EuGH-Vorlage: Stellt ein Messestand in einer Halle einen unbeweglichen oder beweglichen Gewerberaum dar? | OLG Karlsruhe: Insichgeschäft: Reichweite der Vollmacht im Markenrechtsstreit
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    17.08.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Prof. Dr. Gordian Hasselblatt zum Thema: "EuGH entzaubert 3D-Markenschutz für Zauberwürfel" in der Augustausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 179) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Das aktuelle Entscheidung des BGH zur Verneinung einer Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen. Für die Beurteilung, ob eine Wortmarke oder deren Bestandteile die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, kommt es nicht darauf an, welche Bedeutung der Markeninhaber dem Markenwort beimessen will; maßgeblich ist vielmehr die Sicht des angesprochenen Verkehrs.

Viel Nutzen aus der Lektüre wünscht Ihnen
Elisabeth Ivanyi
Redaktion (verantw.)


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Meldungen:

 
Immobilienfonds-Anbieter und auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaften sind keine Mitbewerber i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG
 
Zur Verneinung einer Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen
 
EuGH-Vorlage: Stellt ein Messestand in einer Halle einen unbeweglichen oder einen beweglichen Gewerberaum dar?
 
Insichgeschäft: Reichweite der Vollmacht im Markenrechtsstreit
 
Aus dem Heft: EuGH entzaubert 3D-Markenschutz für Zauberwürfel?! (Hasselblatt, IPRB 2017, 179)
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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BGH 26.1.2017, I ZR 217/15

Immobilienfonds-Anbieter und auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaften sind keine Mitbewerber i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

Ein Anbieter geschlossener Immobilienfonds und eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft, die im Internet zum Zwecke der Akquisition anwaltlicher Beratungsmandate Pressemitteilungen zu dem Fondsanbieter veröffentlicht, sind keine Mitbewerber i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Zwar kann sich die anwaltliche Tätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft nachteilig auf die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft auswirken, wenn potenzielle Kunden vom Erwerb der Anlageprodukte abgehalten werden, aber es fehlt der für die Begründung der Mitbewerbereigenschaft erforderliche wettbewerbliche Bezug zwischen den Unternehmen.
[BGH online]


BGH 2.3.2017, I ZR 30/16

Zur Verneinung einer Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen

Für die Beurteilung, ob eine Wortmarke oder deren Bestandteile die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, kommt es nicht darauf an, welche Bedeutung der Markeninhaber dem Markenwort beimessen will; maßgeblich ist vielmehr die Sicht des angesprochenen Verkehrs. Eine Verwechslungsgefahr kann ausnahmsweise trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen abweichenden Begriffsinhalts der Zeichen zu verneinen sein; ein Sinngehalt, der sich erst nach analytischer Betrachtung ergibt, reicht hierfür jedoch nicht aus.
[BGH online]


BGH 13.7.2017, I ZR 135/16

EuGH-Vorlage: Stellt ein Messestand in einer Halle einen unbeweglichen oder einen beweglichen Gewerberaum dar?

Handelt es sich bei einem Messestand in einer Halle, den ein Unternehmer während einer für wenige Tage im Jahr stattfindenden Messe zum Zweck des Verkaufs seiner Produkte nutzt, um einen unbeweglichen Gewerberaum i.S.v. Art. 2 Nr. 9 Buchst. a der Richtlinie 2011/83/EU oder um einen beweglichen Gewerberaum i.S.v. Art. 2 Nr. 9 Buchst. b der Richtlinie 2011/83/EU? Dies ist eine von drei Fragen, die der BGH dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hat.
[BGH online]


OLG Karlsruhe 4.8.2017, 6 U 142/15

Insichgeschäft: Reichweite der Vollmacht im Markenrechtsstreit

Vertritt bei der Übertragung einer Marke der Geschäftsführer der einen Seite zugleich auch die Erben des Markenanmelders aufgrund einer von dessen Witwe vor einem Notar in der Türkei aufgesetzten Vollmacht, so ist für die Frage der Reichweite der Vollmacht deutsches Recht anwendbar. Infolgedessen ist auch das Verbot des Insichgeschäftes nach § 181 BGB anwendbar.
[OLG Karlsruhe PM vom 4.8.2017]



 
  Aus dem Heft:

EuGH entzaubert 3D-Markenschutz für Zauberwürfel?! (Hasselblatt, IPRB 2017, 179)

Mit seiner Entscheidung vom 10.11.2016 hat der EuGH, anders als zuvor noch das EUIPO und das EuG, der dreidimensionalen Abbildung des Rubik"s Cube-Würfels wegen der darin verkörperten technischen Lösung nach Art. 7 Abs. 1 lit. (e) (ii) UMV die Markenfähigkeit abgesprochen. Angesichts der auch schon zuvor konsequent verfolgten restriktiven Linie des EuGH vermögen diese Erkenntnisse nicht ernstlich zu überraschen. Mit Blick auf die (wiederholt) gegenläufigen Sichtweisen sowohl des EUIPO als auch des EuG ist die neuerliche Klarstellung durch den EuGH indes zu begrüßen.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

*10. und 11. November 2017: AGEM-Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Berlin

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf: Termine 2017: 28. September 2017 und 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, in Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgern. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 28.09.2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Termine 2017: 31. August 2017, 26. September 2017, 26. Oktober 2017, 28. November 2017. Am 31.05.2017 findet ab 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei westendLaw, Eschersheimer Landstraße 60/62, 60322 Frankfurt a.M. ein Erfahrungsaustausch zur Handhabung verschiedener Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts durch die einzelnen Instanzgerichte statt. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung bis zum 29.05.2017 und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) Nächster Termin: 31.08.2017!

Regionalgruppe Hamburg: Der nächste Termin wird bekannt gegeben!  Informationen und Anmeldungen bei Herrn RA Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder RA Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Stuttgart: Hier wird ab September 2017 ein neues Regionalleiterteam tätig werden! Baldmöglichst erfahren Sie die Kontaktdaten und Termine! Nächster Termin folgt!

Regionalgruppe Rhein/Neckar: Die Termine 2017 finden statt am 11. September und 13. November 2017, ab 19 Uhr regelmäßig in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim. Bitte melden Sie sich für das Treffen am 15.05.2017 ab 19 h in der "Brasserie Bernstein" bis zum 14.05.2015 bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 11.09.2017!

Regionalgruppe Hannover: Termine 2017 finden am 04. Mai und 03. August 2017 statt. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!

Regionalgruppe Berlin: Die Termine 2017 finden am 10. Oktober und 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 10.10.2017!

Regionalgruppe Köln: Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig:  Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30 h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München: Termine 2017: 14.September 2017, in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München; Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 14.09.2017!

 
 

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Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017

 

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USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
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Tel.: 0221-93738-169
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