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Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


16. Jahrgang - Ausgabe Nr. 2 vom 21. Februar 2019


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle





Geänderte Richtlinien: Mehr Spielraum für ePaper

ePaper können begrenzt um zusätzliche Inhalte und Formate angereichert werden

Der IVW-Verwaltungsrat hat die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" (PDF) modifiziert. Das Gremium folgt damit einer Beschlussempfehlung des IVW-Organisationsausschusses Presse. Dort hatten sich die Delegierten der Marktpartner (Werbungtreibende, Agenturen und Medienanbieter) nach eingehenden Beratungen dafür ausgesprochen, Anreicherungen von ePaper-Ausgaben mit zusätzlichen Inhalten und Funktionen in klar definierten Grenzen zuzulassen.

Hierzu wurde das Kriterium der vollständigen Identität der ePaper-Ausgabe mit ihrem gedruckten Pendant gelockert: Ab sofort genügt die hinreichende Identität von redaktionellen und werblichen Beiträgen der elektronischen mit der gedruckten Ausgabe, damit der Verlag die Verkäufe von ePaper und Printausgabe der IVW in Summe als Auflage melden kann.
So ist die Identität im Sinne der neuen Richtlinien auch dann hinreichend gewahrt, wenn im ePaper beispielsweise redaktionelle Inhalte mit zusätzlichen Bildern versehen oder bei Anzeigen Formatanpassungen für kleinere Bildschirme mobiler Endgeräte vorgenommen werden.

Für den schnellen Überblick zu den geänderten Bestimmungen steht eine Synopse (PDF) mit den alten und neuen Regeln bereit. Zudem wurden im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 017) neue Durchführungsbestimmungen ergänzt: Unter den Punkten 5.2 und 5.2 ist aufgelistet, welche Anreicherungen von ePapern unter den neuen Bedingungen regelkonform sind.

Kontakt:
Birgit Rüdiger
Tel.: 030-590099-728
E-Mail: ePaper@ivw.de

Auflagenkontrolle von Bordexemplaren

IVW strafft Nachweise zum Vertrieb über Zwischendienstleister

Die Anerkennung von Bordexemplaren, die über einen zwischengeschalteten Dienstleister verbreitet werden, war bislang unter anderem auch an die Bedingung geknüpft, dass der Dienstleister die Rechnungsstellung an die Fluggesellschaft zu den für Bordexemplare üblichen Konditionen vornimmt.

In den letzten Jahren hat dieser Zweig des Pressevertriebs deutliche Veränderungen und gewandelte Bedingungen erfahren. So erfolgen bereits seit längerem die jeweiligen Vereinbarungen zwischen den einzelnen Partnern häufig über Vertragsgestaltungen, die eine isolierte Rechnungslegung an Fluggesellschaften und auch an weitere Unternehmen im Personentransport nicht mehr zwingend vorsehen.

Vor diesem Hintergrund hat der Organisationsausschuss Presse den Passus „…dass die Berechnung an die Fluggesellschaft zu üblichen (Bordexemplar-)Konditionen erfolgt“ aus dem Kriterienkatalog für die Anerkennung von Bordexemplaren im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle gestrichen.

Die IVW konzentriert sich somit in der Auflagenprüfung der gemeldeten Bordexemplare bei den Nachweisen zu den verbuchten Erlösen auf den ersten Vertriebsschritt ab Verlag.
Dabei bleiben die Anforderungen an den zu erzielenden Mindesterlös bestehen.
Auch alle anderen Prüfungselemente und -schwerpunkte werden nicht verändert; hierzu zählen die lückenlose logistische Nachweisführung über die Verbreitung sowie auch detaillierte Distributionsnachweise neben belastbaren Dokumenten über die Verwendungsbindung aller Beteiligten. In der Auflagenrubrik der Bordexemplare erfolgt die Anerkennung der verbreiteten Stückmengen nach wie vor ausschließlich für den definierten Empfängerkreis.

Insgesamt bleiben damit die Anforderungen an die regelkonformen Nachweise qualitativ unverändert; mit der getroffenen Anpassung des Kriterienkatalogs wird lediglich den geänderten Marktbedingungen und Abwicklungsformen Rechnung getragen.

Der modifizierte Anforderungskatalog für die Anerkennung von Bordexemplaren über eingeschaltete Dienstleister ist im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 017) im Abschnitt 3.5 enthalten.



Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden folgende Print-Titel korrigiert:

 
Gattung Titel Quartal Korrekturart Kw
Tageszeitungen Ahlener Tageblatt, Mo-Sa 4/2018 VK 5
B.Z. am Sonntag davon ePaper, So 4/2018 VK 4
B.Z. am Sonntag, So 4/2018 VK 4
B.Z./B.Z. am Sonntag davon ePaper, Mo-Fr+So 4/2018 VK 4
B.Z./B.Z. am Sonntag davon ePaper, Sa+So 4/2018 VK 4
B.Z./B.Z. am Sonntag, Mo-Fr+So 4/2018 VK 4
B.Z./B.Z. am Sonntag, Sa+So 4/2018 VK 4
Die Glocke Beckum-Ahlen, Mo-Sa 4/2018 VK 5
Die Glocke Gesamt A-F davon ePaper, Mo-Sa 4/2018 VK 5
Die Glocke Gesamt A-F, Mo-Sa 4/2018 VK 5
Die Glocke/Gütersloher VZ/Rheda-Wiedenbrücker Ztg., Mo-Sa 4/2018 VK 5
Die Glocke/Warendorfer Tageblatt, Mo-Sa 4/2018 VK 5
ZGW Gesamt davon ePaper, Mo-Fr 4/2018 VK 6
ZGW Gesamt davon ePaper, Mo-Sa 4/2018 VK 6
ZGW Gesamt davon ePaper, Sa 4/2018 VK 6
ZGW Gesamt, Mo-Fr 4/2018 VK 6
ZGW Gesamt, Mo-Sa 4/2018 VK 6
ZGW Gesamt, Sa 4/2018 VK 6
ZGW Klassik davon ePaper, Mo-Fr 4/2018 VK 6
ZGW Klassik davon ePaper, Mo-Sa 4/2018 VK 6
ZGW Klassik davon ePaper, Sa 4/2018 VK 6
ZGW Klassik, Mo-Fr 4/2018 VK 6
ZGW Klassik, Mo-Sa 4/2018 VK 6
ZGW Klassik, Sa 4/2018 VK 6
Publikumszeitschriften Berlin vis-à-vis 1/2018 PK 5
Berlin vis-à-vis 2/2018 PK 5
Berlin vis-à-vis 3/2018 PK 5
Berlin vis-à-vis 4/2018 PK 5
Frau im Leben 4/2018 VK 6
KATAPULT Magazin für Kartografik und Sozialwissenschaften 3/2018 PK 4
Monumente 3/2018 PK 5
myself (klassisches und Pocketformat) 3/2018 PK 5
myself (klassisches und Pocketformat) davon ePaper 3/2018 PK 5
TOP Magazin Sauerland 3/2018 PK 5
Fachzeitschriften bpz - Die Praxis der Bauunternehmer 4/2018 VK 5
Bundeswehr, Die 3/2018 PK 5
EYECOM - Die Eyewear-Community 4/2018 NM 3
Feuerwehr-Magazin 4/2018 VK 5
IHK Magazin Wirtschaftsnachrichten der IHK Mittlerer Niederrhein 3/2018 VK 4
ONEtoONE 4/2018 VK 4
SoVD Zeitung - Soziales im Blick 2/2018 PK 5
SoVD Zeitung - Soziales im Blick 3/2018 PK 5
Touristik aktuell 3/2018 VK 4
Wirtschaftsraum Hanau-Kinzigtal 4/2018 VK 6
Kundenzeitschriften KINO & CO 4/2018 NM 4
Telekommunikationsverzeichnisse Gelbe Seiten 105 4/2018 VK 5
Gelbe Seiten 24 4/2018 VK 4
Korrekturart: Prüferkorrektur (PK), Verlagskorrektur (VK), Nachmeldung (NM), Eigenkorrektur durch die IVW (EK)


Alle Korrekturen

Ausschluss aus der IVW

Vom IVW-Verwaltungsrat wurde mit sofortiger Wirkung aus dem Kontrollverfahren der Quartalsauflagen wegen wiederholten Verstoßes gegen Satzung und Richtlinien der IVW ausgeschlossen:
  • PHOTON International GmbH, Aachen
    mit dem Titel "PHOTON - Das Solarstrom-Magazin"

Aktuelle Stellenausschreibung der IVW

In der Berliner Geschäftsstelle der IVW ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen
  • Sachbearbeiter/in im Bereich der Medienkontrolle
für die Organisation, Administration und Prüfaufgaben in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der IVW. Dazu gehören insbesondere die Verfahren der quartals- und heftbezogenen Auflagenkontrolle von Printmedien neben neuen digitalen Angebotsformen.
zur Stellenausschreibung




01.03.2019, Freitag
Meldeschluss Besucherfrequenz, Kino

12.03.2019, Dienstag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Februar 2019, Digital

14.03.2019, Donnerstag
Meldeschluss für Februar 2019, Paid Content

15.03.2019, Freitag
Ausweisung für Februar 2019, Paid Content

25.03.2019, Montag bis 29.03.2019, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 1. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)

Alle Termine


Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

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