Willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums.
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Informationsdienst für das Recht
des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    21.07.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums, d.h. dem Gewerblichen Rechtsschutz, dem Wettbewerbs-, Patent-, Urheber- und Presserecht sowie dem Recht der neuen Medien.

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf den Beitrag von Dr. Ruben Engel zum Thema: Panamapapers in der Augustausgabe des IP-Rechts-Beraters (erscheint am 15.08.2016).

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion

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Meldungen:

Zum urheberrechtlichen Schutz topographischer Landkarten als Datenbank (TK 50 II)
 
Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt
 
Fehlt es der Wortmarke "Oui" an Unterscheidungskraft?
 
Das finale Privacy Shield und die "Star Trek Parallele"
 
Patent-Lizenznehmer muss vereinbarte Gebühr auch bei Nichtverletzung der patentierten Technologie zahlen
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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BGH 10.3.2016, I ZR 138/13

Zum urheberrechtlichen Schutz topographischer Landkarten als Datenbank (TK 50 II)

Geografischen Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, stellen unabhängige Elemente einer Datenbank i.S.v. § 87a Abs. 1 S. 1 UrhG dar, da sie den Kunden des die Daten verwertenden Unternehmers nach ihrer Herauslösung sachdienliche Informationen liefern. Auf die Zweckbestimmung von topografischen Landkarten sowie ihren vom typischen Nutzer zu erwartenden Gebrauch kommt es für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Elemente hingegen nicht an.
[BGH online]


OLG Düsseldorf 12.7.2016, VI - Kart 3/16 (V)

Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka vorläufig gestoppt

Das OLG Düsseldorf hat die Erlaubnis des Bundeswirtschaftsministers Gabriel zur Übernahme von Kaiser´s Tengelmann (KT) durch Edeka zunächst außer Kraft gesetzt. Die Erlaubnis erweist sich schon nach einer vorläufigen Prüfung im Eilverfahren als rechtswidrig.
[OLG Düsseldorf PM vom 12.7.2016]


BGH 31.5.2016, I ZB 39/15

Fehlt es der Wortmarke "Oui" an Unterscheidungskraft?

Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließt deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nur dann aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung versteht. Auf Beispiele, in denen das Markenwort (hier: "OUI") nicht in Alleinstellung, sondern stets im Zusammenhang mit anderen Worten benutzt wird, aus denen sich seine werbliche Bedeutung erschließt (hier: Bezugnahme auf Frankreich oder französische Produkte, "sagen sie oui zu"), kann die Annahme einer allgemeinen Werbeaussage des Markenwortes ohne jegliche Unterscheidungskraft nicht gestützt werden.
[BGH online]


EU-Commission, IP/16/2461, 12.7.2016

Das finale Privacy Shield und die "Star Trek Parallele"

Am 12.7.2016 hat die EU-Kommission das finale "EU-U.S. Privacy Shield" verabschiedet und ihren Beschluss über die Angemessenheit seines Datenschutzes an die Mitgliedstaaten notifiziert. Die konkreten Neuerungen für Unternehmen zeigt Voigt, "EU-US Privacy Shield - was hat sich im Vergleich zu Safe Harbor geändert?", CRonline Blog v. 14.7.2016.
Letzte Woche Freitag (8.7.2016) hatten die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten im Art. 31-Ausschuss diese finale Fassung bestätigt und damit den Weg für einen positiven Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum Datenschutzniveau in den USA frei gemacht. Das finale "EU-U.S. Privacy Shield" soll den Transfer personenbezogener Daten in die USA schützen, wird aber den europarechtlichen Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) nicht gerecht (siehe die Analyse von Börding, CR 7/2016, 431 ff.).
Damit ist das "EU-U.S. Privacy Shield" mit "Shields" im fiktiven Star Trek Universum vergleichbar, die sich auf eine Technologie des 23. und 24. Jahrhunderts beziehen, durch die Raumschiffe und Weltraumstationen einen begrenzten (!) Schutz vor Beschädigung erhalten.
[]


EuGH 7.7.2016, C-567/14

Patent-Lizenznehmer muss vereinbarte Gebühr auch bei Nichtverletzung der patentierten Technologie zahlen

