| | Verwalter-Sonder-Newsletter 14. November 2022 |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie machen einen herausragenden Job in einer anspruchsvollen Zeit. Und während Sie sich zusätzlich auch noch um die Themen Energieversorgung, energetische Sanierung, Grundsteuer und Elektro-Mobilität kümmern, übersieht mancher Verwalter schnell, dass für all das nicht nur ein marktübliches, sondern vor allem ein auskömmliches Verwalter-Honorar angesetzt werden muss. Der IVD bietet Ihnen zwei Tools, um die Preisfindung aus zwei Perspektiven kalkulieren zu können: - Die Verwalterentgeltstudie, aus der Sie ersehen können, welche Gebühren für die Miet- und WEG-Verwaltung derzeit verlangt werden.
- Ein Kalkulation-Tool, mit dem Sie in wenigen Schritten errechnen können, was Ihre Leistung wert ist.
Überblick über die marktüblichen Verwalterentgelte: Verwalterentgelt-Studie 2021/2022
Aus welchen Komponenten setzen sich die Spannen für Miet- und WEG-Verwaltung zusammen? Welche Sonderleistungen werden in welcher Höhe vergütet und wie lässt sich ein auskömmliches Verwalterhonorar kalkulieren? Antworten finden Sie hier: |
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Verwalterentgeltstudie: So hoch ist das WEG-Verwalterhonorar (exklusiv für Mitglieder) |
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Wie hoch muss Ihre Verwaltergebühr pro Einheit sein, um wirtschaftlich tätig sein zu können? (exklusiv für Mitglieder) |
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Prof. Dr. Marco Wölfle vom Center for Real Estate Studies (CRES) hat für Sie ein einzigartiges Berechnungstool entwickelt, mit dem Sie Ihre Kosten immer im Blick haben und genau kalkulieren können, wie viel Euro ein Verwaltungsmandat kosten müsste, damit Sie rentierlich arbeiten können.
Berechnungstool für Ihre Vergütung
Das Tool ist mit Excel erstellt und mit ausfüllbaren Eingabefeldern ausgestattet, damit Sie nach Ihren Vorgaben Anpassungen vornehmen können. Am 28. November um 14 Uhr stellen Ihnen Prof. Dr. Marco Wölfle (CRES) und IVD-Vizepräsident Markus Jugan das Tool in einem kostenfreien Service-Webinar vor. |
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Service-Webinar: Wie Sie die vereinbarte Leistung Euro-genau auf das Verwalterentgelt pro Einheit berechnen können. (exklusiv für Mitglieder) |
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Wir wünschen Ihnen wertvollen Erkenntnisgewinn Ihr IVD Bundesverband |
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