OLG Köln: Wettbewerblicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Betonpflastersteins | OLG Frankfurt: Markenmäßige Benutzung einer Bezeichnung mit beschreibendem Anklang
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des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    23.11.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Frederik Bockslaff/Daniel Grosche zum Thema: "Ist der Rundfunkbegriff noch zeitgemäß?" in der Oktoberausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 235) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Das aktuellen Entscheidungen des OLG Köln zur wettbewerblichen Eigenart eines Produkts bei Fortentwicklungen und Sondereditionen. Danach führt die durch langjährige hohe Marktpräsenz und Bekanntheit gesteigerte wettbewerbliche Eigenart eines Produkts bei der Übernahme der dem Produkte eigenen Merkmale und bei gleichzeitig fehlender aufklärender Hinweise zu einer vermeidbaren Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 3a UWG.


Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
Elisabeth Ivanyi
Redaktion (verantw.)


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Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge. Jetzt bestellen!


 

Meldungen:

 
Preisabsprachen landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein
 
Wettbewerbliche Eigenart eines Produkts entfällt i.d.R. nicht bei Fortentwicklungen oder Sondereditionen
 
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Betonpflastersteinsystems
 
Bezeichnung "Tattoo Apotheke" stellt keine Irreführung dar
 
Markenmäßige Benutzung einer Bezeichnung mit beschreibendem Anklang
 
Märchensuppe: Nährwertbezogene Angaben über einen reduzierten Nährstoffanteil
 
Aus dem Heft: Bockslaff/Grosche, Ist der Rundfunkbegriff noch zeitgemäß?, IPRB 2017, 235
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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EuGH 14.11.2017, C-671/15

Preisabsprachen landwirtschaftlicher Erzeugerorganisationen können unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein

Zwischen mehreren landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen (oder Vereinigungen solcher Organisationen) getroffene Absprachen über Preise und Mengen können ein Kartell im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellen. Erfolgen solche Absprachen innerhalb ein und derselben Erzeugerorganisation (oder Vereinigung), können sie zulässig sein, wenn sie den Zielen, mit denen die Organisation bzw. Vereinigung betraut ist, dienen und insoweit verhältnismäßig sind.
[EuGH PM Nr. 120 vom 14.11.2017]


OLG Köln 21.7.2017, 6 U 178/16

Wettbewerbliche Eigenart eines Produkts entfällt i.d.R. nicht bei Fortentwicklungen oder Sondereditionen

Die durch langjährige hohe Marktpräsenz und Bekanntheit gesteigerte wettbewerbliche Eigenart eines Produkten führt bei der Übernahme der dem Produkt eigenen Merkmale und bei gleichzeitig fehlender aufklärender Hinweise zu einer vermeidbaren Herkunftstäuschung i.S.d. § 4 Nr. 3a UWG. Die Eigenart eines Produkts wird nicht durch Fortentwicklungen oder durch Produkte im wettbewerblichen Umfeld geschmälert.
[Justiz NRW online]


OLG Köln 25.8.2017, 6 U 170/16

Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Betonpflastersteinsystems

Ein Erzeugnis (hier: Pflastersteinsystem) besitzt wettbewerbliche Eigenart, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen. Für die Annahme einer Nachahmung muss das Produkt mit dem Originalprodukt übereinstimmen oder ihm zumindest so ähnlich sein, dass es sich in ihm wiedererkennen lässt.
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]


OLG Köln 22.2.2017, 6 U 101/16

Bezeichnung "Tattoo Apotheke" stellt keine Irreführung dar

Der Auftritt einer Apotheke im Internet unter der Bezeichnung "Tattoo Apotheke" ist nicht irreführend, wenn in der Apotheke nicht die Leistungen eines Tätowierers angeboten werden. Wird ein Arzneimittel im Internet beworben und erst nach Bestellung des jeweiligen Kunden in der Apotheke hergestellt, ohne dass eine ärztliche Verschreibung erfolgt ist, handelt es sich um ein Fertigarzneimittel i.S.d. § 4 Abs. 1 AMG.
[Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW]


OLG Frankfurt a.M. 21.9.2017, 6 U 250/16

Markenmäßige Benutzung einer Bezeichnung mit beschreibendem Anklang

Die für Reisedienstleistungen verwendete Domainadresse "monumente-reisen.de" beinhaltet ungeachtet ihres beschreibenden Anklangs eine markenmäßige Benutzung und ist mit einer für Reisedienstleistungen eingetragenen Wort-/Bildmarke mit dem Wortbestandteil "Monumente Reisen" verwechslungsfähig. Dies gilt jedenfalls, wenn den angesprochenen Verkehrskreisen das Zeichen "Monumente" als Zeitschriftentitel bekannt ist.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


BGH 18.5.2017, I ZR 100/16

Märchensuppe: Nährwertbezogene Angaben über einen reduzierten Nährstoffanteil

Eine nährwertbezogene Angabe über einen reduzierten Nährstoffanteil stellt auch dann eine vergleichende Angabe i.S.d. Art. 9 der Verordnung (EG) 1924/2006 dar, wenn sie auf einen erhöhten oder verminderten Nährstoffgehalt hinweist, ohne Vergleichsprodukte zu benennen. Eine solche Angabe unterliegt, selbst wenn sie die in Art. 8 Abs. 1 i.V.m. dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 genannten Bedingungen einhält, zusätzlich den Anforderungen des Art. 9 Abs. 1 S. 2 dieser Verordnung.
[BGH online]



 
  Aus dem Heft:

Bockslaff/Grosche, Ist der Rundfunkbegriff noch zeitgemäß?, IPRB 2017, 235

Der Beitrag analysiert die Reform der Richtlinie 2007/65/EG über audiovisuelle Mediendienste vom 11.12.2007 (im Folgenden: AVMD-Richtlinie) vor dem Hintergrund der Regulierungspraxis der Landesmedienanstalten und fragt, ob die von diesen vertretene Rechtsauffassung zwingend ist.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

 

Regionalgruppe Düsseldorf:
Termine 2017: 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung.  Nächster Termin: 07. Dezember 2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Termine 2017: 28. November 2017. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: 28. November 2017!

Regionalgruppe Hamburg:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: folgt!
 
Regionalgruppe Stuttgart:

Nächster Termin: 07.12.2017. Der nächste Stammtisch findet am 07.12.2017 um 18:30 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart. Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Kitzberger  wird einen Vortrag zum Thema: "Werbung mit berühmten Gesichtern ohne Einwilligung" halten (Dauer des Vortrags ca. 35-40 Minuten).  Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht von einer Mitgliedschaft in der AGEM Geistiges Eigentum & Medien im DAV abhängig. Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de). Nächster Termin: 07. Dezember 2017!

Regionalgruppe Rhein/Neckar:

Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.deNächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Berlin:
Der nächste Termin findet am 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de.  Nächster Termin: 05. Dezember 2017!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) sowie Herr Rechtsanwalt Schuhmacher (mail@lst.law) zur Verfügung.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig: 
Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt.
Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München:
Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: folgt!

 
 

Verlagsangebot
Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017

 

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Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
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Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
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USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
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