BGH: Keine Wettbewerbshandlung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Ermächtigung | OLG Frankfurt: Ergänzender Leistungsschutz bei Vertrieb des Originalerzeugnisses unter mehreren Handelsmarken
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18.01.2018
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Ingo Jung/Jennifer Hort-Boutouil zum Thema: "Aktuelle Entscheidungen zur 3D-Marke in Warenform" in der Januarausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2018, 9) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle Entscheidung des BGH zur irreführenden geschäftlichen Handlung. Danach darf ein Gericht nicht einen anderen Klagegrund zugrunde legen als beantragt.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen

Elisabeth Ivanyi

 

 
 
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MELDUNGEN
Ergänzender Leistungsschutz bei Vertrieb des Originalerzeugnisses unter mehreren Handelsmarken
Irreführende geschäftliche Handlung: Gericht darf nicht anderen Klagegrund zugrunde legen als beantragt
Keine Wettbewerbshandlung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Ermächtigung
 
 
AUS DEM HEFT
Aktuelle Entscheidungen zur 3D-Marke in Warenform (IPRB 2018,9)
 
 
 
NEUES AUS DER AGEM
Veranstaltungshinweise
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MELDUNGEN
 
OLG Frankfurt a.M. 23.11.2017, 6 U 224/16
Ergänzender Leistungsschutz bei Vertrieb des Originalerzeugnisses unter mehreren Handelsmarken

Wird ein vom selben Hersteller stammendes Erzeugnis in erheblichen Stückzahlen von mehreren Handelsunternehmen unter unterschiedlichen Wortmarken vertrieben, steht dies mangels wettbewerblicher Eigenart einem ergänzenden Leistungsschutz des Erzeugnisses gem. § 4 Nr. 3 UWG grundsätzlich entgegen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der angesprochene Verkehr weiß oder erkennen kann, dass es bei den Wortmarken um solche der jeweiligen Handelsunternehmen (Handelsmarken) handelt; etwa wenn die Handelsunternehmen ihre Marken warenübergreifend für eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte verwenden.

 
[Justiz Hessen online]

 
BGH 5.10.2017, I ZR 184/16
Irreführende geschäftliche Handlung: Gericht darf nicht anderen Klagegrund zugrunde legen als beantragt

Ein Gericht verstößt gegen § 308 Abs. 1 ZPO, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen Unterlassungsantrag einen anderen Klagegrund zugrunde legt, als denjenigen, mit dem der Kläger seinen Antrag begründet hat. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Kläger seinen Klageantrag auf die Irreführung potentieller Kursteilnehmer durch angegebene Berufsbezeichnungen in der Kurswerbung stützt, und das Gericht die Verurteilung auf die Irreführung der potentiellen Kunden der Kursteilnehmer durch die Verwendung der Berufsbezeichnungen stützt.

 
[BGH online ]

 
BGH 27.7.2017, I ZR 162/15
Keine Wettbewerbshandlung bei Erfüllung öffentlicher Aufgaben aufgrund gesetzlicher Ermächtigung

Eine Gemeinde nimmt keine geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vor, wenn sie Bestattungen, die behördlich zu veranlassen sind, weil die bestattungspflichtigen Angehörigen nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ausschließlich durch ihren Eigenbetrieb durchführen lässt.

 
[BGH online]


AUS DEM HEFT
 
 
Aktuelle Entscheidungen zur 3D-Marke in Warenform (IPRB 2018,9)

Unterscheidungseignung und Unterscheidungskraft
von Dr. Ingo Jung/Jennifer Hort-Boutouil

Grundsätzlich können alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden als Marken eingetragen werden. In der Anmeldepraxis spielen dabei die Wort- und die Bildmarken sowie die kombinierte Wort-Bildmarke die mit Abstand größte Rolle. Gerade für das produzierende Gewerbe ist aber auch die Möglichkeit des Markenschutzes für Warenformen als 3D-Marke (sog. Warenformmarke) interessant.

