BGH: Bach-Blüten-Produkte: Vom Arzneimittel zum Lebensmittel | BGH: Hinweis auf die von Preisnachlässen ausgeschlossenen Waren in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst
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Informationsdienst für das Recht des geistigen Eigentums und der Medien    
21.12.2017
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Lars Rieck zum Thema: "Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz" in der Dezemberausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 278) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle Entscheidung des EuGH zum Verbot des Verkaufs von Waren eines Luxusanbieters im Internet über Drittplattformen. Danach kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Ivanyi
 
 
PS:Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage und ein erfolgreiches Jahr 2018!
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MELDUNGEN
Coca-Cola kann der Eintragung des die gleiche Schrift beinhaltenen Zeichens "Master" widersprechen
Verbot des Verkaufs von Waren eines Luxuswarenanbieters im Internet über Drittplattformen verstößt nicht gegen Unionsrecht
Bach-Blüten-Produkte: Vom Arzneimittel zum Lebensmittel
Hinweis auf die von Preisnachlässen ausgeschlossenen Waren in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst
 
 
AUS DEM HEFT
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (IPRB 2017, 278)
 
 
 
NEUES AUS DER AGEM
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MELDUNGEN
 
EuG 7.12.2017, T-61/16
Coca-Cola kann der Eintragung des die gleiche Schrift beinhaltenen Zeichens "Master" widersprechen
Zwar wird das Zeichen "Master" momentan nur außerhalb der EU in ähnlicher Form wie das von Coca-Cola benutzt. Coca-Cola kann aber durch logische Schlussfolgerung die Gefahr wirtschaftlichen Trittbrettfahrens dahin gehend belegen, dass es wahrscheinlich ist, dass "Master" in Zukunft nach Eintragung in gleicher Weise in der EU benutzt wird.
 
[EuGH, PM Nr. 133/17 vom 7.12.2017]

 
EuGH 6.12.2017, C-230/16
Verbot des Verkaufs von Waren eines Luxuswarenanbieters im Internet über Drittplattformen verstößt nicht gegen Unionsrecht
Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Die Regelung muss nur der Sicherstellung des Luxusimages dienen, einheitlich für alle gleich festgelegt sein und ohne Diskriminierung angewendet werden. Zudem muss sie in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen.
 
[EuGH PM Nr. 132 vom 6.12.2017]

 
BGH 21.9.2017, I ZR 29/13
Bach-Blüten-Produkte: Vom Arzneimittel zum Lebensmittel
Der Anwendung der Übergangsregelung des Art. 28 Abs. 2 Halbs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf ein vor dem 1.1.2005 als Arzneimittel und nachfolgend als Lebensmittel vertriebenes Produkt stehen Änderungen seiner Aufmachung nicht und Änderungen seiner Darreichungsform nur dann entgegen, wenn sie zu einer Änderung seiner materiellen Eigenschaften geführt haben.
 
[BGH online]

 
BGH 27.7.2017, I ZR 153/16
Hinweis auf die von Preisnachlässen ausgeschlossenen Waren in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst
Bei der Prüfung, ob Informationen vorenthalten werden, kommt es auf Maßnahmen, die der Gewerbetreibende getroffen hat, um den Verbrauchern die Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, nur an, wenn das für die Werbung benutzte Kommunikationsmedium räumliche oder zeitliche Beschränkungen für die erforderlichen Angaben aufweist. Bei einer auf ein Warensortiment bezogenen Preiswerbung sind die Angaben zu den von der Aktion ausgeschlossenen Waren und Lieferanten schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst zu machen, sofern räumliche oder zeitliche Beschränkungen dieses Kommunikationsmediums nicht entgegenstehen.
 
[BGH online]


AUS DEM HEFT
 
 
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (IPRB 2017, 278)

Auswirkungen auf soziale Medien/Kritik von Gegnern
von RA Lars Rieck

Das am 1.10.2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (im Folgenden: NetzDG) soll "die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzern über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anhalten", wie es dazu auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (im Folgenden: BMJV) heißt. Das Gesetz war vom ersten Entwurf an starker Kritik ausgesetzt.

 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Neues aus der AGEM
 
 
SAVE THE DATE:

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2018 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf:
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hamburg:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: folgt!
 
Regionalgruppe Stuttgart:
Nächster Termin: 22.03.2018. Der nächste Stammtisch findet am 22.03.2018 um 19:00 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart. Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen  wird einen Vortrag zum Thema: ""Die Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Know-how Schutz-Richtlinie) - Neue Herausforderungen für Unternehmen und die anwaltliche Beratungspraxis"  halten (Dauer des Vortrags ca. 45 Minuten).  Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de). Nächster Termin: 22. März 2018!


Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.deNächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Nächster Termin: 01.03.2018. Das nächste Regionalgruppentreffen findet am Donnerstag, den 01.03.2018 um 18:00 Uhr statt. Im Rahmen des Treffens wird ein Besuch des Verlagshauses Madsack in Hannover und dort eine Führung durch den sogenannten Newsroom stattfinden. Treffpunkt ist um 17:45 Uhr vor dem Verlagshaus in der August-Madsack-Straße 1, 30559 Hannover. Die Führung dauert ca. 45 Minuten. Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung rechtzeitig bei dem Regionalgruppenleiter an (seidel@srk-kanzlei.de).
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung.Nächster Termin: 01.03.2018!

Regionalgruppe Berlin:
Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) sowie Herr Rechtsanwalt Schuhmacher (mail@lst.law) zur Verfügung.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig: 
Nächster Termin: 25.01.2018. Der nächste Stammtisch findet am 25.01.2018 um 19.00 Uhr statt (Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben).  Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Sascha Walter, Kanzlei Walter & Walter, Frankfurt a.M., wird dabei einen Vortrag zum Thema "Abmahnung und Umsatzsteuer - Das BFH-Urteil vom 21.12.2016" halten. Zwecks Raumplanung wird eine kurzfristige Anmeldung spätestens bis zum 08.12.2017 an post@schnerch.de erbeten. Mitgliedern der AGEM wird über die Teilnahme an der Vortragsveranstaltung eine Bescheinigung ausgestellt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht von einer Mitgliedschaft in der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV abhängig. Darüber hinaus (abgesehen vom 25.01.) finden die Treffen grundsätzlich regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden. Nächster Termin: 25.01.2018!

Regionalgruppe München:
Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu).
Nächster Termin: folgt!


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Amtsgericht Köln, HRA 5237
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Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
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Tel.: 0221-93738-189
ivanyi@otto-schmidt.de
 

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