BGH: Rechtsprechungsänderung bei der Zuordnung der Zahlung der Beschwerdegebühr durch den Patentinhaber  | OLG Frankfurt: Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups
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    26.10.2017  
 


 

Sehr geehrter Herr Prof. Do,

willkommen zum aktuellen Newsletter IP-Recht!

Besonders hinweisen möchten wir Sie heute auf den Beitrag von Dr. Lutz Keppeler zum Thema: "Die Datenschutzgrundverordnung im Überblick" in der Oktoberausgabe des IP-Rechts-Beraters (IPRB 2017, 224) - frei abrufbar für Abonnenten und im Rahmen eines Probeabonnements.

Außerdem in diesem Newsletter: Das aktuelle Entscheidung des BGH zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade. Danach schließt die Regelung in § 3 Abs. 2 Nr.1 MarkenG solche Zeichen vom Markenschutz aus, die ausschließlich aus einer der Art der Ware bedingten Form bestehen.


Herbstliche Grüße sendet Ihnen
Elisabeth Ivanyi
Redaktion (verantw.)


Verlagsangebot
Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017


 

Meldungen:

 
Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups?
 
Rechtsprechungsänderung bei der Zuordnung der Zahlung der Beschwerdegebühr durch Patentinhaber
 
Dextro Energy: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker
 
Ritter Sport: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade
 
Aus dem Heft: Die Datenschutzgrundverordnung im Überblick (Keppeler, IPRB 2017, 224)
 
 
     
 

Neues aus der AGEM

Veranstaltungshinweise
 
 
   


Verlagsangebot
Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge. Jetzt bestellen!


OLG Frankfurt a.M. 11.9.2017, 6 U 109/17

Irreführung durch Bezeichnung und Ausstattung eines Holundersirups?

Die Produktbezeichnung "Holunderblüte" sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Flasche mit Holundersirup ist nicht irreführend, soweit der Sirup Holunderblütenextrakt enthält und dem Geschmackbild der Holunderblüte entspricht. Dies gilt auch dann, wenn das Erzeugnis lediglich 0,3 % Holunderblütenextrakt und daneben erhebliche Anteile anderer Saftkonzentrate enthält.
[Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank]


BGH 19.9.2017, X ZB 1/17

Rechtsprechungsänderung bei der Zuordnung der Zahlung der Beschwerdegebühr durch Patentinhaber

Haben zwei Beteiligte gemeinsam eine Beschwerdeschrift eingereicht, jedoch nur eine Beschwerdegebühr gezahlt, ist ihre Erklärung im Zweifel dahin auszulegen, dass die Beschwerde, falls sie mangels Entrichtung einer ausreichenden Zahl von Gebühren nicht für beide Beteiligte in zulässiger Weise erhoben wurde, für den im Rubrum der angefochtenen Entscheidung an erster Stelle Genannten erhoben sein soll.
[BGH online]


BGH 18.10.2017, I ZB 3/17 u.a.

Dextro Energy: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker

Die Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schließt solche Zeichen vom Markenschutz aus, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, wobei eine Warenformmarke nur dann als Marke nicht schutzfähig ist, wenn alle ihre wesentlichen Merkmale technische Funktionen aufweisen. Während die Quaderform der Traubenzuckertäfelchen von Dextro Energy und deren V-förmigen Einkerbungen technische Funktionen haben, gilt dies für ihre abgeschrägten und abgerundeten Ecken und Kanten nicht.
[BGH PM Nr. 163 vom 19.10.2017]


BGH 18.10.2017, I ZB 105/16 u.a.

Ritter Sport: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade

Die Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG schließt solche Zeichen vom Markenschutz aus, die ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form bestehen. Die quadratische Form von Tafelschokolade (Ritter Sport) ist keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade.
[BGH PM Nr. 162 vom 18.10.2017]



 
  Aus dem Heft:

Die Datenschutzgrundverordnung im Überblick (Keppeler, IPRB 2017, 224)

Ab dem 25.5.2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden: DSGVO) für alle EU-Länder unmittelbar anwendbar sein. Dieser Tag markiert die größte Datenschutzreform seit es das Datenschutzrecht gibt. Die neuen sehr hohen Bußgelder, der Anspruch auf immateriellen Schadensersatz, die umfangreiche Dokumentationspflicht der Unternehmen und viele weitere gestiegene Anforderungen werden den Stellenwert des Datenschutzrechts deutlich anheben. Vor diesem Hintergrund fasst dieser Beitrag die wesentlichen Änderungen im Überblick zusammen und legt hierbei einen Schwerpunkt auf Themen, die sich mit dem "Grünen Bereich" überschneiden.
 


