BGH: Keine  Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Suchmaschinen | BGH: Wettbewerbsrecht: Verleibende  Herkunftstäuschung kann hinzunehmen sein
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des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    28.09.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Hauke Hansen/Dominik Rosemann zum Thema: "Der Staatsanwalt - dein Freund und Helfe: Strafverfahren gewährleisten eine effiziente Schadenswiedergutmachung in Fällen der Produktpiraterie" in der Septemberausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 199) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Das aktuelle Entscheidung des BGH zur Verbrauchereigenschaft des gewerblich auftretenden Testkäufers. Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich.


Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
Elisabeth Ivanyi
Redaktion (verantw.)


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Härting, Internetrecht. Aktuelle Auflage. Jetzt bestellen!


 

Meldungen:

 
Wettbewerb: Verbleibende Herkunftstäuschung kann hinzunehmen sein
 
Werbung mit Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann irreführend sein
 
Gewerblich oder privat? Keine Verbrauchereigenschaft des gewerblich auftretenden Testkäufers
 
Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen
 
Aus dem Heft: Der Staatsanwalt, dein Freund und Helfer - Strafverfahren gewährleisten eine effiziente Schadenswiedergutmachung in Fällen der Produktpiraterie (Hansen/Rosemann, IPRB 2017, 199)
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge. Jetzt bestellen!


BGH 14.9.2017, I ZR 2/16

Wettbewerb: Verbleibende Herkunftstäuschung kann hinzunehmen sein

In Fällen der nachschaffenden Übernahme unter Verwendung einer dem Stand der Technik entsprechenden angemessenen technischen Lösung kann eine verbleibende Herkunftstäuschung hinzunehmen sein, wenn der Nachahmer die ihm zumutbaren Maßnahmen trifft, um einer Herkunftstäuschung entgegenzuwirken. In dieser Konstellation hat das Interesse des Wettbewerbers an der Nutzung einer gemeinfreien technischen Lösung sowie das Interesse der Abnehmer an einem Preis- und Leistungswettbewerb Vorrang.
[BGH online]


LG Frankfurt a.M. 14.6.2017, 2-03 O 36/17

Werbung mit Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann irreführend sein

Die Werbung mit einem Testergebnis ohne Angabe des Gesamtergebnisses kann irreführend sein. Die gilt auch, wenn alle Teilergebnisse angegeben werden, aber die Prüfsystematik des Tests zu einer Abwertung im Gesamtergebnis geführt hat.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


BGH 11.5.2017, I ZR 60/16

Gewerblich oder privat? Keine Verbrauchereigenschaft des gewerblich auftretenden Testkäufers

Hat ein Testkäufer bei einem Kauf im Internet im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck zunächst bestätigt, die Bestellung als Unternehmer vorzunehmen und versucht er anschließend durch Eintragung im Online-Bestellformular, sich als Verbraucher darzustellen, handelt er unredlich. Auf ein entsprechendes Verhalten eines Testkäufers kann der Gläubiger die Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht stützen. Der fragliche Testkauf begründet keine Erstbegehungsgefahr für ein rechtswidriges Verhalten des Gegners gegenüber einem Verbraucher.
[BGH online]


BGH 21.9.2017, I ZR 11/16

Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

Eine Anzeige von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Von dem Anbieter einer Suchfunktion kann nicht erwartet werden, dass er überprüft, ob die von der Suchmaschine in einem automatisierten Verfahren aufgefundenen Bilder rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er sie auf seiner Internetseite als Vorschaubilder wiedergibt.
[BGH PM Nr. 146 vom 21.9.2017]



 
  Aus dem Heft:

Der Staatsanwalt, dein Freund und Helfer - Strafverfahren gewährleisten eine effiziente Schadenswiedergutmachung in Fällen der Produktpiraterie (Hansen/Rosemann, IPRB 2017, 199)

Jährlich entstehen Unternehmen durch den Vertrieb gefälschter Markenprodukte Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe. Insbesondere Markenhersteller der Software- und Automobilbranche sowie der Arzneimittel-, Sportartikel-, Schmuck- und Parfümhersteller sind betroffen. Diese Umsatzeinbußen gehen letztlich zulasten aller, denn sie sind immer auch mit Steuerausfällen und drohenden Arbeitsplatzverlusten verbunden.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

*10. und 11. November 2017: AGEM-Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Berlin

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf: Termine 2017: 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, in Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 07.12.2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Termine 2017: 26. Oktober 2017 und 28. November 2017. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de).
Nächster Termin: 26. Oktober 2017!

Regionalgruppe Hamburg: Nächster Termin: 12.10.2017. Herr RA Christian Schmidt aus Lübeck wird am 12.10.17 einen Vortrag zum Thema "Die aktuelle Rechtsprechung um die Linksetzung am Fallbeispiel Empfehlungs-Link" halten.
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn RA Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder RA Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com).
Nächster Termin: 12.10.2017!
 
Regionalgruppe Stuttgart:
Herr Lars Meinhardt, Vorsitzender Richter am LG München I, wird am 05. Oktober 2017 einen Vortrag zum Thema: "Die einstweilige Verfügung im Kennzeichenrecht - Entscheidungsfindung und sachgerechte Beteiligung des Antragsgegners am Beispiel der Praxis des Landgerichts München I.") halten.  Die nächsten Stammtische finden in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt, die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart. Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn  RA Thomas Janssen (mailto:Thomas.Janssen@brp.de). Nächster). Nächster Termin: 05.10.2017!

Regionalgruppe Rhein/Neckar: Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 13.November.2017!

Regionalgruppe Hannover: Der nächste Termin findet am 25.10.2017 um 18:00 Uhr im "Leinegold", Königstraße 53, 30175 Hannover statt. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. 
Nächster Termin: 25.10.2017!

Regionalgruppe Berlin: Die nächsten Termine finden am 10. Oktober und 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 10.10.2017!

Regionalgruppe Köln: Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig:  Regionalgruppe Leipzig:  Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt.  Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de, melden.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München: Nächster Termin 2017 am 09.11.2017. Die Treffen finden  in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu).  Nächster Termin: 09.11.2017!

 

 
 

Verlagsangebot
Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


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