| | | | Was darf Satire? Alles. Wohl jeder kennt dieses Zitat des deutschen Journalisten, Schriftstellers und Satirikers Kurt Tucholsky. „Wenn einer bei uns einen guten politischen Witz macht, dann sitzt halb Deutschland auf dem Sofa und nimmt übel“, schrieb Kurt Tucholsky unter seinem Pseudonym Ignaz Wrobel 1919 im „Berliner Tageblatt“. Das Nazi-Regime fühlte sich von Tucholskys satirischen Texten jedenfalls so stark provoziert, dass es zur Verbrennung seiner Schriften aufrief und den meinungsstarken Autor zur Flucht aus Deutschland trieb. Aber auch heute – 90 Jahre nach dem Tod des großen Mahners Tucholsky – schafft es Satire immer wieder, die Grenzen des Sagbaren auszuloten. |
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| | Kurt Tucholsky – der scharfsinnige Publizist und Satiriker der Weimarer Republik, bekannt für seine pointierten gesellschaftskritischen Texte | Credit: PR |
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| Gesetzlich ist die Satire durch die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst geschützt. Klingt einfach, ist es im Detail aber nicht immer. Auch und gerade im juristischen Sinne. So müssen Gerichte immer wieder darüber urteilen, ob es sich bei einer beanstandeten „Meinungsäußerung“ nicht doch bereits um eine Beleidigung handelt, oder ob ein vemeintlich satirischer Beitrag für den Betrachter oder Leser auch als solcher erkennbar ist. Aktuelles Beispiel: die erfolgreiche Klage der Noch-Innenministerin Nancy Faeser gegen einen Beitrag des Chefredakteurs des AfD-nahen Online-Magazins „Deutschland-Kurier“. In einem Social-Media-Post hatte der Journalist David Bendels im vergangenen Jahr ein Bild veröffentlicht, das die SPD-Politikerin mit einem Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ zeigt. Das Bild ist ein Fake. Bei der ursprünglichen Aufnahme ist das Pappschild mit der Aufschrift „We Remember“ bedruckt und war Teil einer Kampagne, mit der die Ministerin ihre Solidarität mit den sechs Millionen von den Nazis ermordeten Juden zum Ausdruck bringen wollte. |
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| | Der Journalist David Bendels wurde wegen der Veröffentlichung dieser Fotomontage (Bild rechts mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser) zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt |
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| Fake-Bilder und Fotomontagen wie dieses von Bendels veröffentlichte Motiv gibt es in den sozialen Netzen zu Abertausenden. Nancy Faeser erstattete in diesem Fall allerdings Anzeige gegen das ehemalige Unions-Mitglied und bekam Recht. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Journalisten jetzt zu einer Freiheitstrafe von sieben Monaten. Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei der beanstandeten Fotomontage nicht um Satire, denn diese sei für den „unbefangenen Leser als solche nicht erkennbar“. Bendels habe, so das Gericht, mit dem Post bewusst den Eindruck erweckt, die Innenministerin habe sich entsprechend zur Meinungsfreiheit geäußert. Nicht wenige halten dieses Urteil für falsch. Manche sogar für einen echten Skandal. Selbst die ehemalige Grünen-Chefin Ricarda Lang – ganz sicher keine Sympathisantin des rechtspopulistischen „Deutschland-Kuriers“ – hält das Urteil für unverhältnismäßig. Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) spricht sogar von einem „schandhaften Urteil“. Und auch der Rechtsanwalt Christian Schertz, der zahlreiche Prominente – darunter zahlreiche Politiker – immer wieder gegen angebliche Falschbehauptungen und Verleumdungen der Medien vertritt, hält das Urteil im Fall Bendels für überzogen. Aber das Urteil und seine Folgen schlagen nicht nur hierzulande hohe Wellen. In der aktuellen Ausgabe befasst sich das britische Wirtschaftsmagazin „The Economist“ anlässlich des Falles Faeser mit der Meinungsfreiheit in Deutschland ganz allgemein – und kommt in dem auch international viel beachteten Beitrag zu einem ernüchternden Fazit. So sieht die Redaktion gerade die aktuelle Rechtslage in Deutschland kritisch. Laut „Economist“ dürfen Gerichte nach dem Gesetz Beleidigungen von Politikern „besonders streng bestrafen“, wenn deren Arbeit „erheblich beeinträchtigt“ wird. Hintergrund ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2021. Damals hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Politiker als Straftat einordnet. Doch der Paragraf 188 StGB ist hochumstritten. Der Vorwurf der Kritiker lautet: Politiker hätten dadurch einen Freifahrtschein, sich gegen unliebsame Kritiker juristisch zur Wehr zu setzen. Künftig würden sich Politiker „nicht durch gute Politik“ wehren, „sondern durch drangsalierende Maßnahmen“, so formuliert es der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner. Fakt ist: Politiker der Ampel-Regierung hatten auf Basis des Paragrafen 188 eine Vielzahl an Strafanzeigen gestellt. Spektakulärster Fall: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte gegen einen Rentner geklagt, der ihn in einem Post auf der Social-Media-Plattform „X“ als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte. Als Folge ordnete die Staatsanwaltschaft Bamberg eine frühmorgendliche Hausdurchsuchung bei dem 64-jährigen Unterfranken an. Insgesamt hatte Habeck während seiner dreijährigen Amtszeit mehr als 700 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt. |
