Willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums.
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
 
Informationsdienst für das Recht
des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    10.11.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums, d.h. dem Gewerblichen Rechtsschutz, dem Wettbewerbs-, Patent-, Urheber- und Presserecht sowie dem Recht der neuen Medien.

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf den Beitrag von Prof. Niko Härting zum Thema: "EuGH- Entscheidung: WLAN im öffentlichen Raum" in der Dezemberausgabe des IP-Rechts-Beraters (erscheint am 15.12.2016).

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion

Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier.

Anzeige
Markenmodul Zöller - Zivilprozessrecht. Jetzt 4 Wochen kostenlos testen!


 

Meldungen:

Unaufgeforderte E-Mail-Werbung durch auf ein gemeinnütziges Projekt hinweisende SMS
 
Umfangreicher Schadensersatzanspruch für Miterfinder
 
Otto-Schmidt-Preis für Veröffentlichungen im Internationalen Recht verliehen
 
Zum Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bei Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst
 
Unterlassungsschuldner hat für das Handeln selbständiger Dritter grundsätzlich nicht einzustehen
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


Anzeige
Oelschlägel/Scholz (Hrsg.), Rechtshandbuch Online-Shop. 2. Auflage. Jetzt bestellen!


OLG Frankfurt a.M. 6.10.2016, 6 U 54/16

Unaufgeforderte E-Mail-Werbung durch auf ein gemeinnütziges Projekt hinweisende SMS

Auch eine SMS-Mitteilung, durch die auf ein gemeinnütziges Projekt hingewiesen wird, stellt Werbung dar, wenn aus ihr das werbende Unternehmen und dessen Geschäftsgegenstand hinreichend erkennbar wird. Die Versendung einer solchen SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist daher als unlautere belästigende Werbung einzustufen.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


BGH 27.9.2016, X ZR 163/12

Umfangreicher Schadensersatzanspruch für Miterfinder

Stehen Miterfindern die Rechte an der Erfindung in Bruchteilsgemeinschaft zu, ist die Anmeldung zum Patent durch einen Miterfinder jedenfalls dann nicht als notwendige Maßnahme zur Erhaltung des Gegenstands gerechtfertigt, wenn der Anmelder die Anmeldung nur im eigenen Namen vornimmt. Einem auf diese Weise übergangenen Mitberechtigten steht ein Schadensersatzanspruch zu, der auch einen Ausgleich für vom Anmelder gezogene Gebrauchsvorteile umfassen kann.
[BGH online]


Otto-Schmidt-Preis für Veröffentlichungen im Internationalen Recht verliehen

In diesem Jahr überreichte Verleger Professor Felix Hey den Otto-Schmidt-Preis für Veröffentlichungen zum Internationalen Recht an Professor Dagmar Coester-Waltjen und Dr. Susanne Gössl.
[PM Verlag Dr. Otto Schmidt v. 2.11.2016]


BGH 16.6.2016, I ZR 222/14

Zum Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bei Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst

Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. §§ 195, 199 Abs. 1 BGB bei Ansprüchen des Urhebers eines Werkes der angewandten Kunst, das einem Geschmacksmusterschutz zugänglich war und die Durchschnittsgestaltung nicht deutlich überragt, auf Zahlung einer (weiteren) angemessenen Vergütung nach § 32 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2 UrhG oder § 32a Abs. 1 S. 1 UrhG ist auf den Schluss des Jahres 2014 hinausgeschoben. Entscheidend für das Hinausschieben des Beginns der Verjährungsfrist ist, dass Urhebern von Werken der angewandten Kunst eine Klageerhebung vor Veröffentlichung des Senatsurteils "Geburtstagszug" vom 13.11.2013 objektiv unzumutbar war.
[BGH online]


OLG Frankfurt a.M. 19.9.2016, 6 W 74/16

Unterlassungsschuldner hat für das Handeln selbständiger Dritter grundsätzlich nicht einzustehen