 
 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Neues aus der AGEM
 
 
SAVE THE DATE:

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2018 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf:
Termine 2018:  28. Juni 2018, 27. September 2018, 6. Dezember 2018 - Nikolausstammtisch mit Weihnachtsessen. Nächster Termin: Mittwoch 28. Februar 2018, 18:30 Uhr - Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Diplom Finanzwirt (FH) Sascha Walter, Frankfurt am Main, wird einen Vortrag zum Thema "Abmahnung und die Umsatzsteuer"halten. Der Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 28. Februar 2018!


Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hamburg:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: folgt!


Regionalgruppe Stuttgart:
Nächster Termin: 22.03.2018. Der nächste Stammtisch findet am 22.03.2018 um 19:00 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart. Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen  wird einen Vortrag zum Thema: ""Die Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Know-how Schutz-Richtlinie) - Neue Herausforderungen für Unternehmen und die anwaltliche Beratungspraxis" 
 halten (Dauer des Vortrags ca. 45 Minuten).  Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de) oder Herrn Rechtsanwalt Jürgen Held (jh @ vogel-partner.eu). Nächster Termin: 22. März 2018!


Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Nächster Termin: 01.03.2018. Das nächste Regionalgruppentreffen findet am Donnerstag, den 01.03.2018 um 18:00 Uhr statt. Im Rahmen des Treffens wird ein Besuch des Verlagshauses Madsack in Hannover und dort eine Führung durch den sogenannten Newsroom stattfinden. Treffpunkt ist um 17:45 Uhr vor dem Verlagshaus in der August-Madsack-Straße 1, 30559 Hannover. Die Führung dauert ca. 45 Minuten. Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung rechtzeitig bei dem Regionalgruppenleiter an (seidel@srk-kanzlei.de).
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 01.03.2018!

Regionalgruppe Berlin:
Termine 2018:  24. April 2018, 25. September 2018, 28. November  2018.
Nächster Termin: 20. Februar 2018. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter koch@hk2.eu.
Nächster Termin: 20. Februar 2018!


Regionalgruppe Köln:
Termine 2018:  11. April 2018, 13. Juni 2018, 12. September 2018 und 05. Dezember 2018. Nächster Termin: Mittwoch 21. Februar 2018, 19.00 Uhr - Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Diplom Finanzwirt (FH) Sascha Walter, Frankfurt am Main, wird einen Vortrag zum Thema "Abmahnung und die Umsatzsteuer" halten, Rotonda Business Club, Pantaleonswall 27, 50676 Köln.
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen die Leiter der Regionalgruppe Köln zur Verfügung: Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher (schuhmacher@lst.law) und Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@KANZLEI-TM.de). Nächster Termin: 21. Februar 2018!

Regionalgruppe Leipzig: 
Nächster Termin: 25.01.2018. Der nächste Stammtisch findet am 25.01.2018 um 19.00 Uhr statt (Veranstaltungsort: Restaurant "Das Alte Rathaus", Gustav-Adolf-Gewölbe, Markt 1, 04109 Leipzig). Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Sascha Walter, Kanzlei Walter & Walter, Frankfurt a.M., wird dabei einen Vortrag zum Thema "Abmahnung und Umsatzsteuer - Das BFH-Urteil vom 21.12.2016" halten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung. Interessenten, die sich bislang noch nicht angemeldet haben, können sich noch bis zum 18.01.2018 unter post@schnerch.de zu der Veranstaltung anmelden.  Mitgliedern der AGEM wird über die Teilnahme eine Bescheinigung ausgestellt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht von einer Mitgliedschaft in der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV abhängig.
Darüber hinaus (abgesehen vom 25.01.) finden die Treffen grundsätzlich regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden. Nächster Termin: 25.01.2018!

Regionalgruppe München:
Termine 2018:  10. Mai 2018, 12. Juli 2018, 13. September 2018.
Nächster Termin: 8. März 2018. Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu).
Nächster Termin: 8. März 2018!

 


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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
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Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-189
ivanyi@otto-schmidt.de
 

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