LG Berlin: Steckkarten auf Zigarettenschachteln dürfen Warnhinweise überdecken  | OLG Stuttgart: Zur Vereinbarkeit einer Hamburger-Werbung mit dem OlympSchG
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29.03.2018
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Robert Golz/Patrick Gössling zum Thema: "DSGVO und Recht am Bildnis" in der Märzausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2018, 68) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle Entscheidung des EuG, nach der eine Marke mit dem Wortbestandteil Mafia nichtig ist. Die Marke "La Mafia se siente a la mesa" verstößt gegen die öffentliche Ordnung, sie verweist auf eine kriminelle Organisation, gibt insgesamt ein positives Bild dieser Organisation und verharmlost deren schwerwiegende Verstöße gegen die Grundwerte der Union.

Frohe Ostertage wünscht Ihnen




Elisabeth Ivanyi
Redaktion IPRB (verantw.)

 

 
Verlagsangebot
Kölner Tage Datenschutzrecht 2018 -18.-19.6 2018. Hier informieren und anmelden!
MELDUNGEN
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen und unlauteren Rückkaufhandel
Zur Vereinbarkeit einer Hamburger-Werbung mit dem OlympSchG
Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitigen Einsatz eines Taxis und eines Ersatzfahrzeugs
Marke mit Wortbestandteil Mafia ist nichtig
 

 
AUS DEM HEFT
DSGVO und Recht am Bildnis (IPRB 2018, 68)
 

 
NEUES AUS DER AGEM
Veranstaltungshinweise
Verlagsangebot
Neue Themenreihe im IPRB. Heft 2/2018 hier kostenlos herunterladen.
MELDUNGEN
 
LG Berlin 20.3.2018, 16 O 104/17
Steckkarten im Zigarettenregal dürfen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken
Steckkarten in Zigarettenregalen dürfen die vorgeschriebenen Warnhinweise auf den Verpackungen überdecken. Die Tabakerzeugnis-Verordnung darf solche weitgehenden Erfordernisse nicht aufstellen.
 
[LG Berlin PM Nr. 15 vom 20.3.2018]
 
OLG Frankfurt a.M. 1.2.2018, 6 U 49/17
Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen und unlauteren Rückkaufhandel
Der gewerblich vorgenommene Ankauf von Kraftfahrzeugen unter Einräumung eines befristeten Rücktrittsrechts des Verkäufers bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrags über das gekaufte Fahrzeug mit dem Verkäufer bis zum Rücktritt stellt jedenfalls dann einen gem. § 34 Abs. 4 GewO unzulässigen und unlauteren (§ 3a UWG) Rückkaufhandel dar, wenn der Verkäufer im Falle des Rücktritts einen über die Rückzahlung des Kaufpreises hinausgehenden Mietzins zahlen muss, der den Nutzungsersatz für das überlassene Fahrzeug und das zur Verfügung gestellt Kapital übersteigt.
 
[Justiz Hessen]
 
OLG Stuttgart 8.2.2018, 2 U 109/17
Zur Vereinbarkeit einer Hamburger-Werbung mit dem OlympSchG
Eine Werbung für Grillprodukte mit einer Abbildung, auf der vier Hamburger und ein Lachsburger auf einem Grill nach Art der Olympischen Ringe angeordnet sind, verstößt nicht gegen § 3 Abs. 1 S. 1 OlympSchG, weil nicht das olympische Emblem selbst verwendet, sondern durch die Werbung nur auf dieses angespielt wird. Auch ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 S. 2 OlympSchG liegt nicht vor, da durch die Werbung weder die Gefahr von Verwechslungen begründet wird noch eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele und der Olympischen Bewegung erfolgt.
 
[Landesrechtsprechung Baden-Württemberg]
 
OLG Frankfurt a.M. 1.2.2018, 6 U 37/17
Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitigen Einsatz eines Taxis und eines Ersatzfahrzeugs
Der gleichzeitige Einsatz eines genehmigten Taxis und eines Ersatzfahrzeugs für dieses Taxi verstößt gegen das Personenbeförderungsrecht und ist zugleich gem. § 3a UWG unlauter. Der Geschäftsführer eines Taxiunternehmens haftet gerade nicht allein deswegen persönlich für einen Wettbewerbsverstoß, weil er Anhaltspunkte für den bevorstehenden Verstoß hatte und diesen hätte verhindern können.
 
