Willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums.
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Informationsdienst für das Recht
des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    13.10.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums, d.h. dem Gewerblichen Rechtsschutz, dem Wettbewerbs-, Patent-, Urheber- und Presserecht sowie dem Recht der neuen Medien.

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf den Beitrag von Dr. Anja Wilkat zum Thema: "Arztbewertungen im Internet" in der Novemberausgabe des IP-Rechts-Beraters (erscheint am 15.11.2016).

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion

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Meldungen:

Zur widerrechtlichen Verbreitung von Sicherungskopien eines Computerprogramms
 
Immobilienanzeigen: Zu den Informationspflichten im Zusammenhang mit der EnEV
 
"DIVSI-Studie "Daten als Handelsware" und eigentumsrechtliche Logik
 
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts
 
Aktivlegitimation für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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EuGH 12.10.2016, C-166/15

Zur widerrechtlichen Verbreitung von Sicherungskopien eines Computerprogramms

Der Ersterwerber einer mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen Kopie eines Computerprogramms kann die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber weiterverkaufen. Ist der körperliche Originaldatenträger der ursprünglich gelieferten Kopie beschädigt oder zerstört worden oder verloren gegangen, darf der Ersterwerber hingegen seine Sicherungskopie des Programms dem Zweiterwerber nicht ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers übergeben.
[EuGH PM Nr. 110 vom 12.10.2016]


OLG Hamm 4.8.2016, 4 U 137/15 u.a.

Immobilienanzeigen: Zu den Informationspflichten im Zusammenhang mit der EnEV

Wer als Verkäufer, Vermieter oder Verpächter zu einer Immobilie mit Energieausweis eine Immobilienanzeige ohne die gem. § 16a EnEV erforderlichen Pflichtangaben veröffentlicht, handelt wettbewerbswidrig. Auch Maklern kann zu untersagen sein, Anzeigen für Mietwohnungen ohne die Angaben zur Art des Energieausweises und zu dem im Energieausweis genannten Baujahr oder Verkaufsanzeigen ohne die Angabe zum wesentlichen Energieträger zu veröffentlichen.
[OLG Hamm PM vom 11.10.2016]


Deutsches Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet, PM v. 31.8.2016

"DIVSI-Studie "Daten als Handelsware" und eigentumsrechtliche Logik

Am 31.8.2016 hat das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet (DIVSI) die in seinem Auftrag am Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften von Johanna Jöns erstellte Studie "Daten als Handelsware" verfügbar gemacht. Die Studie sieht im Ergebnis das Instrument der datenschutzrechtlichen Einwilligung in der Praxis als gescheitert an und empfiehlt, im BDSG nach dem Vorbild des Urheberrechts für personenbezogene Daten auch ein Modell der Einräumung von Nutzungslizenzen mit dinglicher Wirkung einzuführen.
Welchen gravierenden Einwänden Ökonomisierungsmodelle für personenbezogene Daten ausgesetzt sind, zeigt der Aufsatz von Härting, "'Dateneigentum' - Schutz durch Immaterialgüterrecht", CR 10/2016. Warum Daten (mit oder ohne Personenbezug) keiner eigentumsrechtlichen Logik folgen, erläutert Heymann, "Rechte an Daten, CR 10/2016.
[]


BGH 12.9.2016, X ZR 14/15

Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts

Der BGH hat festgestellt, wann eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts im Revisionsverfahren oder im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision regelmäßig nicht in Betracht kommt. Außerdem hat das Gericht festgelegt, wann grundsätzlich noch das Interesse des Verletzungsbeklagten an widerspruchsfreien Entscheidungen gegenüber dem Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens überwiegt.
[BGH online]


