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Sehr geehrter Herr Do,

den Vorteil der Ist-Versteuerung - also der Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten - wollen wohl die meisten Ihrer Mandanten nutzen, wenn das möglich ist. Schließlich weiß jeder: Rechnungsbeträge sind noch lange keine Zahlungseingänge. Wichtig zu wissen: Wann hat das Finanzamt zugestimmt? Das FG Köln hat das genauer geklärt. Zudem geht es im Urteil darum, inwieweit die Vereinnahmung umsatzsteuerlicher Entgelte dem ertragsteuerlichen Zuflussprinzip folgt - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Ist-Versteuerung: Wann hat das Finanzamt zugestimmt?  
 
 

Wann dürfen Steuerpflichtige davon ausgehen, dass das Finanzamt der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten („Ist-Versteuerung“) zugestimmt hat? Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass es für eine konkludente Gestattung ausreicht, wenn das Finanzamt die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten erkennen konnte. Ein tatsächliches Erkennen muss dabei nicht feststellbar sein.

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  Freiberufler: Betriebsaufspaltung durch überlassenen Mandantenstamm  
 
 

Wann liegt bei einem durch einen Freiberufler an eine Kapitalgesellschaft überlassenen Mandantenstamm eine Betriebsaufspaltung vor? Und wann ergeben sich gewerbliche Einkünfte? Der BFH hat die Voraussetzungen für Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung verdeutlicht. Demnach entstehen etwa gewerbliche Einkünfte, wenn ein funktional wesentlicher Mandantenstamm verpachtet wird.

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