OLG Düsseldorf: Regulierungsbehörde muss Daten der Netzwerkbetreiber veröffentlichen | OLG Frankfurt: Keine Irreführung durch geschwärzte Oliven in einem Olivenmix
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Informationsdienst für das Recht
des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    07.12.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Volker Küpperbusch zum Thema: "Notarielle Feststellung von Tatsachen zum Beweis von Urheberrechtsverletzungen" in der Novemberausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 251) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Das aktuellen Entscheidungen des EuGH zur Zurverfügungstellung in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen. Danach muss die Zurverfügungstellung in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen vom Inhaber der Urheberrechte oder der verwandten Schutzrechte erlaubt werden.


Eine schöne Vorweihnachtszeit wünscht Ihnen
Elisabeth Ivanyi
Redaktion (verantw.)


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Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge. Jetzt bestellen!


 

Meldungen:

 
MI PAD kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden
 
Regulierungsbehörde muss Daten der Netzbetreiber veröffentlichen
 
EuGH-Vorlage: Irreführung durch Angabe des Ursprungslandes Deutschland bei Kultur-Champignons?
 
Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen
 
Keine Irreführung durch geschwärzte Oliven in einem Oliven-Mix
 
EuGH-Vorlage zur Belehrung über Verwendung von Cookies
 
Aus dem Heft: Küpperbusch, Notarielle Feststellung von Tatsachen zum Beweis von Rechtsverletzungen, IPRB 2017, 251
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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Kostenloser Katalogdownload: Otto Schmidt online Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht 2018


EuG 5.12.2017, T-893/16

MI PAD kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden

Apple hat sich mit Erfolg gegen die Eintragung von "MI PAD" als Unionsmarke für elektronische Geräte und Dienstleistungen in der (Tele-)Kommunikation zur Wehr gesetzt. Das Zeichen MI PAD kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden.
[EuGH PM Nr. 129 vom 5.12.2017]


OLG Düsseldorf 30.11.2017, VI-5 Kart 33/16 [V]

Regulierungsbehörde muss Daten der Netzbetreiber veröffentlichen

Das OLG Düsseldorf hat in einem Musterverfahren die Beschwerde eines regionalen Strom- und Gasnetzbetreibers gegen die Landesregulierungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Der Netzbetreiber hatte sich gegen die Ankündigung der Regulierungsbehörde gewandt, netzbetreiberbezogene Daten in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen.
[OLG Düsseldorf PM vom 30.11.2017]


BGH 21.9.2017, I ZR 74/16

EuGH-Vorlage: Irreführung durch Angabe des Ursprungslandes Deutschland bei Kultur-Champignons?

Die Revision hat Erfolg, wenn die von der Beklagten verwendete Ursprungsbezeichnung ungeachtet ihres verpflichtenden Charakters gem. Art. 113a Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und Art. 76 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 gegen das Irreführungsverbot gem. des Art. 2 Abs. 1a Ziff. i der Richtlinie Nr. 2000/13/EG und Art. 7 Abs. 1a LMIV verstößt.
[BGH online]


EuGH 29.11.2017, C-265/16

Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen

Die Zurverfügungstellung von in einer "Cloud" gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen muss vom Inhaber der Urheberrechte oder der verwandten Schutzrechte erlaubt werden. Diese Dienstleistung stellt nämlich eine Weiterverbreitung der betreffenden Programme dar.
[EuGH PM Nr. 125 vom 29.11.2017]


OLG Frankfurt a.M. 22.6.2017, 6 U 122/16

Keine Irreführung durch geschwärzte Oliven in einem Oliven-Mix

Verbraucher werden nicht in die Irre geführt, wenn ein Produkt aus grünen und schwarzfarbigen - nicht aber natürlich gereiften schwarzen - Oliven in durchsichtiger Plastikschale unter "Oliven-Mix" angeboten wird und die Zutatenliste zutreffend darauf verweist, dass geschwärzte Oliven enthalten sind.
[OLG Frankfurt a.M. PM vom 20.11.2017]


