jeder, der auf Deutschlands Autobahnen unterwegs ist, kennt es: Sieht man einen Stau beziehungsweise das Stauende, betätigen viele den Warnblinker, um die herankommenden Verkehrsteilnehmer dahinter zu warnen. Doch ist das nur eine "nette" Geste zum Schutz der anderen und um Auffahrunfälle zu vermeiden oder ist das Warnblinker-Setzen am Stauende ein Muss? Das Landgericht Hagen hat dazu kürzlich ein Urteil gefällt - anhand eines Lkw-Fahrers, der keinen Warnblinker gesetzt hatte. Wie sich das Gericht entschieden hat, erfahren Sie im heutigen VR-Newsletter. Hier lesen Sie auch, wer ab Mitte September die Autobahn GmbH leiten wird, denn diese hat sich für gleich zwei neue Geschäftsführer entschieden. Die VerkehrsRundschau wünscht Ihnen einen erfolgreichen Donnerstag! |