| | Verwalter-Newsletter 18. Dezember 2023 |
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem letzten Verwalter-Newsletter des Jahres möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken: Vielen Dank für Ihr fortwährendes Interesse, Ihre wertvolle Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen. Es war mir eine Freude, Sie das Jahr über mit relevanten Informationen und Neuigkeiten versorgen zu dürfen. In der besinnlichen Jahreszeit wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben eine entspannte Weihnachtszeit. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und auf ein erfolgreiches neues Jahr! |
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Beste Grüße RAin Annett Engel-Lindner
Rechtsberaterin Referat Immobilienverwalter |
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Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von bisher 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2025 steigt er nochmals um 0,41 Euro auf dann 12,82 Euro. |
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Wohnimmobilienverwalter sind gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet. Hierzu müssen sie innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer gleichzeitig verwaltet und makelt, muss 40 Stunden nachweisen können. Nicht nur die Inhaber der Gewerbeerlaubnis sind von der Regelung betroffen, sondern alle Mitarbeiter, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken.
Die Regelung wurde 2018 eingeführt. Der erste Dreijahreszeitraum endete 2020. Der zweite endet mit Ablauf dieses Jahres, also Ende 2023. Ab 2024 können die Aufsichtsbehörden dann den abgelaufenen Zeitraum von 2021 bis 2023 prüfen.
Für alle, die ihre Tätigkeit nach 2018 aufgenommen haben, beginnt der Dreijahreszeitraum individuell ab Beginn ihrer Tätigkeit. Wer beispielsweise seit 2023 als Verwalterin tätig ist, muss erst Ende 2025 eine ausreichende Weiterbildung nachweisen können.
Tipp:Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Aufsichtsbehörden (inklusive IHK) hiervon Gebrauch machen und sich die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachweisen lassen. Verwalter sollten daher sicherstellen, dass sie bis zum Ende des Jahres ihre Pflicht erledigt haben.
Wer noch schnell ein paar Weiterbildungsstunden einsammeln möchte, wirft am besten einen Blick auf unsere Webinarliste. |
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Seit dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters gegenüber ihrer Gemeinschaft.
Wer muss sich zertifizieren lassen und wer gilt als zertifiziert? Wer hat Zeit bis Juni 2024 und wie kann man seine Qualifikation gegenüber den Eigentümern nachweisen, wenn man keine Prüfung ablegen muss? |
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Verwalterinnen und Verwlter sind seit Jahren mit zunehmenden technischen und juristischen Aufgaben konfrontiert und wegen der Marktbedingungen häufig kaum in der Lage, Kostensteigerungen weiterzugeben und an den erhöhten Verwaltungsaufwand anzupassen. Es findet selten ein Inflationsausgleich in der Verwaltervergütung statt.
Um herauszufinden, wie viel Euro ein Verwaltungsmandat kosten müsste, damit Sie rentierlich arbeiten können, stellen wir Ihnen drei Tools zur Verfügung: - Die Verwalterentgeltstudie, aus der Sie ersehen können, welche Gebühren für die Miet- und WEG-Verwaltung derzeit verlangt werden.
- Ein Kalkulation-Tool, mit dem Sie in wenigen Schritten errechnen können, was Ihre Leistung in der Mietverwaltung wert ist.
- Ein weiteres Kalkulation-Tool für die WEG-Verwaltung.
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Verwalterinnen und Verwalter, die sich mit einem Qualitätssiegel besser auf dem Markt positionieren wollen, können sich nach der DIN SPEC 91462 freiwillig zertifizieren lassen.
In der DIN sind die einzelnen Verwaltungsprozesse in Form eines Leistungskataloges für Miet- und WEG-Verwaltungen abgebildet. Eigentümerinnen und Eigentümer können somit transparent erkennen, welche Leistungen erbracht werden. Der Antragsprozess ist einfach. Als Verwalter können Sie einen Antrag stellen und erhalten nach erfolgreicher Überprüfung eine Bestätigung über die Zertifizierung. Mit diesem Siegel können Sie dann in die Bewerbung gehen und neue Kunden von sich überzeugen. |
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Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Was ist jetzt zu tun? Was gilt in Zukunft? Was passiert mit den Förderprogrammen?
In einer PowerHour exklusiv für IVD-Mitglieder geben wir Antworten auf diese und Ihre Fragen.
Dienstag, 16. Januar 10.00 - 11:00 Uhr Referent: Henner Schmidt Moderatorin: Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin IVD |
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Wenn Wohnungseigentümer rechtlich gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorgehen, sollten sie bedenken, dass selbst bei einem vollständigen Erfolg nicht alle Kosten erstattet werden können. Es sei denn, die Gemeinschaftsordnung oder eine andere Regelung zur Kostenverteilung sieht dies ausdrücklich vor.