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| | Robert Habeck im Fokus – Der Minister steht sinnbildlich für die Debatte um Meinungsfreiheit und den umstrittenen Paragrafen 188 StGB | Credit: Imago |
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| Der Bericht des „Economist“ kritisiert aber auch Pläne der Bundesregierung, eine Medienaufsicht zu schaffen, die gezielt gegen „falsche Tatsachenbehauptungen“ vorgehen soll – ein Vorhaben, das Kritiker bereits als „Lügenverbot“ brandmarken. Das britische Magazin bezieht sich in seinem Beitrag zudem auf Umfragedaten des Instituts Allensbach. Demnach gaben im Jahr 2024 nur noch 40 Prozent der Deutschen an, das Gefühl zu haben, ihre Meinung frei äußern zu können. Das ist ein Rückgang um die Hälfte seit 1990. Wie sehen Sie die aktuelle Debatte? Teilen Sie die Kritik des „Economist“ oder auch des US-Vize-Präsidenten J.D. Vance, der Deutschland in seiner viel beachteten Rede bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Januar dieses Jahres genau das vorwarf – nämlich, dass es um die Meinungsfreiheit hierzuzlande nicht allzugut stehe? Schreiben Sie mir gern Ihre Meinung zum Thema „Ist die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr?“ unter boitin@playboy.de. Auch in meinem letzten Newsletter hatte ich Sie um Ihre Meinung gebeten. Ich wollte von Ihnen wissen, wie Sie zum Thema Wehrpflicht stehen und ob Sie im Ernstfall selbst zur Waffe greifen würden, wenn Deutschland angegriffen würde. Und ich habe an Ihren Reaktionen gemerkt, dass Sie das Thema durchaus beschäftigt. Vielen Dank für Ihre nachdenklichen, inspirierenden und teils sehr persönlichen Kommentare. Auch darin ergibt sich übrigens kein einheitliches Meinunsgbild – Ihre geäußerten Ansichten stehen damit stellvertretend für den aktuellen Diskurs. Manch einer von Ihnen machte aber auch „uns“ Medien für die Schärfe in der „Kriegstüchtigkeits“-Debatte verantwortlich. So schreibt mir beispielsweise Michael K.: „Vor allem aber sollten die Medien verbal abrüsten und nicht eine bereits bestehende Kriegsgefahr für Deutschland suggerieren. Davon sind wir, sollte die Politik nicht total versagen, (noch) weit entfernt.“ Jochen D. fordert ein klares „Ja, zur Wehrpflicht,“ und auch Michael B. meint, für ihn als ehemaligen Soldaten sei „die Wehrpflicht im allgemeinen eine gute Sache, da sie Menschen aus den unterschiedlichsten ‚Schichten‘ zusammenführt und die entstehende Kameradschaft und der Zusammenhalt unter den Soldaten einzigartig ist“. |
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| | Elite-Truppe: Zugführer Red (Bildmitte mit Basecap) und Soldaten mit der Fahne der Einheit Spezialkräfte EGB Delta. Um ihre Identität zu schützen, verwenden sie Kampfnamen und treten nur vermummt vor die Kamera. Die PLAYBOY-Reportage über die Spezialeinheit der Bundeswehr lesen Sie jetzt in der neuen Ausgabe und auf Playboy.de | Credit: Bernhard Huber |
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| Kurt Tucholsky erlebte den Krieg als Soldat im Ersten Weltkrieg und warnte anschließend in seinen Schriften entschieden vor der Aufrüstung der deutschen Wehrmacht. Soldaten bezeichnete er schonungslos als Mörder. Schließen will ich aber mit einem anderen Zitat des großen Vordenkers in Sachen Meinungsfreiheit: „Ich glaube jedem, der die Wahrheit sucht. Ich glaube keinem, der sie gefunden hat.“ Herzlichst, Ihr |
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| | | | | | | | | | | Letzte Chance: Gewinnen Sie VIP-Tickets für unseren „Playmate des Jahres“-Award 2025! Gewinnen Sie mit etwas Glück einen Preis, den Sie garantiert nirgends kaufen können: Seien Sie live dabei, wenn wir am 8. Mai 2024 in glamourösem Rahmen die Gewinnerin der „Playmate des Jahres“-Wahl mit dem Titel krönen! Erleben Sie bei einem hoch exklusiven Dinner zusammen mit ausgewählten VIP-Gästen die schönste Preisverleihung des Jahres! Dafür müssen Sie sich aber beeilen: Der Teilnahmeschluss ist diesen Freitag … |
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| | | Im PLAYBOY-Interview: Schauspieler Jürgen Vogel In der neuen Staffel der Comedy-Show „LOL: Last One Laughing“, die gerade auf Amazon Prime läuft, versucht Schauspieler Jürgen Vogel, sich das Lachen zu verkneifen. Im Exklusiv-Interview verrät er, was ihm dabei gefährlich wird, wann er seinen Kindern peinlich ist und was deutschem Humor im Wege steht … |
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| | | | DAS IST DOCH EIN WITZ! Richtig. Und zwar mein Lieblings-Witz der Woche: Ein Mann kommt von der Arbeit nach Hause. Er: „Schatz, was gibt’s heute zu essen?“ Sie: „Nix.“ Er: „Aber gestern gab’s auch schon nix.“ Sie: „Ja ja, ich hab für zwei Tage gekocht.“ – Weitere Witze finden Sie hier … |
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