BGH: Informationspflichten bei der Werbung für Kraftfahrzeuge | OLG Köln: Unity-Media darf Router der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen
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15.02.2018
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Angelika Hoche zur Reihe: Erschöpfung im Urheberrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz: "Die Erschöpfung im Markenrecht, insbesondere bei Parallelimporten" in der Februarausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2018, 34) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle Entscheidung des BGH zur Eintragung der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" auch für die Beherbergung von Gästen. Danach fehlt der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" für Dienstleistungen der Klasse 42 "Berherbergung von Gästen" nicht jede Unterscheidungskraft.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen



Elisabeth Ivanyi
Redaktion IPRB (verantw.)

 

 
Verlagsangebot
Kölner Tage IT-Recht 15.-16.03.2018. Herausforderungen und Risiken beim Handling von IT und Daten im Unternehmen. Hier informieren und anmelden!
MELDUNGEN
Eintragung der Wortmarke Pippi Langstrumpf auch für Beherbergung von Gästen
Informationspflichten bei der Werbung für Kraftfahrzeuge
Unitymedia darf Router der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen
Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen
Geldbußen gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an Kartellen im internationalen Luftfrachtsektor bleiben bestehen
 

 
AUS DEM HEFT
Reihe: Erschöpfung im Urheberrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz (IPRB 2018,34)
 

 
NEUES AUS DER AGEM
Veranstaltungshinweise
Verlagsangebot
Härting, Internetrecht. Jetzt bestellen!
MELDUNGEN
 
BGH 5.10.2017, I ZB 97/16
Eintragung der Wortmarke Pippi Langstrumpf auch für Beherbergung von Gästen

Der Wortmarke "Pippi Langstrumpf" fehlt für die Dienstleistungen der Klasse 42 "Beherbergung von Gästen" nicht jegliche Unterscheidungskraft. Etwaige inhaltliche Zuschreibungen, die der Verkehr von der Romanfigur auf unter ihrem Namen angebotene Beherbergungsdienstleistungen übertragen mag, begründen allenfalls einen beschreibenden Anklang der angegriffenen Marke, beseitigen jedoch nicht ihre Eignung, als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der betroffenen Dienstleistung zu wirken.

 
[BGH online]

 
BGH 18.10.2017, I ZR 84/16
Informationspflichten bei der Werbung für Kraftfahrzeuge

Ein Angebot i.S.d. § 5a Abs. 3 UWG setzt zwar nicht voraus, dass bereits alle wesentlichen Merkmale des Produkts in einem dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang angegeben werden. Wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmers keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss der Unternehmer bei einem Angebot i.S.v. § 5a Abs. 3 UWG aber seinen Vornamen und seinen Zunamen sowie seine Anschrift angeben.

 
[BGH online]

 
OLG Köln 2.2.2018, 6 U 85/17
Unitymedia darf Router der Kunden für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen

Unitymedia NRW darf die Router, die das Unternehmen den Kunden stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes mittels eines zweiten WLAN-Signals ("WifiSpots") nutzen. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden ("Opt in") ist hierfür zwar nicht erforderlich; die Kunden müssen aber jederzeit die Möglichkeit haben, durch einen Widerspruch aus diesem System auszusteigen ("Opt out").

 
[OLG Köln PM vom 2.2.2018]

 
BGH 21.9.2017, I ZR 53/16
Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen

Der durch eine irreführende Blickfangangabe verursachte Irrtum wird auch bei wirtschaftlich bedeutsamen Erwerbsvorgängen regelmäßig nicht durch einen Hinweis am Ende eines nachfolgenden umfangreichen und unübersichtlichen Texts ausgeräumt, dessen inhaltlicher Bezug zum Blickfang nicht klargestellt wird.

 
[BGH online]

 
EuGH 1.2.2018, C-498/16
Geldbußen gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an Kartellen im internationalen Luftfrachtsektor bleiben bestehen

Der EuGH hat die Geldbußen aufrechterhalten, die die EU-Kommission gegen mehrere Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an Kartellen im internationalen Luftfrachtsektor verhängt hatte.

