Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


19. Jahrgang - Ausgabe Nr. 4 vom 25. Juli 2022






Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle



Aktuell auf ivw.de:

Auflagen der deutschen Presse im 2. Quartal 2022

Nach Abschluss der Datenverarbeitung liegen aktuell die Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse für das 2. Quartal 2022 vor. Insgesamt waren der Auflagenkontrolle 323 Tages-und 16 Wochenzeitungen, 581 Publikumszeitschriften sowie 863 Fachtitel, 14 Supplements, 43 Kundenzeitschriften, 18 Handbücher und 31 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt.

Die detaillierten Auflagenzahlen des deutschen Pressemarkts wurden in einer Online-Datenbank sowie - als abgeschlossener Datenbestand vom 21. Juli 2022 - in der IVW-Auflagenliste (PDF-Format und Klartextdaten) bereitgestellt. Übersichten der Korrekturen zu gemeldeten Auflagenzahlen werden fortlaufend im Internet veröffentlicht.

Weiterführende Links:

Zur Entwicklung der Gesamtauflagen der einzelnen Printgattungen steht ein umfangreiches Angebot an Charts zur Verfügung.

Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 16. Kalenderwoche bis 28. Kalenderwoche 2022 weitere Korrekturen erfasst.

Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:

Alle Korrekturen

Extended ePaper zählen zur IVW-Auflage:
Mehr Gestaltungsspielraum für Verlagsangebote

Verlage können ab sofort auch ihre extended ePaper-Angebote der IVW-Auflagenkontrolle unterstellen. Anders als das klassische ePaper unterscheidet sich das extended ePaper deutlich in Form und Inhalt von der Print-Ausgabe.

Für ein IVW-Auflagenzertifikat muss das extended ePaper also nicht das Kriterium der weitestgehenden Deckungsgleichheit mit der gedruckten Ausgabe erfüllen.

Das heißt, ein extended ePaper kann gegenüber dem klassischen ePaper eines Printtitels umfangreiche technische und inhaltliche Anreicherungen aufweisen:

  • neben Aktualisierungen redaktioneller Inhalte auch neue Themen oder Umfangserweiterungen,
  • Audiofiles, Animationen, Bewegtbilder, App-Schaltflächen etc. zu redaktionellen Textinhalten,
  • Modifikationen werblicher Inhalte jeglicher Art, z. B. interaktive Werbeformen.
Damit unterliegt ein extended ePaper mit Blick auf Inhalte, Formate und Funktionalitäten keinerlei Beschränkungen, um am Auflagenaudit der IVW teilzunehmen.

Einzige Voraussetzung: Das extended ePaper muss hinsichtlich seines Erscheinungsbildes (Wortmarke, Logo) und redaktionellen Konzepts (d.h. der thematischen Ausrichtung und Themenbreite) einer von den IVW-Auflagenaudits bereits erfassten Zeitung oder Zeitschrift derselben Medienmarke klar zugeordnet werden können.

Die Erscheinungsfrequenz spielt dabei keine Rolle. Extended ePaper können auch dann angemeldet werden, wenn sie abweichend vom Printprodukt erscheinen.

Wichtig zu wissen: Das extended ePaper löst das klassische ePaper nicht ab! Verlage können sowohl ein ePaper, als auch ein extended ePaper bei der IVW anmelden. Auch die alleinige Anmeldung des extended ePapers ist möglich, wenn das Printpendant mindestens einmal jährlich erscheint.

Ausweisung der extended-ePaper-Auflagen
Ausblick: IVW-Gesamtzahl im neuen Auflagen-Dashboard

Die Auflagenzahlen der extended ePaper werden zunächst über eine neue Seite im Webangebot der IVW veröffentlicht. Darin werden sie durch einen entsprechenden Hinweis der zertifizierten Quartalsauflage der Zeitung oder Zeitschrift einer Printmarke als "zuzügliche" Auflage (Auflagenbestätigung) zugeordnet. Dargestellt wird die verbreitete Auflage aufgegliedert nach Abonnements, Einzelverkauf, Bordexemplaren, Sonstigem Verkauf und Freistücken.

Im Verlauf des 3. Quartals 2022 werden die extended-ePaper-Auflagen gemeinsam mit den Quartalsauflagen von Zeitungen und Zeitschriften (inklusive der Auflagenanteile klassischer ePaper) und der Anzahl verkaufter Nutzungsrechte von Paid-Content-Angeboten der Print-Marken in der Ausweisung einer neuen IVW-Gesamtzahl über ein userfreundliches Dashboard bereitgestellt.

Dateien zu den Regularien, der Beitragsordnung und für die Anmeldung zu den IVW-Auflagenaudits der extended ePaper sind auf der Website der IVW hinterlegt.

Kontakt:
Jörg Bungartz
Tel.: 030/59 00 99-728
bungartz@ivw.de

Neu erschienen: IVW-Geschäftsbericht 2021/2022

Ende Mai fand die Sitzung des IVW-Verwaltungsrats statt. Zur Jahresversammlung ist turnusgemäß die neue Ausgabe des IVW-Geschäftsberichts für den Berichtszeitraum 2021/2022 erschienen.

Die Publikation informiert über die wesentlichen Entwicklungen und Ergebnisse in den einzelnen medienspezifischen Audits und der Gremienarbeit der IVW. Zahlreiche Grafiken verdeutlichen unter anderem die Entwicklungen der Auflagen in den verschieden Printgattungen und ihrer digitalen Ableger (ePaper, Paid Content) sowie der Nutzung von Websites, Apps und Connected TV im Internet.

Darüber hinaus widmen sich drei Gastautoren in ihren Beiträgen aktuellen Themen der Medien-Branche.

Weitergehende Informationen und Downloadmöglichkeit






fortlaufend, an allen Dienstagen
Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen)

01.08.2022, Montag
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung Juli 2022 (Paid Content)

08.08.2022, Montag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Juli 2022 (Digital)

15.08.2022, Montag
Meldeschluss Monat Juli 2022 (Paid Content)

16.08.2022, Dienstag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte Monat Juli 2022 (Paid Content)

01.09.2022, Donnerstag
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung August 2022 (Paid Content)

08.09.2022, Donnerstag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom August 2022 (Digital)

14.09.2022, Mittwoch
Meldeschluss Monat August 2022 (Paid Content)

15.09.2022, Donnerstag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte Monat August 2022 (Paid Content)

26.09.2022, Montag bis 30.09.2022, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 3. Quartal 2022 (Print Quartalsauflagen)

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick M.A.

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.

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