Die Doppelrolle des obsiegenden Wohnungseigentümers - als Prozesspartei und Mitglied der WEG - führt zu einer anteiligen Kostenbeteiligung. |
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Kommt es zu Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums, so ist die Wohnungseigentümergemeinschaft klagebefugt. Der einzelne Wohnungseigentümer kann nicht klagen. Mehr Infos |
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Den Wohnungseigentümern können die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der zu seiner Sondereigentumseinheit gehörenden Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren auferlegt werden. Zum Urteil |
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Nutzt eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Fläche als Gemeinschaftseigentum, etwa durch Einrichtung eines Gehwegs, so muss die Klage auf Feststellung eines Sondernutzungsrecht an der Fläche gegen die Gemeinschaft gerichtet sein. Mehr Infos |
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Wird mittels von Beschlüssen die Abrechnungen anerkannt bzw. genehmigt, so führt dies zur Teilnichtigkeit der Beschlüsse. Die Beschlusskompetenz umfasst nur die Anpassung von Vorschüssen bzw. das Einfordern von Nachschüssen. Mehr Infos |
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09.01.2024, PowerHour: Vom Akquisetermin bis zum Notarvertrag durch smarte Automatisierungen, Kevin Heldt, Head of Sales FLOWFACT & Propstack
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IVD Region Mitte Tel.: 0 69-21 08 46 70, ivds@ivd-mitte.de
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IVD Region Süd Tel.: 0 89-29 08 20-0, info@ivd-sued.net
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IVD Region West Tel.: 02 21-95 14 97-0, info@ivd-west.net 19.12.2023, Online, Wertexpertise für Makler - Schnell und seriös einschätzen, Andreas Habath 09.01.2024, Online, Mitarbeiterrecruiting, Hr. Mee 16.01.2024, Online, Das neue Gebäudeenergiegesetz - was bringt uns das?, Primus Spiegelhalter 18.01.2024, Online, Telefonworkshop für Makler, Werner Schölgens 23.01.2024, Online, Die digitale und hybride Eigentümerversammlung, Hr. Kallenborn 24.01.2024, Online, WEG-Buchhaltung und Jahresab. für EinsteigerInnen, Hr. Effenberger 25.01.2024, Online, Das Grundbuch - Kein Buche mit 7 Siegeln, Laura Eckert-Rinallo 30.01.2024, Online, Mit Expertenstatus Immobilien akquirieren und verkaufen, Prof. Stephan Kippes 30.01.2024, Online, Antworten auf negative Kommentare bei Google und Co., Prof. Stephan Kippes 31.01.2024, Online, SmartHome Technologie, die Wohnkomfort, Energieffizienz und die Sicherheit erhöht, Eric Drissler 01.02.2023, Online, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Hr. Eimermacher 07.02.2024, Online, Professionelles Marketing für Immob.-Verwaltungen, Prof. Stephan Kippes 13.02.2024, Online, Brandschutz im Bestand, Hr. Griseler 14.02.2024, Online, WEG-Buchhaltung & Jahresab-rechnung für Fortgeschrittene, Hr. Effenberger 15.02.2024, Online, Der Weg zur stressfreien Immobilienverwaltung, Hr. Müller 15.02.2024, Online, Aufwendungsersatz richtig vereinbaren, RA Sven R. Johns 20.02.2024, Online, Worauf muss man beim Vertrieb einer Eigentumswohnung achten muss, Martin Kausch 21.02.2024, Online, Grunderwerbsteuer sparen durch besondere Gestaltung des Kaufvertrags, Hans-Joachim Beck
DIA Deutsche Immobilien Akademie Tel.: 07 61-2 07 55-0, akademie@dia.de
22.01.2024, Freiburg/Hybrid, Start Studiengang Diplom-Immobilienwirt/in (DIA) 26.01.2024, Freiburg, Start Ausbildung zum Immobilienmediator/in (DIA) 19.-21.02.2024, Hybrid, Grundlagen der Maklerpraxis I 26.02.2024, Freiburg/Hybrid, Start Studiengang für die Immobilienwirtschaft 26.02.2024, Freiburg/Hybrid, Start Kontaktstudiengang Immobilienbewerter/in / Diplom-Sachverständige/r (DIA)
EIA Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken e.V. Tel.: 0681-3875130, info@eia-akademie.de
15.01.-20.01. + 05.02.-10.02.2024, Hybrid/Präsenz+Online, Lehrgang: Geprüfter Immobilienmakler EIA/IHK 22.01.2024, Online, Fitnesstraining für erfahrene Bewerter, Petra Becker-Morhain 26.02.-02.03. + 18.03.-23.03.2024, Hybrid/Präsenz + Online, Lehrgang: Geprüfter Miet- und WEG-Verwalter |
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