BGH: Verbotene Werbung auf der Homepage eines Tabakherstellers | OLG Köln:  Telekom gegen 1&1: Werbung mit "Das beste Netz" ist irreführend
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des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    12.10.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Prof. Dr. Mathias Schwarz zum Thema: "Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch Kontextänderungen" in der Septemberausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 212) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Das aktuelle Entscheidung des BGH zur Verbraucherrechten bei Zahlung im Internet. Danach ist ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit i.S.v. § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar.


Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
Elisabeth Ivanyi
Redaktion (verantw.)


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Meldungen:

 
Verbraucherrechte bei Zahlung im Internet gestärkt
 
Zur Verjährung von Reisewertguthaben
 
Zu den Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern
 
Pharmazeutische Großhändler müssen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken keinen Mindestpreis erheben
 
Verbotene Tabakwerbung auf der Homepage eines Tabakherstellers
 
Telekom gegen 1&1: Werbung mit "Das beste Netz" ist irreführend
 
Aus dem Heft: Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch Kontextänderungen (Schwarz, IPRB 2017, 212)
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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BGH 18.7.2017, KZR 39/16

Verbraucherrechte bei Zahlung im Internet gestärkt

Ein Zahlungssystem, das einem erheblichen Teil der Kunden ein vertragswidriges Verhalten abverlangt, ist als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit i.S.v. § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht zumutbar. Der Kunde hat im Regelfall weder Veranlassung noch ist er verpflichtet, selbst zu überprüfen, ob die von seiner Bank als Sicherheitsbestimmungen für das Online-Banking gestellten AGB wegen Kartellrechtswidrigkeit nichtig sind.
[BGH online]


BGH 4.5.2017, I ZR 113/16

Zur Verjährung von Reisewertguthaben

Spart ein Kunde durch regelmäßige Zahlungen ein Reisewertguthaben an und kann er die erworbenen Reisewerte bei der späteren Buchung von Reiseleistungen dazu einsetzen, sich in einem dem Wert der Reisewerte entsprechenden Umfang von der Verpflichtung zur Zahlung des Reiseentgelts zu entlasten, handelt es sich bei dem Anspruch auf Einlösung von Reisewerten um einen aufschiebend bedingten Anspruch, der erst mit Eintritt der Bedingung - dem auf eine konkrete Reise bezogenen Einlösungsbegehren - entsteht. Die Verjährung für diesen Anspruch beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem er entstanden ist.
[BGH online]


BGH 5.10.2017, I ZR 4/17 u.a.

Zu den Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen von Maklern

Aus Art. 12 der Richtlinie 2010/31/EU folgt die Verpflichtung des Immobilienmaklers, notwendige Angaben zum Energieverbrauch in der Anzeige aufzunehmen. Zu den wesentlichen Informationen, die angeführt werden müssen, rechnen die Art des Energieausweises, der wesentliche Energieträger, das Baujahr des Wohngebäudes, die Energieeffizienzklasse und der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs.
[BGH PM Nr. 156 vom 5.10.2017]


BGH 5.10.2017, I ZR 172/16

Pharmazeutische Großhändler müssen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken keinen Mindestpreis erheben

Pharmazeutische Großhändler sind nicht verpflichtet, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Apotheken einen Mindestpreis zu erheben. Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 S. 1 AMPreisV legt für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit den dort vorgesehenen Großhandelszuschlägen eine Preisobergrenze, aber keine preisliche Untergrenze fest.
[BGH PM Nr. 155 vom 5.10.2017]


BGH 5.10.2017, I ZR 117/16

Verbotene Tabakwerbung auf der Homepage eines Tabakherstellers

Tabakwerbung muss auf diejenigen Magazine und Zeitschriften beschränkt werden, die sich nicht an die breite Öffentlichkeit wenden. Werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers sind allerdings als unzulässige Tabakwerbung anzusehen.
[BGH PM Nr. 154 vom 5.10.2017]


OLG Köln 19.9.2017, 6 W 97/17

Telekom gegen 1&1: Werbung mit "Das beste Netz" ist irreführend

Die Werbekampagne der Telekommunikationsfirma 1&1 aus August und September 2017 mit der Aussage "Das beste Netz gibt"s bei 1&1" ist irreführend. Eingetragene Markenzeichen der Konkurrenz können zwar grundsätzlich im Rahmen zulässiger vergleichender Werbung genutzt werden, dies gilt aber nicht, wenn die Werbung - wie hier - irreführend ist.
[OLG Köln Pressemitteilung vom 25.9.2017]



 
  Aus dem Heft:

Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch Kontextänderungen (Schwarz, IPRB 2017, 212)

Zwei neuere obergerichtliche Entscheidungen geben Anlass, sich mit Voraussetzungen und Reichweite der Annahme einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts durch eine Entstellung i.S.d. § 14 UrhG in Fällen zu befassen, in denen zwar die körperliche Substanz des betroffenen Werkes unangetastet bleibt, der mögliche Eingriff in die "geistige Substanz" aber in einer Veränderung des Kontextes liegen könnte, in dem das Werk entgegen seiner ursprünglichen Bestimmung gezeigt oder in sonstiger Weise vorgeführt wird.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

*10. und 11. November 2017: AGEM-Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Berlin

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf: Termine 2017: 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, in Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 07. Dezember 2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Termine 2017: 26. Oktober 2017 und 28. November 2017. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: 26. Oktober 2017!

Regionalgruppe Hamburg: Nächster Termin: 12.10.2017. Herr RA Christian Schmidt aus Lübeck wird am 12.10.17 einen Vortrag zum Thema "Die aktuelle Rechtsprechung um die Linksetzung am Fallbeispiel Empfehlungs-Link" halten.
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn RA Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder RA Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: 12. Oktober 2017!
 
Regionalgruppe Stuttgart:
Nächster Termin: 07.12.2017. Der nächste Stammtisch findet am 07.12.2017 um 18:30 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart. Herr RA Prof. Dr. Ralf Kitzberger  wird einen Vortrag zum Thema: "Werbung mit berühmten Gesichtern ohne Einwilligung" halten (Dauer des Vortrags ca. 35-40 Minuten).  Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn  RA Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de). Nächster Termin: 07. Dezember 2017!

Regionalgruppe Rhein/Neckar: Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 13. November 2017!

Regionalgruppe Hannover: Der nächste Termin findet am 25.10.2017 um 18:00 Uhr im "Leinegold", Königstraße 53, 30175 Hannover statt. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung.  Nächster Termin: 25. Oktober 2017!

Regionalgruppe Berlin: Der nächste Termin findet am 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 05 Dezember 2017!

Regionalgruppe Köln: Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig:  Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de, melden. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München: Nächster Termin am 09.11.2017. Die Treffen finden  in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 09. November 2017!

 
 

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Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


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