Uber Black: EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Mietwagen-App | BGH: Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen
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    24.05.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Marcel Leeser zum Thema: "3D-Marken: Schutzfähigkeit, Erschöpfung und Wirkung der Erschöpfung in Bezug auf Dienstleistungen" in der Maiausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 111) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Die aktuelle Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen. Danach darf die IP-Adresse als personenbezogenes Datum nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 TMG gespeichert werden.

Mit besten Grüßen aus Köln

Elisabeth Ivanyi
Online-Redaktion

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Kölner Tage Datenschutzrecht - 19.6.-20.6.2017


 

Meldungen:

 
Uber Black: EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Mietwagen-App
 
Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen
 
EuGH-Vorlage im Rechtsstreit gegen Google wegen Leistungsschutzrechten
 
Ausgestellte Möbelstücke: Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden
 
Aus dem Heft: 3D-Marken: Schutzfähigkeit, Erschöpfung und Wirkung der Erschöpfung in Bezug auf Dienstleistungen (Leeser, IPRB 2017, 111)
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


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Erman, BGB. 15., neu bearbeitete Auflage, 2017. Jetzt bestellen!


BGH 18.5.2017, I ZR 3/16

Uber Black: EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Mietwagen-App

Der BGH hat dem EuGH im Zusammenhang mit der Vermittlung von Mietwagen über die App "Uber Black" Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Fraglich ist insbesondere, ob unionsrechtliche Bestimmungen einem Verbot von "Uber Black" entgegenstehen.
[BGH PM Nr. 78 vom 18.5.2017]


BGH 16.5.2017, VI ZR 135/13

Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen

Auf der Grundlage des EuGH-Urteils vom 19.10.2016 (C-582/14) ist das Tatbestandsmerkmal "personenbezogene Daten" des § 12 Abs. 1 u. 2 TMG i.V.m. § 3 Abs. 1 BDSG richtlinienkonform auszulegen: Eine dynamische IP-Adresse, die von einem Anbieter von Online-Mediendiensten beim Zugriff einer Person auf eine Internetseite, die dieser Anbieter allgemein zugänglich macht, gespeichert wird, stellt demnach für den Anbieter ein (geschütztes) personenbezogenes Datum dar. Als personenbezogenes Datum darf die IP-Adresse nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 TMG gespeichert werden.
[BGH PM Nr. 74 vom 16.5.2017]


LG Berlin 8.5.2017, 16 O 546/15

EuGH-Vorlage im Rechtsstreit gegen Google wegen Leistungsschutzrechten

Das LG Berlin hat das Verfahren im Rechtsstreit einer Verwertungsgesellschaft, die Leistungsschutzrechte für Presseverleger wahrnimmt, gegen das Unternehmen Google Inc., ausgesetzt und dem EuGH zwei Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
[KG Berlin PM Nr. 22 vom 9.5.2017]


OLG Hamm 21.3.2017, 4 U 166/16

Ausgestellte Möbelstücke: Gesamtpreis muss ausgezeichnet werden

In Geschäftsräumen zum Verkauf ausgestellte Möbelstücke müssen mit dem Gesamtpreis für das Ausstellungsstück ausgezeichnet werden. Die Angabe eines Teilpreises genügt auch dann nicht, wenn der Kunde auf der Rückseite des Preisschildes weitere Informationen erhält, mit denen er den Gesamtpreis errechnen kann.
[OLG Hamm PM vom 27.4.2017]



 
  Aus dem Heft:

3D-Marken: Schutzfähigkeit, Erschöpfung und Wirkung der Erschöpfung in Bezug auf Dienstleistungen (Leeser, IPRB 2017, 111)

Der Beitrag befasst sich mit der Erschöpfung bei dreidimensionalen Marken. Einleitend werden grundlegende Aspekte zur Schutzfähigkeit dreidimensionaler Marken und zum Erschöpfungsgrundsatz dargestellt. Der Verfasser richtet seinen Blick dann auf die Erschöpfung dreidimensionaler Marken, insbesondere auf die Entscheidung des EuGH VIKING / KOSAN, und überträgt die Grundsätze dieses Urteils auf ein Fallbeispiel. Dort geht es insbesondere um die Frage, ob die Erschöpfung auch in Bezug auf eine für die dreidimensionale Marke eingetragene Dienstleistung eintreten kann.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

*26. Mai 2017: AGEM auf dem DAT in Essen - Thema: Dateneigentum

*10. und 11. November 2017: AGEM-Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Berlin

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf: Termine 2017: 29. Juni 2017, 28. September 2017 und 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, in Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgern. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung. Nächster Termin: 29.06.2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main: Termine 2017: 31. Mai 2017, 27. Juni 2017, 31. August 2017, 26. September 2017, 26. Oktober 2017, 28. November 2017. Am 31.05.2017 findet ab 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei westendLaw, Eschersheimer Landstraße 60/62, 60322 Frankfurt a.M. ein Erfahrungsaustausch zur Handhabung verschiedener Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechts durch die einzelnen Instanzgerichte statt. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung bis zum 29.05.2017 und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) Nächster Termin: 31.05.2017!

Regionalgruppe Hamburg: Der nächste Termin findet am 08. Juni 2017 ab 19:00 Uhr im Seminarraum des Betriebssportverbands Hamburg, Wendenstraße 20, 20537 Hamburg statt. Dr. Ulf Buermeyer LL.M. (Columbia Law School) referiert zum Thema: Informantenschutz in der digitalen Gesellschaft - Whistleblowing in Zeiten von Vorratsdatenspeicherung und Datenhehlerei". Informationen und Anmeldungen bei Herrn RA Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder RA Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com). Nächster Termin: 08.06.2017!

Regionalgruppe Stuttgart: Termine 2017 folgen. Stammtische in der Regel ab 19.30 Uhr im Restaurant "Der Zauberlehrling" - Private Room, Rosenstraße 42, 70182 Stuttgart. Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Thomas Janssen, BRP Renaud & Partner (thomas.janssen@brp.de). Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Rhein/Neckar: Die Termine 2017 finden statt am 15. Mai, 11. September und 13. November 2017, ab 19 Uhr regelmäßig in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim. Bitte melden Sie sich für das Treffen am 15.05.2017 ab 19 h in der "Brasserie Bernstein" bis zum 14.05.2015 bei Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 11.09.2017!

Regionalgruppe Hannover: Termine 2017 finden am 04. Mai und 03. August 2017 statt. Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Joachim Seidel und Rechtsanwalt Joachim Rudo. Das Treffen am 03.08. findet ab 18 h auf dem Machseefest bei Gosch am Geibeltreff statt. Für Informationen und Anmeldungen steht Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 03.08.2017!

Regionalgruppe Berlin: Die Termine 2017 finden am 27. Juni, 10. Oktober und 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt  Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 27.06.2017!

Regionalgruppe Köln: Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig:  Die Treffen finden regelmäßig ab 19.30 h im Restaurant Bayerischer Bahnhof, Bayerischer Platz 1, 04103 Leipzig, statt. Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe, E-Mail: info@kanzlei-nenning.de oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch, E-Mail: post@schnerch.de. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe München: Termine 2017:  13. Juli  2017, 14.September 2017, in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München; Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl, Tel.: 0821/3195388, (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 13.07.2017!

 
 

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