Ein auf den Vertrieb von Produkten gerichteter Unterlassungstenor umfasst nicht die Verpflichtung des Schuldners, diese Produkte von Händlern, die nicht in seine Vertriebsstruktur eingegliedert sind, zurückzurufen (Abgrenzung zu BGH-Urt. v. 19.11.2015, Az.: I ZR 109/14 - HOT SOX). Das Unterlassungsgebot macht den Schuldner nicht zum Garanten dafür, dass Dritte keine Rechtsverstöße begehen.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

* Herbsttagung- und Mitgliederversammlung 11. und 12. November in Berlin


Die Veranstaltung findet am 11. und 12. November 2016 im Novotel Berlin Am Tiergarten, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin statt.
Der Zielsetzung der Veranstaltung entsprechend, präsentieren wir Ihnen aktuelle und vor allem praxisrelevante Themen, die von namhaften Referenten präsentiert werden.
Das Programm der Veranstaltung ist so ausgerichtet, dass mit ihrem Besuch der Fortbildungsnachweis i. S. d. § 15 FAO über 15 Stunden sowohl für den Bereich des gewerblichen Rechtschutzes als für das Urheber- und Medienrecht erbracht werden kann.
Die Anmeldung kann per Fax oder hier online vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2016/
Am Freitagabend wird die AGEM wieder einen Empfang an einem ausgewählten Ort ausrichten.

* Regionalgruppenstammtische:
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Der Stammtisch der Regionalgruppe Frankfurt findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei Rittershaus (Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main) ab  19 Uhr statt.  Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig, nadine.dinig@dinig.de oder Herrn Rechtsanwalt Ramon Glaßl, ramon.glassl@schalast.com. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Hamburg:  Die Stammtische in Hamburg finden an jedem ersten Dienstag eines "geraden" Monats statt, und zwar bereichert durch Gäste aus Unternehmen, Wissenschaft oder Justiz. Beginn ist jeweils um 19.00 oder 20.00 Uhr im Club an der Alster, Kaminzimmer, Hallerstraße 91, 20149 Hamburg. Informationen und Anmeldungen bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, info@nesselhauf.com und Herrn Rechtsanwalt Nilolai Klute, kanzlei@rka-law.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover: Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo laden regelmäßig  in das Restaurant und Bar "Leinegold", Königstraße 53 in 30175 Hannover ein. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Berlin: In Berlin finden die Stammtische im Jahr 2016 an festen Terminen statt: 17.2., 5.4., 15.6., 20.9. und 7.12. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin 07.12.2016.

Regionalgruppe Stuttgart: In Stuttgart finden die Stammtische an jedem zweiten Donnerstag eines Quartals, jeweils ab 19.30 Uhr im Restaurant "Der Zauberlehrling" - Private Room, Rosenstraße 42, 70182 Stuttgart statt. Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen, BRP Renaud & Partner, (thomas.janssen@brp.de). Nächster Termin: folgt!


Regionalgruppe Köln: Der Stammtisch der AGEM Regionalgruppe Köln findet in diesem Jahr an  festen Terminen statt. Die Termine erscheinen kurzfristig. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@koelner-anwaltskanzlei.de) zur Verfügung.


Regionalgruppe Düsseldorf: Die Stammtische der AGEM Regionalgruppe Rhein/Ruhr in Düsseldorf finden in diesem Jahr an festen Terminen statt.  Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) und Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Rhein/Neckar: In Mannheim finden regelmäßig an jedem zweiten  Donnerstag eines "geraden" Monats Regionalstammtische statt und zwar in der Regel in der Brasserie Bernstein (Seckenheimer Straße 58, 68165 Mannheim). Bitte melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an (p.imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de). Nächster Termin: folgt!


Regionalgruppe Leipzig: In Leipzig finden die nächsten Stammtische an festen Terminen statt. Informationen und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin folgt!

Regionalgruppe München: In München findet der Stammtisch regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag eines "ungeraden" Monats  im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München ab 19 Uhr statt. Anmeldungen an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 10.11.2016.

 

 
 

Anzeige
§ 15 FAO: Fachanwalt bleiben leicht gemacht - mit den Zeitschriften von Otto Schmidt.

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern
 
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Newsletter abbestellen