Willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums.
Darstellungsprobleme? Zur Online-Ansicht.
 
Informationsdienst für das Recht
des geistigen Eigentums und der Medien

 

 
    27.10.2016  
 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht! Der Newsletter enthält ausgewählte Entscheidungen zu allen Rechtsgebieten des geistigen Eigentums, d.h. dem Gewerblichen Rechtsschutz, dem Wettbewerbs-, Patent-, Urheber- und Presserecht sowie dem Recht der neuen Medien.

Besonders hinweisen möchten wir Sie auf den Beitrag von Dr. Tatjana Ellerbrock zum Thema: "Inhouse-Vergabe nach der Vergaberechtsnovelle 2016" in der Novemberausgabe des IP-Rechts-Beraters (erscheint am 15.11.2016).

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion

Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier.

Anzeige
Kölner Tage Urheber- und Medienrecht - 10.11.2016. Jetzt informieren!


 

Meldungen:

Unterlassungsschuldner hat für das Handeln selbständiger Dritter grundsätzlich nicht einzustehen
 
Versicherungsvertrag: Kann allein die Benennung eines Ansprechpartners eine Irreführung beim Versicherungsnehmer auslösen?
 
Gemeinsame Vergütungsregeln: Zur Auslegung des Erfordernisses der Repräsentativität in § 36 Abs. 2 UrhG
 
Austauschbares Verschleißteil - Wann kann die Verletzung des Streitpatents verneint werden?
 
Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


Anzeige
Oelschlägel/Scholz (Hrsg.), Rechtshandbuch Online-Shop. 2. Auflage. Jetzt bestellen!


OLG Frankfurt a.M. 19.9.2016, 6 W 74/16

Unterlassungsschuldner hat für das Handeln selbständiger Dritter grundsätzlich nicht einzustehen

Ein auf den Vertrieb von Produkten gerichteter Unterlassungstenor umfasst nicht die Verpflichtung des Schuldners, diese Produkte von Händlern, die nicht in seine Vertriebsstruktur eingegliedert sind, zurückzurufen (Abgrenzung zu BGH-Urt. v. 19.11.2015, Az.: I ZR 109/14 - HOT SOX). Das Unterlassungsgebot macht den Schuldner nicht zum Garanten dafür, dass Dritte keine Rechtsverstöße begehen.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


BGH 21.4.2016, I ZR 151/15

Versicherungsvertrag: Kann allein die Benennung eines Ansprechpartners eine Irreführung beim Versicherungsnehmer auslösen?

Allein die unter den Rubriken "Es betreut Sie:" oder "Ihr persönlicher Ansprechpartner" erfolgte Angabe des Namens und der Kontaktdaten eines für den Außendienst des Versicherers tätigen Mitarbeiters in einem Schreiben, das an den Versicherungsnehmer über den Versicherungsmakler des Versicherungsnehmers übersandt wird, führt nicht zu der Irreführung, der genannte Mitarbeiter sei als alleiniger Ansprechpartner anstelle des Versicherungsmaklers oder als gleichwertiger Ansprechpartner neben diesem für die Betreuung des Versicherungsnehmers zuständig.
[BGH online]


BGH 15.9.2016, I ZR 20/15

Gemeinsame Vergütungsregeln: Zur Auslegung des Erfordernisses der Repräsentativität in § 36 Abs. 2 UrhG

Das Erfordernis der Repräsentativität ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck des § 36 Abs. 2 UrhG auszulegen. Das Merkmal soll mit Blick auf die weitreichende Vermutung der Angemessenheit im Sinne von § 32 Abs. 2 S. 1 UrhG sicherstellen, dass mit der Aufstellung von gemeinsamen Vergütungsregeln kein Missbrauch betrieben wird, sondern diese nur von Vereinigungen vereinbart werden, welche die Gewähr für eine sachorientierte und interessengerechte Festlegung von angemessenen Regeln bieten.
[BGH online]


BGH 23.8.2016, X ZR 76/14

Austauschbares Verschleißteil - Wann kann die Verletzung des Streitpatents verneint werden?