BGH 10.3.2016, I ZR 183/14

Aktivlegitimation für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch

Ein Mitbewerber kann einen Verletzungsunterlassungsanspruch nur mit Erfolg geltend machen, wenn er seine entsprechende unternehmerische Tätigkeit im Zeitpunkt der Verletzungshandlung bereits aufgenommen und im Zeitpunkt der letzten Verhandlung noch nicht aufgegeben hat. Wenn ein Unterlassungsanspruch als Verletzungsunterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 S. 1 UWG oder als vorbeugender Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1 S. 2 UWG in Betracht kommt, bestimmt sich die Frage, ob es sich um einen Streitgegenstand oder um zwei verschiedene Streitgegenstände handelt, nach den allgemeinen Regeln.
[BGH online]


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

* Herbsttagung- und Mitgliederversammlung 11. und 12. November in Berlin


Die Veranstaltung findet am 11. und 12. November 2016 im Novotel Berlin Am Tiergarten, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin statt.
Der Zielsetzung der Veranstaltung entsprechend, präsentieren wir Ihnen aktuelle und vor allem praxisrelevante Themen, die von namhaften Referenten präsentiert werden.
Das Programm der Veranstaltung ist so ausgerichtet, dass mit ihrem Besuch der Fortbildungsnachweis i. S. d. § 15 FAO über 15 Stunden sowohl für den Bereich des gewerblichen Rechtschutzes als für das Urheber- und Medienrecht erbracht werden kann.
Die Anmeldung kann per Fax oder hier online vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2016/
Am Freitagabend wird die AGEM wieder einen Empfang an einem ausgewählten Ort ausrichten.

* Regionalgruppenstammtische:
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Der Stammtisch der Regionalgruppe Frankfurt findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei Rittershaus (Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main) ab  19 Uhr statt.  Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig, nadine.dinig@dinig.de oder Herrn Rechtsanwalt Ramon Glaßl, ramon.glassl@schalast.com. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Hamburg:  Die Stammtische in Hamburg finden an jedem ersten Dienstag eines "geraden" Monats statt, und zwar bereichert durch Gäste aus Unternehmen, Wissenschaft oder Justiz. Beginn ist jeweils um 19.00 oder 20.00 Uhr im Club an der Alster, Kaminzimmer, Hallerstraße 91, 20149 Hamburg. Informationen und Anmeldungen bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, info@nesselhauf.com und Herrn Rechtsanwalt Nilolai Klute, kanzlei@rka-law.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover: Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo laden regelmäßig  in das Restaurant und Bar "Leinegold", Königstraße 53 in 30175 Hannover ein. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Berlin: In Berlin finden die Stammtische im Jahr 2016 an festen Terminen statt: 17.2., 5.4., 15.6., 20.9. und 7.12. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin 07.12.2016.

Regionalgruppe Stuttgart: In Stuttgart finden die Stammtische an jedem zweiten Donnerstag eines Quartals, jeweils ab 19.30 Uhr im Restaurant "Der Zauberlehrling" - Private Room, Rosenstraße 42, 70182 Stuttgart statt. Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen, BRP Renaud & Partner, (thomas.janssen@brp.de). Nächster Termin: 13.10.2016.


Regionalgruppe Köln: Der Stammtisch der AGEM Regionalgruppe Köln findet in diesem Jahr an  festen Terminen statt. Die Termine erscheinen kurzfristig. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@koelner-anwaltskanzlei.de) zur Verfügung.


Regionalgruppe Düsseldorf: Die Stammtische der AGEM Regionalgruppe Rhein/Ruhr in Düsseldorf finden in diesem Jahr an festen Terminen statt.  Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) und Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Rhein/Neckar: In Mannheim finden regelmäßig an jedem zweiten  Donnerstag eines "geraden" Monats Regionalstammtische statt und zwar in der Regel in der Brasserie Bernstein (Seckenheimer Straße 58, 68165 Mannheim). Bitte melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an (p.imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de). Nächster Termin: 13.10.2016.


Regionalgruppe Leipzig: In Leipzig finden die nächsten Stammtische an festen Terminen statt. Informationen und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin folgt!

Regionalgruppe München: In München findet der Stammtisch regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag eines "ungeraden" Monats  im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München ab 19 Uhr statt. Anmeldungen an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 10.11.2016.

 

 
 

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Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
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50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
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