Willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums.
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Informationsdienst für das Recht
des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    07.07.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums, d.h. dem Gewerblichen Rechtsschutz, dem Wettbewerbs-, Patent-, Urheber- und Presserecht sowie dem Recht der neuen Medien.

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf den Beitrag von Moser/Levenson zum Thema: Die Böhmermann-Affäre in der Juliausgabe des IP-Rechts-Beraters (erscheint am 15.07.2016).

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion

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Meldungen:

Marke MACCOFFEE wegen zu großer Ähnlichkeit mit McDONALD"S nicht zugelassen
 
Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer als Kommunikationsweg im Impressum ist unzulässig
 
Zur Kennzeichnungskraft einer Unternehmensbezeichnung
 
Internet-Werbeblocker: "Whitelist"-Funktion ist unzulässig
 
EuGH-Generalanwalt zum Verleih von E-Books in Bibliotheken
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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EuG 5.7.2016, T-518/13

Marke MACCOFFEE wegen zu großer Ähnlichkeit mit McDONALD"S nicht zugelassen

Die Wertschätzung der Marken von McDonald"s kann die Eintragung von Marken, die die Vorsilbe "Mac" oder "Mc" mit dem Namen eines Nahrungsmittels oder eines Getränks verbinden, für Nahrungsmittel oder Getränke verhindern. Das maßgebliche Publikum kann beim Anblick der Marke MACCOFFEE gedanklich eine Verknüpfung zwischen den einander gegenüberstehenden Marken herstellen und das Image der Marken von McDonald"s auf die von der Marke MACCOFFEE erfassten Waren übertragen.
[EuGH PM v. 5.7.2016]


BGH 25.2.2016, I ZR 238/14

Kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer als Kommunikationsweg im Impressum ist unzulässig

Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht. Die Informationspflichten nach der Richtlinie 2000/31/EG und nach der Richtlinie 2011/83/EU bestehen im Grundsatz unabhängig voneinander.
[BGH online]


OLG Frankfurt a.M. 30.5.2016, 6 U 27/16

Zur Kennzeichnungskraft einer Unternehmensbezeichnung

Die Bezeichnung eines Unternehmens, das sich aus einem Vornamen und einem Hinweis auf den Unternehmensgegenstand zusammensetzt (hier: "Holger's Objektservice"), ist originär unterscheidungskräftig und daher als Unternehmenskennzeichen geschützt. Es reicht aus, dass das Zeichen als Name eines Unternehmens wirken kann, d.h. aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs geeignet ist, das Unternehmen von anderen Unternehmen zu unterscheiden.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


OLG Köln 24.6.2016, 6 U 149/15

Internet-Werbeblocker: "Whitelist"-Funktion ist unzulässig

Die Ausschaltung der Werbung an sich (hier: Internet-Werbeblocker "Adblock Plus") stellt keine gezielte Behinderung des Wettbewerbs dar. Die "Whitelist"-Funktion stellt hingegen eine unzulässige aggressive Praktik i.S.v. § 4a Abs. 1 S. 1 UWG dar.
[OLG Köln PM vom 24.6.2016]


Schlussanträge in Rs. C-174/15 v. 16.6.2016

EuGH-Generalanwalt zum Verleih von E-Books in Bibliotheken

Am 16.6.2016 hat der Generalanwalt Szpunar in der Rechtssache Vereniging Openbare Bibliotheken v. Stichting Leenrecht (C-174/15) seine Schlussanträge verkündet. Nach Einschätzung Szpunars ist der Verleih von E-Books mit dem Verleih herkömmlicher Bücher vergleichbar (dazu ausführlich Stiemerling, "eBooks in der Bibliothek - der Generalanwalt hat sich geäußert", CRonline Blog v. 20.6.2016), mithin die Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums anwendbar.
[]


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

* Regionalgruppenstammtische:
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Der Stammtisch der Regionalgruppe Frankfurt findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei Rittershaus (Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main) ab  19 Uhr statt.  Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig, nadine.dinig@dinig.de oder Herrn Rechtsanwalt Ramon Glaßl, ramon.glassl@schalast.com. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Hamburg:  Die Stammtische in Hamburg finden an jedem ersten Dienstag eines "geraden" Monats statt, und zwar bereichert durch Gäste aus Unternehmen, Wissenschaft oder Justiz. Beginn ist jeweils um 19.00 oder 20.00 Uhr im Club an der Alster, Kaminzimmer, Hallerstraße 91, 20149 Hamburg. Informationen und Anmeldungen bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, info@nesselhauf.com und Herrn Rechtsanwalt Nilolai Klute, kanzlei@rka-law.de. Nächster Termin: 02.08.2016.

Regionalgruppe Hannover: Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo laden regelmäßig  in das Restaurant und Bar "Leinegold", Königstraße 53 in 30175 Hannover ein. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt.

Regionalgruppe Berlin: In Berlin finden die Stammtische im Jahr 2016 an festen Terminen statt: 17.2., 5.4., 15.6., 20.9. und 7.12. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin folgt!

Regionalgruppe Stuttgart: In Stuttgart finden die Stammtische an jedem zweiten Donnerstag eines Quartals, jeweils ab 19.30 Uhr im Restaurant "Der Zauberlehrling" - Private Room, Rosenstraße 42, 70182 Stuttgart statt. Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen, BRP Renaud & Partner, (thomas.janssen@brp.de). Nächster Termin!


Regionalgruppe Köln: Der Stammtisch der AGEM Regionalgruppe Köln findet in diesem Jahr an  festen Terminen statt. Die Termine erscheinen kurzfristig. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@koelner-anwaltskanzlei.de) zur Verfügung.


Regionalgruppe Düsseldorf: Die Stammtische der AGEM Regionalgruppe Rhein/Ruhr in Düsseldorf finden in diesem Jahr an festen Terminen statt.  Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) und Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) zur Verfügung. Nächster Termin mit Fachvortrag "von Rechtsanwalt Christian Kau zu dem Thema "Innovationen am Arbeitsplatz" am 16.06.2016, 18:30 Uhr bei PREU BOHLIG & Partner, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf.


Regionalgruppe Rhein/Neckar: In Mannheim finden regelmäßig an jedem zweiten  Donnerstag eines "geraden" Monats Regionalstammtische statt und zwar in der Regel in der Brasserie Bernstein (Seckenheimer Straße 58, 68165 Mannheim). Bitte melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an (imgrund@ghi rechtsanwaelte.de). Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Leipzig: In Leipzig findet der Stammtisch in der Kanzlei Grundmann Häntzschel, Gustav-Adolf-Straße 17, 04105 Leipzig um 19.30  Uhr statt. Informationen und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe München: In München findet der Stammtisch regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag eines "ungeraden" Monats  im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München ab 19 Uhr statt. Anmeldungen an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: folgt!


 

 
 

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Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


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