Die Orientierung der Überlegungen des Fachmanns, mit denen er ein im Sinn des Merkmals der Erfindung gleichwirkendes Austauschmittel als gleichwirkend auffinden kann, am Patentanspruch und damit die Verletzung des Patents (hier: Austauschbares Verschleißteil) mit äquivalenten Mitteln kann regelmäßig nicht mit der Begründung verneint werden, der Patentinhaber habe sich mit der konkreten Formulierung des Merkmals auf eine dessen Wortsinn entsprechende Ausgestaltung festgelegt. Dies findet in der BGH-Rechtsprechung keine Grundlage und ist auch sachlich nicht zu rechtfertigen.
[BGH online]


EuGH 19.10.2016, C-148/15

Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht

Die Preisbindung in Deutschland für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt gegen das Unionsrecht. Die betreffende Regelung des § 78 AMG stellt eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar.
[EuGH PM Nr. 113 vom 19.10.2016]


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

* Herbsttagung- und Mitgliederversammlung 11. und 12. November in Berlin


Die Veranstaltung findet am 11. und 12. November 2016 im Novotel Berlin Am Tiergarten, Straße des 17. Juni 106, 10623 Berlin statt.
Der Zielsetzung der Veranstaltung entsprechend, präsentieren wir Ihnen aktuelle und vor allem praxisrelevante Themen, die von namhaften Referenten präsentiert werden.
Das Programm der Veranstaltung ist so ausgerichtet, dass mit ihrem Besuch der Fortbildungsnachweis i. S. d. § 15 FAO über 15 Stunden sowohl für den Bereich des gewerblichen Rechtschutzes als für das Urheber- und Medienrecht erbracht werden kann.
Die Anmeldung kann per Fax oder hier online vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://agem-dav.de/termine/herbsttagung-2016/
Am Freitagabend wird die AGEM wieder einen Empfang an einem ausgewählten Ort ausrichten.

* Regionalgruppenstammtische:
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Der Stammtisch der Regionalgruppe Frankfurt findet in den Räumlichkeiten der Kanzlei Rittershaus (Mainzer Landstraße 61, 60329 Frankfurt am Main) ab  19 Uhr statt.  Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig, nadine.dinig@dinig.de oder Herrn Rechtsanwalt Ramon Glaßl, ramon.glassl@schalast.com. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Hamburg:  Die Stammtische in Hamburg finden an jedem ersten Dienstag eines "geraden" Monats statt, und zwar bereichert durch Gäste aus Unternehmen, Wissenschaft oder Justiz. Beginn ist jeweils um 19.00 oder 20.00 Uhr im Club an der Alster, Kaminzimmer, Hallerstraße 91, 20149 Hamburg. Informationen und Anmeldungen bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel, info@nesselhauf.com und Herrn Rechtsanwalt Nilolai Klute, kanzlei@rka-law.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Hannover: Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo laden regelmäßig  in das Restaurant und Bar "Leinegold", Königstraße 53 in 30175 Hannover ein. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Berlin: In Berlin finden die Stammtische im Jahr 2016 an festen Terminen statt: 17.2., 5.4., 15.6., 20.9. und 7.12. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin 07.12.2016.

Regionalgruppe Stuttgart: In Stuttgart finden die Stammtische an jedem zweiten Donnerstag eines Quartals, jeweils ab 19.30 Uhr im Restaurant "Der Zauberlehrling" - Private Room, Rosenstraße 42, 70182 Stuttgart statt. Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen, BRP Renaud & Partner, (thomas.janssen@brp.de). Nächster Termin: folgt!


Regionalgruppe Köln: Der Stammtisch der AGEM Regionalgruppe Köln findet in diesem Jahr an  festen Terminen statt. Die Termine erscheinen kurzfristig. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@koelner-anwaltskanzlei.de) zur Verfügung.


Regionalgruppe Düsseldorf: Die Stammtische der AGEM Regionalgruppe Rhein/Ruhr in Düsseldorf finden in diesem Jahr an festen Terminen statt.  Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) und Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) zur Verfügung. Nächster Termin folgt!


Regionalgruppe Rhein/Neckar: In Mannheim finden regelmäßig an jedem zweiten  Donnerstag eines "geraden" Monats Regionalstammtische statt und zwar in der Regel in der Brasserie Bernstein (Seckenheimer Straße 58, 68165 Mannheim). Bitte melden Sie sich bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an (p.imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de). Nächster Termin: folgt!


Regionalgruppe Leipzig: In Leipzig finden die nächsten Stammtische an festen Terminen statt. Informationen und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin folgt!

Regionalgruppe München: In München findet der Stammtisch regelmäßig an jedem zweiten Donnerstag eines "ungeraden" Monats  im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München ab 19 Uhr statt. Anmeldungen an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 10.11.2016.

 

 
 

Anzeige
§ 15 FAO: Fachanwalt bleiben leicht gemacht - mit den Zeitschriften von Otto Schmidt.

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.

Hier können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern
 
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Newsletter abbestellen