Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 16. Kalenderwoche bis 28. Kalenderwoche 2022 weitere Korrekturen erfasst.
Extended ePaper zählen zur IVW-Auflage:
Mehr Gestaltungsspielraum für Verlagsangebote
Verlage können ab sofort auch ihre extended ePaper-Angebote der IVW-Auflagenkontrolle unterstellen. Anders als das klassische ePaper unterscheidet sich das extended ePaper deutlich in Form und Inhalt von der Print-Ausgabe.
Für ein IVW-Auflagenzertifikat muss das extended ePaper also nicht das Kriterium der weitestgehenden Deckungsgleichheit mit der gedruckten Ausgabe erfüllen.
Das heiÃt, ein extended ePaper kann gegenüber dem klassischen ePaper eines Printtitels umfangreiche technische und inhaltliche Anreicherungen aufweisen:
- neben Aktualisierungen redaktioneller Inhalte auch neue Themen oder Umfangserweiterungen,
- Audiofiles, Animationen, Bewegtbilder, App-Schaltflächen etc. zu redaktionellen Textinhalten,
- Modifikationen werblicher Inhalte jeglicher Art, z. B. interaktive Werbeformen.
Damit unterliegt ein extended ePaper mit Blick auf Inhalte, Formate und Funktionalitäten keinerlei Beschränkungen, um am Auflagenaudit der IVW teilzunehmen.
Einzige Voraussetzung: Das extended ePaper muss hinsichtlich seines Erscheinungsbildes (Wortmarke, Logo) und redaktionellen Konzepts (d.h. der thematischen Ausrichtung und Themenbreite) einer von den IVW-Auflagenaudits bereits erfassten Zeitung oder Zeitschrift derselben Medienmarke klar zugeordnet werden können.
Die Erscheinungsfrequenz spielt dabei keine Rolle. Extended ePaper können auch dann angemeldet werden, wenn sie abweichend vom Printprodukt erscheinen.
Wichtig zu wissen: Das extended ePaper löst das klassische ePaper nicht ab! Verlage können sowohl ein ePaper, als auch ein extended ePaper bei der IVW anmelden. Auch die alleinige Anmeldung des extended ePapers ist möglich, wenn das Printpendant mindestens einmal jährlich erscheint.
Ausweisung der extended-ePaper-Auflagen
Ausblick: IVW-Gesamtzahl im neuen Auflagen-Dashboard
Die Auflagenzahlen der extended ePaper werden zunächst über eine neue Seite im Webangebot der IVW veröffentlicht. Darin werden sie durch einen entsprechenden Hinweis der zertifizierten Quartalsauflage der Zeitung oder Zeitschrift einer Printmarke als "zuzügliche" Auflage (Auflagenbestätigung) zugeordnet. Dargestellt wird die verbreitete Auflage aufgegliedert nach Abonnements, Einzelverkauf, Bordexemplaren, Sonstigem Verkauf und Freistücken.
Im Verlauf des 3. Quartals 2022 werden die extended-ePaper-Auflagen gemeinsam mit den Quartalsauflagen von Zeitungen und Zeitschriften (inklusive der Auflagenanteile klassischer ePaper) und der Anzahl verkaufter Nutzungsrechte von Paid-Content-Angeboten der Print-Marken in der Ausweisung einer neuen IVW-Gesamtzahl über ein userfreundliches Dashboard bereitgestellt.
Dateien zu den Regularien, der Beitragsordnung und für die Anmeldung zu den IVW-Auflagenaudits der extended ePaper sind auf der Website der IVW hinterlegt.
Kontakt:
Jörg Bungartz
Tel.: 030/59 00 99-728
bungartz@ivw.de Neu erschienen: IVW-Geschäftsbericht 2021/2022
Ende Mai fand die Sitzung des IVW-Verwaltungsrats statt. Zur Jahresversammlung ist turnusgemäà die neue Ausgabe des IVW-Geschäftsberichts für den Berichtszeitraum 2021/2022 erschienen.
Die Publikation informiert über die wesentlichen Entwicklungen und Ergebnisse in den einzelnen medienspezifischen Audits und der Gremienarbeit der IVW. Zahlreiche Grafiken verdeutlichen unter anderem die Entwicklungen der Auflagen in den verschieden Printgattungen und ihrer digitalen Ableger (ePaper, Paid Content) sowie der Nutzung von Websites, Apps und Connected TV im Internet.
Darüber hinaus widmen sich drei Gastautoren in ihren Beiträgen aktuellen Themen der Medien-Branche.
Weitergehende Informationen und Downloadmöglichkeit
fortlaufend, an allen Dienstagen Veröffentlichung von Heftauflagen nach
Meldeplan, Print (Heftauflagen)
01.08.2022, Montag Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung Juli 2022 (Paid Content)
08.08.2022, Montag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Juli 2022 (Digital)
15.08.2022, Montag Meldeschluss Monat Juli 2022 (Paid Content)
16.08.2022, Dienstag Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte Monat Juli 2022 (Paid Content)
01.09.2022, Donnerstag Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung August 2022 (Paid Content)
08.09.2022, Donnerstag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom August 2022 (Digital)
14.09.2022, Mittwoch Meldeschluss Monat August 2022 (Paid Content)
15.09.2022, Donnerstag Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte Monat August 2022 (Paid Content)
26.09.2022, Montag bis 30.09.2022, Freitag Bereitstellung Meldeformulare 3. Quartal 2022 (Print Quartalsauflagen)
Alle Termine Impressum Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)
Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick M.A.
IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web:
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