OLG Stuttgart: Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest  | BGH: My Taxi: Bonusaktionen für Smartphone- App nicht wettbewerbswidrig
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Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums und der Medien    
12.04.2018
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Mario Krogmann zum Thema: "Vier Jahre Geburtstagszug - Wohin geht die Reise?" in der Märzausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2018, 65) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle Entscheidung des BGH zur Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Biohühnerställen. Danach ist die Verbreitung von ungenehmigt hergestellten Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen, die u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner zeigen, zulässig.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen


 




Elisabeth Ivanyi
Redaktion IPRB (verantw.)

 

 
Verlagsangebot
Kölner Tage Datenschutzrecht 2018 -18.-19.6 2018. Hier informieren und anmelden!
MELDUNGEN
Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig
Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
My Taxi: Bonusaktionen für Smartphone-App nicht wettbewerbswidrig
 

 
AUS DEM HEFT
Vier Jahre "Geburtstagszug" - Wohin geht die Reise? (IPRB 2018, 65)
 

 
NEUES AUS DER AGEM
Veranstaltungshinweise
Verlagsangebot
Neue Themenreihe im IPRB. Heft 2/2018 hier kostenlos herunterladen.
MELDUNGEN
 
BGH 10.4.2018, VI ZR 396/16
Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen zulässig
Die Verbreitung von ungenehmigt gefertigten Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen, die u.a. Hühner mit unvollständigem Federkleid und tote Hühner zeigen, ist zulässig. Sie verletzt weder das Unternehmerpersönlichkeitsrecht noch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines auf die Vermarktung von Bio-Produkten spezialisierten Erzeugerzusammenschlusses von ökologisch arbeitenden Betrieben.
 
[BGH PM Nr. 72 vom 10.4.2018]
 
OLG Stuttgart 5.4.2018, 2 U 99/17
Zulässigkeit von Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest
Dem Testveranstalter kommt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Auswahl der Prüfungsmethoden ein erheblicher Spielraum zu, dessen Grenze erst überschritten ist, wenn das Vorgehen sachlich nicht mehr diskutabel erscheint. Der Hersteller, der wesentliche Informationen zurückhält, kann später die Werbung des Konkurrenten mit dessen Testsieg nicht mehr verhindern (hier: Wilkinson ./. Gillette).
 
[OLG Stuttgart PM vom 5.4.2018]
 
BGH 29.3.2018, I ZR 34/17
My Taxi: Bonusaktionen für Smartphone-App nicht wettbewerbswidrig
Die Bonusaktionen der Smartphone-App "My Taxi" verstoßen nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer. Die Beteiligung von Taxiunternehmern an den Bonusaktionen ist mit dem PBefG vereinbar.
 
[BGH PM Nr. 66 vom 29.3.2018]

AUS DEM HEFT
 
 
Vier Jahre "Geburtstagszug" - Wohin geht die Reise? (IPRB 2018, 65)

Vier Jahre "Geburtstagszug" - Wohin geht die Reise?
von Dr. Mario Krogmann

Vor vier Jahren definierte der BGH in der "Geburtstagszug"-Entscheidung die Bedingungen für den Urheberrechtsschutz bei Werken der angewandten Kunst neu. Die praktischen Folgen dieser Entscheidung scheinen bislang weniger weitreichend auszufallen als vielfach befürchtet. Dies hängt wohl auch damit zusammen, dass der Urheberrechtsschutz weiterhin an Voraussetzungen geknüpft ist, deren Feststellung im Einzelfall nicht immer einfach ist. Darüber hinaus ist die Tendenz erkennbar, den Schutzumfang eines einmal festgestellten Urheberrechts eher eng zu fassen. Die hierzu veröffentlichte Rechtsprechung wird nachfolgend zusammengefasst.

 
 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Neues aus der AGEM
 
 
SAVE THE DATE:

 

20. April 2018: AGEM-Tagesveranstaltung "Unionsmarke aktuell" (http://agem-dav.de/termine/unionsmarke-aktuell/)
8. Juni 2018: Deutscher Anwaltstag in Mannheim (http://agem-dav.de/termine/dat-2018/)
9.-10.November 2018: Herbsttagung und Mitgliederversammlung (http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2018/)

 

TERMINE DER REGIONALGRUPPEN:

* Regionalgruppenstammtische:
Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2018 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter
http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf:
Termine 2018: 28. Juni 2018, 27. September 2018, 6. Dezember 2018 - Nikolausstammtisch mit Weihnachtsessen.
Nächster Termin: 28. Juni 2018. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 28. Juni 2018!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Termine 2018: 19. April 2018,  29. Mai 2018, 19. Juni 2018, 30. August 2018, 27. September 2018, 25. Oktober 2018, 29. November 2018. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: 19. April 2018!

Regionalgruppe Hamburg:
Termine 2018: 16. Mai 2018, 22. August 2018, 17. Oktober 2018. Nächster Termin: Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: 16. Mai 2018!
 
Regionalgruppe Stuttgart:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de) oder Herrn Rechtsanwalt Jürgen Held (jh @ vogel-partner.eu). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.deNächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Berlin:
Termine 2018: 24. April 2018, 25. September 2018, 28. November 2018.
Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter koch@hk2.eu. Nächster Termin: 24. April 2018!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2018: 13. Juni 2018, 12. September 2018 und 05. Dezember 2018.
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) sowie Herr Rechtsanwalt Schuhmacher (mail@lst.law) zur Verfügung. Nächster Termin: 13.Juni 2018!

Regionalgruppe Leipzig: 
Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt.
Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München:
Termine 2018: 10. Mai 2018, 12. Juli 2018, 13. September 2018.
Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu).
Nächster Termin: 10. Mai 2018!


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Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-189
ivanyi@otto-schmidt.de
 

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