BGH: Ein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link reicht nicht aus (Energieeffizienzklasse III) | OLG Frankfurt: Schutzumfang einer für E-Zigaretten eingetragenen Wort-/Bildmarke
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
 
Informationsdienst für das Recht
des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    03.08.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Ulla Kelp zum Thema: "Die Panoramafreiheit im Urheberrecht" in der Juliausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 161) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Das Vorabentscheidungsersuchen des BGH an den EuGH zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse. Der BGH hat dem EuGH Fragen zurAbwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit, sowie zum urheberrechtlichen Zitatrecht der Presse und zur Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse vorgelegt.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion


Verlagsangebot
Schneider, Handbuch EDV-Recht. Jetzt informieren und bestellen!


 

Meldungen:

 
EuGH-Schlussantrag: Luxusartikelhersteller dürfen autorisierten Händlern Vertrieb über Drittplattformen im Internet untersagen
 
EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse
 
Ein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link reicht nicht aus (Energieeffizienzklasse II)
 
Keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln
 
Schutzumfang einer für E-Zigaretten eingetragenen Wort-/Bildmarke
 
Aus dem Heft: Die Panoramafreiheit im Urheberrecht (Kelp, IPRB 2017, 161)
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


Verlagsangebot
Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge. Jetzt bestellen!


EuGH-Generalanwalt, 26.7.2017, Rs. C-230/16

EuGH-Schlussantrag: Luxusartikelhersteller dürfen autorisierten Händlern Vertrieb über Drittplattformen im Internet untersagen

In seinem Schlussantrag vom 26.7.2017 hat der Generalanwalt Wahl am EuGH vorgetragen, das Verbot eines Anbieters von Luxuswaren gegenüber seinen autorisierten Händlern, Produkte erkennbar über Drittplattformen im Internet zu vertreiben, sei nicht grundsätzlich rechtswidrig. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt es nicht unter das Kartellverbot des Art. 101 AEUV.
[EuGH PM Nr. 89/17 vom 26.7.2017]


BGH 27.7.2017, I ZR 228/15

EuGH-Vorlage zum Umfang des urheberrechtlichen Zitatrechts der Presse

Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den Grundrechten auf Informations- und Pressefreiheit sowie zum urheberrechtlichen Zitatrecht der Presse und zur Schutzschranke der Berichterstattung über Tagesereignisse vorgelegt.
[BGH PM Nr. 124 vom 27.7.2017]


BGH 6.4.2017, I ZR 159/16

Ein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link reicht nicht aus (Energieeffizienzklasse II)

Zwar muss die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Modells eines Luftkonditionierers nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angeben werden, sondern kann auch auf einer Internetseite angeführt sein, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen ist. Dem entspricht ein nur allgemein mit "Mehr zum Artikel" bezeichneter Link aber nicht.
[BGH online]


BGH 2.3.2017, I ZR 45/16

Keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln

Es besteht für die in § 36 Abs. 1 S. 1 UrhG genannten Parteien keine Rechtspflicht zur Verhandlung über die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln. Eine Partei trifft allenfalls eine Obliegenheit, an der Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln mitzuwirken.
[BGH online]


OLG Frankfurt a.M. 8.6.2017, 6 U 249/16

Schutzumfang einer für E-Zigaretten eingetragenen Wort-/Bildmarke

Zwischen einer für die Ware "elektronische Zigaretten" eingetragenen Wort-/Bildmarke mit dem Wortbestandteil "ELVAPO" und einem für dieselben Waren verwendeten Wort-/Bildzeichen mit dem Wortbestandteil "EVAPO" besteht Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinn. An einem Verfügungsgrund fehlt es in der Regel nur dann, wenn der Markeninhaber längere Zeit untätig geblieben ist, obwohl er von der beanstandeten Verletzungshandlung positive Kenntnis hatte oder sich nach den Gesamtumständen der Kenntnisnahme bewusst verschlossen hat.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]



 
  Aus dem Heft:

Die Panoramafreiheit im Urheberrecht (Kelp, IPRB 2017, 161)

Mit Urteil vom 27.4.2017 hat der BGH mit der Entscheidung AIDA Kussmund zur Panoramafreiheit im Urheberrecht Stellung genommen (BGH, Urt. v. 27.4.2017 - I ZR 247/25). Das Gericht hat entschieden, dass sich die Panoramafreiheit auch auf solche Kunstwerke erstrecken kann, die sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Plätzen befinden, wenn eine Perspektive gewählt wird, die grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich ist. Mit der Entscheidung "AIDA Kussmund" hat der BGH eine weitere Klarstellung zur Panoramafreiheit im Urheberecht vorgenommen. Dies wird zum Anlass genommen, nachfolgend die Grundzüge des Rechtsinstituts der Panoramafreiheit im Urheberrecht darzustellen.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

*10. und 11. November 2017: AGEM-Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Berlin

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf: Termine 2017: 28. September 2017 und 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, in Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgern. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 28.09.2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Termine 2017: 31. August 2017, 26. September 2017, 26. Oktober 2017, 28. November 2017. Am 31.05.2017 findet ab 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei westendLaw, Eschersheimer Landstraße 60/62, 60322 Frankfurt a.M. ein Erfahrungsaustausch zur Handhabung verschiedener Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts durch die einzelnen Instanzgerichte statt. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung bis zum 29.05.2017 und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) Nächster Termin: 31.08.2017!

Regionalgruppe Hamburg: Der nächste Termin wird bekannt gegeben!  Informationen und Anmeldungen bei Herrn RA Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder RA Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Stuttgart: Hier wird ab September 2017 ein neues Regionalleiterteam tätig werden! Baldmöglichst erfahren Sie die Kontaktdaten und Termine! Nächster Termin folgt!

Regionalgruppe Rhein/Neckar: Die Termine 2017 finden statt am 11. September und 13. November 2017, ab 19 Uhr regelmäßig in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim. Bitte melden Sie sich für das Treffen am 15.05.2017 ab 19 h in der "Brasserie Bernstein" bis zum 14.05.2015 bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 11.09.2017!

Regionalgruppe Hannover: Termine 2017 finden am 04. Mai und 03. August 2017 statt. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo. Das Treffen am 03.08. findet ab 18 h auf dem Machseefest bei Gosch am Geibeltreff statt. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 03.08.2017!

Regionalgruppe Berlin: Die Termine 2017 finden am 10. Oktober und 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 10.10.2017!

Regionalgruppe Köln: Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig:  Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30 h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München: Termine 2017: 14.September 2017, in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München; Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 14.09.2017!

 
 

Verlagsangebot
Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern
 
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Newsletter abbestellen