 
  Neues aus der AGEM:

Veranstaltungshinweise

SAVE THE DATE:

*10. und 11. November 2017: AGEM-Herbsttagung und Mitgliederversammlung in Berlin

* Regionalgruppenstammtische:

Die Stammtische der AGEM-Regionalgruppen finden ab 2017 an festen Terminen statt, die hier und auf der Webseite der AGEM unter Sie unter http://www.agem-dav.de/Stammtische bekannt gegeben werden:

Regionalgruppe Düsseldorf: Termine 2017: 7. Dezember 2017. Beginn in der Regel um 18:30 Uhr in der Gaststätte zum Hirschchen, im Vortragsraum, in Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf. Details folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Martin Boden LL.M. (m.boden@boden-rechtsanwaelte.de) und Herr Rechtsanwalt Jens Fusbahn (fusbahn@koetzfusbahn.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: 07. Dezember 2017!

Regionalgruppe Frankfurt am Main:
Termine 2017: 26. Oktober 2017 und 28. November 2017. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und Rückfragen an Frau Rechtsanwältin Dr. Nadine Dinig (nadine.dinig@dinig.de) oder Herrn Rechtsanwalt Bernhard Veeck (Veeck@BV-R.de).
Nächster Termin: 26. Oktober 2017!

Regionalgruppe Hamburg:
Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn RA Lars Rieck (info@ipcl-rieck.de) oder RA Thorsten Scharnke (ra.scharnke@gmail.com).
Nächster Termin: folgt!
 
Regionalgruppe Stuttgart:

Nächster Termin: 07.12.2017. Der nächste Stammtisch findet am 07.12.2017 um 18:30 in der Kanzlei BRP Renaud und Partner mbB, 2. Stock, Königstraße 28 (im Königsbau), 70173 Stuttgart statt; die anschließende "Nachsitzung" im Restaurant "Carls Brauhaus" Stauffenbergstraße 1 (direkt am Schlossplatz), 70173 Stuttgart. Herr RA Prof. Dr. Ralf Kitzberger  wird einen Vortrag zum Thema: "Werbung mit berühmten Gesichtern ohne Einwilligung" halten (Dauer des Vortrags ca. 35-40 Minuten).   Für Fragen, Informationen und Anmeldungen melden Sie sich bitte bei Herrn RA Thomas Janssen (Thomas.Janssen@brp.de). Nächster Termin: 07. Dezember 2017!


Regionalgruppe Rhein/Neckar:
Der nächste Termin findet am 13. November 2017 statt. Die Termine finden regelmäßig ab 19 Uhr in der Kanzlei GHI Rechtsanwälte, Beethovenstraße 22, 68165 Mannheim, statt. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Anregungen und Informationen an Herrn Rechtsanwalt Patrick Imgrund an: imgrund@ghi-rechtsanwaelte.de.
Nächster Termin: 13. November 2017!

Regionalgruppe Hannover:
Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen stehen Ihnen als Leiter der Regionalgruppe Herr Rechtsanwalt Joachim Seidel (seidel@srk-kanzlei.de) und Herr Rechtsanwalt Joachim Rudo (rudo@brinkmannweinkauf.de) zur Verfügung.
Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Berlin:
Der nächste Termin findet am 05. Dezember 2017 statt. Die Treffen beginnen wie gewohnt um 19.30 Uhr regelmäßig in den Räumen der HK2 Rechtsanwälte, Hausvogteiplatz 11A, 10117 Berlin. Der anschließende Stammtisch (ab ca. 21.00 Uhr) findet im Augustiner am Gendarmenmarkt, Charlottenstrasse 55, 10117 Berlin statt. Anmeldungen bitte per E-Mail bei Herrn Rechtsanwalt Philipp Koch unter agem-rg@hk2-rechtsanwaelte.de. Nächster Termin: 05 Dezember 2017!

Regionalgruppe Köln:
Termine 2017 folgen. Für Rückfragen, Informationen und Anmeldungen steht Frau Rechtsanwältin Bettina Trojan (trojan@kanzlei-tm.de) zur Verfügung. Nächster Termin: folgt!

Regionalgruppe Leipzig: 
Nächster Termin: 26.10.2017. Der nächste Stammtisch der Regionalgruppe Leipzig der AGEM findet am Donnerstag, den 26.10.2017, 19.30 Uhr, im Restaurant Bayerischer Bahnhof in Leipzig statt. Für Informationen und Rückfragen bitte bei Frau Rechtsanwältin Silke Rothe (info@kanzlei-nenning.de) oder Frau Rechtsanwältin Cornelia Schnerch (post@schnerch.de) melden.  Nächster Termin: 26. Oktober 2017!

Regionalgruppe München:
Nächster Termin am 09.11.2017. Die Treffen finden in der Regel im Augustiner am Dom, Frauenplatz 8, 80331 München, statt. Beginn 19:30 Uhr. Anmeldungen bitte an Herrn Rechtsanwalt Christian Röhl (christian.roehl@rdp-law.de) und Herrn Rechtsanwalt Stephan Wiedorfer (sw@wiedorfer.eu). Nächster Termin: 09. November 2017!

 
 

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Kölner Tage Urheber- und Medienrecht 2017 - 17.11.2017

 

Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975
Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Elisabeth Ivanyi
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-169
ivanyi@otto-schmidt.de


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