BGH 5.10.2017, I ZR 7/16

EuGH-Vorlage zur Belehrung über Verwendung von Cookies

Der Erfolg der Revision des Klägers hängt von der Auslegung des Art. 5 Abs. 3 u. Art. 2f der Richtlinie 2002/58/EG i.V.m. Art. 2h der Richtlinie 95/46/EG sowie Art. 6 Abs. 1a der Verordnung (EU) 2016/679 ab. In der BGH-Rechtsprechung ist es für die Wirksamkeit der Einwilligung nach § 4a Abs. 1 BDSG bisher nicht als erforderlich angesehen worden, dass der Betroffene sie gesondert (i.S. eines "Opt-in") erklärt, indem er eine zusätzliche Unterschrift leistet oder ein dafür vorgesehenes Kästchen zur positiven Abgabe der Einwilligungserklärung ankreuzt.
[BGH online]



 
  Aus dem Heft:

Küpperbusch, Notarielle Feststellung von Tatsachen zum Beweis von Rechtsverletzungen, IPRB 2017, 251

Im Rahmen der Beratung im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht spielt die zeitnahe und möglichst beweisfeste Sicherung von Tatsachen für die Durchsetzung von Ansprüchen eine gewichtige Rolle. Dabei kommt gerade der Beweissicherung von eher flüchtigen Vorgängen des Internets durch Anspruchsteller eine große Bedeutung zu. Dieser Beitrag befasst sich mit einer recht unbekannten, jedoch effektiven Form der Beweissicherung, nämlich der Tatsachenfeststellung durch einen Notar und deren Niederlegung in einer Urkunde.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

 

 

 

 

Regionalgruppe Düsseldorf:
Termine 2017: 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 07. Dezember 2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de).
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hamburg:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com).
Nächster Termin: folgt!
 
Regionalgruppe Stuttgart:

Nächster Termin: 07.12.2017. Der nächste Stammtisch findet am 07.12.2017 um 18:30 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart.
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Kitzberger  wird einen Vortrag zum Thema: "Werbung mit berühmten Gesichtern ohne Einwilligung" halten (Dauer des Vortrags ca. 35-40 Minuten).  Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht von einer Mitgliedschaft in der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV abhängig.
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn
Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de).
Nächster Termin: 07. Dezember 2017!


Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Nächster Termin: 01.03.2018. Das nächste Regionalgruppentreffen findet am Donnerstag, den 01.03.2018 um 18:00 Uhr statt. Im Rahmen des Treffens wird ein Besuch des Verlagshauses Madsack in Hannover und dort eine Führung durch den sogenannten Newsroom stattfinden. Treffpunkt ist um 17:45 Uhr vor dem Verlagshaus in der August-Madsack-Straße 1, 30559 Hannover. Die Führung dauert ca. 45 Minuten. Bitte melden Sie sich zu dieser Veranstaltung rechtzeitig bei dem Regionalgruppenleiter an (seidel@srk-kanzlei.de).
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 01.03.2018!

Regionalgruppe Berlin:
Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) sowie Herr Rechtsanwalt Schuhmacher (mail@lst.law) zur Verfügung.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig: 
Nächster Termin: 25.01.2018. Der nächste Stammtisch findet am 25.01.2018 um 19.00 Uhr statt (Veranstaltungsort wird noch bekanntgegeben).  Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Sascha Walter, Kanzlei Walter & Walter, Frankfurt a.M., wird dabei einen Vortrag zum Thema "Abmahnung und Umsatzsteuer - Das BFH-Urteil vom 21.12.2016" halten. Zwecks Raumplanung wird eine kurzfristige Anmeldung spätestens bis zum 08.12.2017 an post@schnerch.de erbeten. Mitgliedern der AGEM wird über die Teilnahme an der Vortragsveranstaltung eine Bescheinigung ausgestellt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht von einer Mitgliedschaft in der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV abhängig.
Darüber hinaus (abgesehen vom 25.01.) finden die Treffen grundsätzlich regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden.
Nächster Termin: 25.01.2018!

Regionalgruppe München:
Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu).
Nächster Termin: folgt!

 

 
 

Verlagsangebot
Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


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