Der Lizenznehmer eines Patents muss die vereinbarte Gebühr auch dann zahlen, wenn er die patentierte Technologie nicht verletzt. Da die Gebühr den Preis darstellt, den der Lizenznehmer zu zahlen hat, um sich gegen Verletzungsklagen zu schützen, und er den Lizenzvertrag jederzeit kündigen kann, wird die Zahlung geschuldet.
[EuGH PM Nr. 73 vom 7.7.2016]


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

* Herbsttagung- und Mitgliederversammlung 11. und 12. November in Berlin


Die Veranstaltung findet am 11. und 12. November 2016 im Novotel Berlin Am Tiergarten, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin statt. Beachten Sie den Frühbucherrabatt, den Sie bei Anmeldung bis zum 09.09.2016 erhalten.
Der Zielsetzung der Veranstaltung entsprechend, präsentieren wir Ihnen aktuelle und vor allem praxisrelevante Themen, die von namhaften Referenten präsentiert werden.
Das Programm der Veranstaltung ist so ausgerichtet, dass mit ihrem Besuch der Fortbildungsnachweis i. S. d. § 15 FAO über 15 Stunden sowohl für den Bereich des gewerblichen Rechtschutzes als für das Urheber- und Medienrecht erbracht werden kann.
Die Anmeldung kann per Fax oder hier online vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2016/
Am Freitagabend wird die AGEM wieder einen Empfang an einem ausgewählten Ort ausrichten.

* Regionalgruppenstammtische:
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische


Regionalgruppe Frankfurt am Main: Der Stammtisch der Regionalgruppe Frankfurt findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei Rittershaus (Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main) ab  19 Uhr statt.  Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig, nadine.dinig@dinig.de oder Herrn Rechtsanwalt Ramon Glaßl, ramon.glassl@schalast.com. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Hamburg:  Die Stammtische in Hamburg finden an jedem ersten Dienstag eines "geraden" Monats statt, und zwar bereichert durch Gäste aus Unternehmen, Wissenschaft oder Justiz. Beginn ist jeweils um 19.00 oder 20.00 Uhr im Club an der Alster, Kaminzimmer, Hallerstraße 91, 20149 Hamburg. Informationen und Anmeldungen bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, info@nesselhauf.com und Herrn Rechtsanwalt Nilolai Klute, kanzlei@rka-law.de. Nächster Termin: 02.08.2016.

Regionalgruppe Hannover: Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo laden regelmäßig  in das Restaurant und Bar "Leinegold", Königstraße 53 in 30175 Hannover ein. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt.


Regionalgruppe Berlin: In Berlin finden die Stammtische im Jahr 2016 an festen Terminen statt: 17.2., 5.4., 15.6., 20.9. und 7.12. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin 20.09.2016.

Regionalgruppe Stuttgart: In Stuttgart finden die Stammtische an jedem zweiten Donnerstag eines Quartals, jeweils ab 19.30 Uhr im Restaurant "Der Zauberlehrling" - Private Room, Rosenstraße 42, 70182 Stuttgart statt. Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen, BRP Renaud & Partner, (thomas.janssen@brp.de). Nächster Termin: 21.07.2016 und 04.08.2016


Regionalgruppe Köln: Der Stammtisch der AGEM Regionalgruppe Köln findet in diesem Jahr an  festen Terminen statt. Die Termine erscheinen kurzfristig. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@koelner-anwaltskanzlei.de) zur Verfügung.


Regionalgruppe Düsseldorf: Die Stammtische der AGEM Regionalgruppe Rhein/Ruhr in Düsseldorf finden in diesem Jahr an festen Terminen statt.  Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) und Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Rhein/Neckar: In Mannheim finden regelmäßig an jedem zweiten  Donnerstag eines "geraden" Monats Regionalstammtische statt und zwar in der Regel in der Brasserie Bernstein (Seckenheimer Straße 58, 68165 Mannheim). Bitte melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an (p.imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de). Nächster Termin: 11.08.2016.


Regionalgruppe Leipzig: In Leipzig findet der nächste Stammtisch im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayrischer Platz 1, 04103 Leipzig statt. Informationen und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin: 25.08.2016!

Regionalgruppe München: In München findet der Stammtisch regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag eines "ungeraden" Monats  im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München ab 19 Uhr statt. Anmeldungen an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 08.09.2016.



 

 
 

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