 
[EuGH PM Nr. 9 vom 1.2.2018]


AUS DEM HEFT
 
 
Reihe: Erschöpfung im Urheberrecht und im Gewerblichen Rechtsschutz (IPRB 2018,34)

Die Erschöpfung im Markenrecht, insbesondere bei Parallelimporten
von Dr. Angelika Hoche

Der nachfolgende Beitrag aus der Reihe Erschöpfung im Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz gibt einen Überblick über die Grundsätze der Erschöpfung im Markenrecht und ihre Ausnahmen, insbesondere in Fragen des Parallelimports.

 
 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Neues aus der AGEM
 
 
SAVE THE DATE:

 

20. April 2018: AGEM-Tagesveranstaltung "Unionsmarke aktuell" (http://agem-dav.de/termine/unionsmarke-aktuell/)
8. Juni 2018: Deutscher Anwaltstag in Mannheim (http://agem-dav.de/termine/dat-2018/)
9.-10.November 2018: Herbsttagung und Mitgliederversammlung (http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2018/)

 

TERMINE DER REGIONALGRUPPEN:

* Regionalgruppenstammtische:
Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2018 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter
http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf:
Termine 2018: 28. Februar 2018, 28. Juni 2018, 27. September 2018, 6. Dezember 2018 - Nikolausstammtisch mit Weihnachtsessen.
Nächster Termin: Mittwoch 28. Februar 2018, 18:30 Uhr - Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Diplom Finanzwirt (FH) Sascha Walter, Frankfurt am Main, wird einen Vortrag zum Thema "Abmahnung und die Umsatzsteuer" halten. Der Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 28. Februar 2018!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Nächster Termin: Donnerstag, 15. Februar 2018, - Dr. Arne Lambrecht, Rechtsanwalt, Hamburg und Jens Milker, LL.M. (Trinity College Dublin), Mainz, wird einen Vortrag zum Thema: "Zwischen Wahlkampf und World of Warcraft - der Einsatz von »Social-Bots« im Lichte des Medien-, Marken- und Wettbewerbsrechts" halten.
Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: 15. Februar 2018!

Regionalgruppe Hamburg:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: folgt!
 
Regionalgruppe Stuttgart:
Nächster Termin: 22.03.2018. Der nächste Stammtisch findet am 22.03.2018 um 19:00 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart. Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen  wird einen Vortrag zum Thema: ""Die Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Know-how Schutz-Richtlinie) - Neue Herausforderungen für Unternehmen und die anwaltliche Beratungspraxis" 
 halten (Dauer des Vortrags ca. 45 Minuten).  Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de) oder Herrn Rechtsanwalt Jürgen Held (jh @ vogel-partner.eu).
Nächster Termin: 22. März 2018!

Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.deNächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Nächster Termin: 01.03.2018. Das nächste Regionalgruppentreffen findet am Donnerstag, den 01.03.2018 um 18:00 Uhr statt. Im Rahmen des Treffens wird ein Besuch des Verlagshauses Madsack in Hannover und dort eine Führung durch den sogenannten Newsroom stattfinden. Treffpunkt ist um 17:45 Uhr vor dem Verlagshaus in der August-Madsack-Straße 1, 30559 Hannover. Die Führung dauert ca. 45 Minuten. Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung rechtzeitig bei dem Regionalgruppenleiter an (seidel@srk-kanzlei.de). Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 01.03.2018!

Regionalgruppe Berlin:
Termine 2018: 20. Februar 2018, 24. April 2018, 25. September 2018, 28. November  2018.
Nächster Termin: 20. Februar 2018. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter koch@hk2.eu.
Nächster Termin: 20. Februar 2018!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2018: 21. Februar 2018, 11. April 2018, 13. Juni 2018, 12. September 2018 und 05. Dezember 2018.
Nächster Termin: Mittwoch 21. Februar 2018, 19.00 Uhr - Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Diplom Finanzwirt (FH) Sascha Walter, Frankfurt am Main, wird einen Vortrag zum Thema "Abmahnung und die Umsatzsteuer" halten, Rotonda Business Club, Pantaleonswall 27, 50676 Köln.
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen die Leiter der Regionalgruppe Köln zur Verfügung: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher (schuhmacher@lst.law) und Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@KANZLEI-TM.de).
Nächster Termin: 21. Februar 2018!

Regionalgruppe Leipzig: 
Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt.
Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München:
Termine 2018: 8. März 2018, 10. Mai 2018, 12. Juli 2018, 13. September 2018.
Nächster Termin: 8. März 2018. Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 8. März 2018!

 


Verlagsangebot
     
Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-189
ivanyi@otto-schmidt.de
 

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