18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 1 vom 25. Januar 2021 |
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie auÃerdem aktuelle Ãbersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen P.S.: Passen Sie weiter gut auf sich auf! Aktuell auf ivw.de:Auflagen der deutschen Presse im 4. Quartal 2021Nach Abschluss der Datenverarbeitung liegen aktuell die Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse für das 4. Quartal 2020 vor. Insgesamt waren der Auflagenkontrolle 327 Tages- und 18 Wochenzeitungen, 637 Publikumszeitschriften und 979 Fachtitel, 21 Supplements,49 Kundenzeitschriften, 21 Handbücher und 37 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt.Die detaillierten Auflagenzahlen des deutschen Pressemarkts wurden in einer Online-Datenbank sowie - als abgeschlossener Datenbestand vom 21. Januar 2021 - in der IVW-Auflagenliste (PDF-Format und Klartextdaten) bereitgestellt. Ãbersichten der Korrekturen zu gemeldeten Auflagenzahlen werden fortlaufend im Internet veröffentlicht. Weiterführende Links:
Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden von der 50. Kalenderwoche 2020 bis zur 2. KW 2021 weitere Korrekturen erfasst.Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:
Beschlüsse des IVW-Verwaltungsrats zur AuflagenkontrolleZum Ende des Jahres 2020 hat der Verwaltungsrat im schriftlichen Umlaufverfahren eine Reihe von Ãnderungen an den Regularien für die Erhebung und Kontrolle der Printauflagen durch die IVW beschlossen.Mit den verabschiedeten Ãnderungen und Ergänzungen der Regelwerke werden im Einzelnen
Ausführliche Informationen zu den neuen Beschlüssen des Verwaltungsrats wurden am 14.01.2021 auf der IVW-Website bereitgestellt. IVW-Funkmedienprüfungen im Corona-Jahr 2020Trotz des wiederholten Lockdowns und der weiteren Einschränkungen durch die Corona-Pandemie: Auch 2020 konnte die IVW die turnusgemäÃen Prüfungen für alle am Verfahren teilnehmenden TV- und Radiosender termingerecht durchführen.Mit ihren Kontrollen überprüft die IVW zweimal jährlich in Stichproben zu ausgewählten Sendtagen die Ausstrahlung von Werbespots durch TV- und Radioanbieter. Geprüft wird dabei zunächst, ob der Spot pünktlich, vollständig und ohne Störung am gebuchten Sendeplatz ausgestrahlt wurde. Gab es Abweichungen vom Sendeplatz oder Probleme bei der Ausstrahlung, überprüft die IVW in einem weiteren Schritt, ob der Sender den Auftraggeber hierüber informiert hat. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer öffentlichen Beanstandung durch die IVW. Die Bilanz für 2020: Zu den Ãbersichten der Funkmedienprüfungen 2020 Kontakt: Termine fortlaufend, an allen Dienstagen |