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]
 
EuG 15.3.2018, T-1/17
Marke mit Wortbestandteil Mafia ist nichtig
Die Marke "La Mafia se sienta a la mesa" verstößt gegen die öffentliche Ordnung; sie verweist auf eine kriminelle Organisation, gibt ein insgesamt positives Abbild dieser Organisation und verharmlost ihre schwerwiegenden Verstöße gegen die Grundwerte der Union. Die Marke ist geeignet, nicht nur bei den Opfern dieser kriminellen Organisation, sondern bei jeder Person im Unionsgebiet, die mit dieser Marke konfrontiert wird und über eine durchschnittliche Empfindlichkeits- und Toleranzschwelle verfügt, Anstoß zu erregen oder diese zu beleidigen.
 
[EuG PM Nr. 33 vom 15.3.2018]

AUS DEM HEFT
 
 
DSGVO und Recht am Bildnis (IPRB 2018, 68)

DSGVO und Recht am Bildnis
von Robert Golz/Patrick Gössling

Abbildungen von erkennbaren Personen fallen sowohl unter das Datenschutz- als auch das Kunsturhebergesetz. Dies war auch nach altem Recht schon der Fall. Mit Inkrafttreten der DSGVO am 25.5.2018 wird der eigentlich schon beigelegte Streit über das Verhältnis der Vorschriften nun neu entfacht. An einigen Stellen brennt es lichterloh. Die praktischen Konsequenzen sind groß und kaum abschätzbar. Die Lösung muss das Alte sein.

 
 

 
Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
 
Neues aus der AGEM
 
 
SAVE THE DATE:

 

20. April 2018: AGEM-Tagesveranstaltung "Unionsmarke aktuell" (http://agem-dav.de/termine/unionsmarke-aktuell/)
8. Juni 2018: Deutscher Anwaltstag in Mannheim (http://agem-dav.de/termine/dat-2018/)
9.-10.November 2018: Herbsttagung und Mitgliederversammlung (http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2018/)

 

TERMINE DER REGIONALGRUPPEN:

* Regionalgruppenstammtische:
Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2018 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter
http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf:
Termine 2018: 28. Juni 2018, 27. September 2018, 6. Dezember 2018 - Nikolausstammtisch mit Weihnachtsessen.
Nächster Termin: 28. Juni 2018. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung.  Nächster Termin: 28. Juni 2018!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Termine 2018: 19. April 2018,  29. Mai 2018, 19. Juni 2018, 30. August 2018, 27. September 2018, 25. Oktober 2018, 29. November 2018. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de). Nächster Termin: 19. April 2018!

Regionalgruppe Hamburg:
Termine 2018: 16. Mai 2018, 22. August 2018, 17. Oktober 2018. Nächster Termin: Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder Rechtsanwalt Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: 16. Mai 2018!
 
Regionalgruppe Stuttgart:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn Rechtsanwalt Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de) oder Herrn Rechtsanwalt Jürgen Held (jh @ vogel-partner.eu). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.deNächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover:
Für Rückfragen und Informationen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Berlin:
Termine 2018: 24. April 2018, 25. September 2018, 28. November 2018.
Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter koch@hk2.eu. Nächster Termin: 24. April 2018!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2018: 11. April 2018, 13. Juni 2018, 12. September 2018 und 05. Dezember 2018.
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) sowie Herr Rechtsanwalt Schuhmacher (mail@lst.law) zur Verfügung. Nächster Termin: 11. April 2018!

Regionalgruppe Leipzig: 
Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt.
Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München:
Termine 2018: 10. Mai 2018, 12. Juli 2018, 13. September 2018.
Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu).
Nächster Termin: 10. Mai 2018!


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Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-189
ivanyi@otto-schmidt.de
 

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