Zur Online-Version dieser E-Mail

Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 4 vom 7. Juni 2021


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle



Erweiterte Regeln im Meldeverfahren Paid Content:

Verkäufe von Mehrfachzugängen zu kostenpflichtigen Digital-Angeboten an Firmen oder Institutionen jetzt meldefähig

Nach einem Beschluss des Organisationsausschuss Presse der IVW können jetzt auch Zugänge zu kostenpflichtigen Digital-Angeboten (Apps, Websites mit Bezahlschranken) in die Meldung für die monatliche IVW-Ausweisung eingehen, die vom Anbieter an Unternehmen oder Institutionen für eindeutig definierte Personenkreise (z.B. Firmenbelegschaft, Studierende einer Universität) verkauft werden. Im Kaufvertrag muss dabei die Anzahl der vergebenen Nutzungsrechte für das paid-content-Angebot fest vereinbart werden.

Der Beschluss des IVW-Gremiums gilt für die entsprechenden Verkäufe ab 1. Juni 2021. Die Meldung und Ausweisung von Mehrfachverkäufen ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, zu denen der Organisationsausschuss Presse neue Durchführungsbestimmungen zu den Richtlinien für paid-content-Angebote festgelegt hat. Außerdem müssen Anbieter vor der ersten Meldung von Nutzungsrechten aus Mehrfachverkäufen dies der IVW-Geschäftsstelle in einem formlosen Schreiben ankündigen.

Zu den weitergehenden Informationen

Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 21. Kalenderwoche 2021 weitere Korrekturen erfasst.

Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:

Alle Korrekturen



Praxisregel und Durchführungsbestimmung:
Meldung von ePaper-Freistücken zu IVW-Auflagen

Seit dem 1. Quartal 2021 können ePaper-Freistücke - also ePaper-Exemplare, die Verlage kostenlos oder für weniger als 10 Prozent des festgesetzten Preises verbreiten - in die Auflagenmeldungen an die IVW einbezogen werden.

Zu den entsprechenden Regularien hat es eine Reihe von Rückfragen gegeben. Die IVW-Geschäftsstelle hat deshalb hierzu den Regel-Leitfaden der IVW-Auflagenkontrolle um Praxisregeln und Durchführungsbestimmungen ergänzt.

Damit werden die Voraussetzungen für die Meldung von ePaper-Freistücken klargestellt. Außerdem werden Art und Umfang der Nachweise zur Verbreitung der ePaper-Freistücke - mit der sie bei der Auflagenprüfung richtlinienkonform dokumentiert werden können - ausführlich dargelegt.

Zu den Details:
Abschnitte 5.2.4 und 5.7 im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 022)
Konkretisierung: Anforderungen bei ePaper-Freistücken (Praxisregel/Durchführungsbestimmung)

 

 

fortlaufend, an allen Dienstagen
Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen)

08.06.2021, Dienstag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Mai 2021, Digital

14.06.2021, Montag
Meldeschluss für Mai 2021, Paid Content

15.06.2021, Dienstag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für Mai 2021, Paid Content

28.06.2021, Montag
Versand der Meldeformulare Erhebungszeitraum 3/2020 - 2/2021, Print (EDA)

28.06.2021, Montag bis 02.07.2021, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 2. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen )

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick M.A.

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.

Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben.

Newsletter-Abmeldung