Termin findet am 11. Mai 2017, ab 19.30 h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Anmeldung bitte bis zum 08.05.2017 an Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin: 11.05.2017!

Regionalgruppe München: Termine 2017:  11. Mai 2017, 13. Juli  2017, 14.September 2017, in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München; Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 11.05.2017!

 
 
 
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