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15. Jahrgang - Ausgabe Nr. 5 vom 29. Juni 2018 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie: Start zur Erhebung der Quartalsauflagen 2/2018 Meldung der Auflagen ausschlieÃlich über Online-Schnittstelle Erschienen: Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2018 Neue Delegierte in IVW-Gremien Und wie gewohnt finden Sie auÃerdem aktuelle Ãbersichten zu Korrekturen der IVW-Auflagenkontrolle IVW-Terminen der nächsten Monate Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Start zur Erhebung der Quartalsauflagen 2/2018Meldung der Auflagen ausschlieÃlich über Online-SchnittstelleMit Ãffnung der Online-Schnittstelle für die internetbasierte Auflagenmeldung ist die IVW am Mittwoch der laufenden Woche (KW 26) in die Erhebung der Quartalsauflagen 2/2018 gestartet: Die Verlage haben nun bis zum Meldeschluss am Montag, den 16. Juli 2018 Zeit, der IVW für ihre Pressetitel die durchschnittliche Auflage einer Ausgabe (bei Tageszeitungen je Erscheinungstag) im zu Ende gehenden Quartal zu übermitteln.Erstmals ist für alle Mitgliedsverlage der internetbasierte Ãbermittlungsweg zur Abgabe ihrer Quartalsmeldung verpflichtend. Für eine Ãbergangszeit hatte die IVW drei Meldewege parallel betrieben. Nach der Erhebung für das 2. Quartal 2017 wurde zunächst der Versand von gedruckten Meldeformularen eingestellt und für das 1. Quartal 2018 den Verlagen ein letztes Mal die elektronischen PDF-Meldeformulare per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die IVW kann künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen einzelne Auflagenmeldungen auÃerhalb des internetbasierten Meldeweges entgegennehmen und muss dann dem Verlag hierfür eine zusätzliche Servicegebühr in Rechnung stellen. Grundlage für den vollständigen Wechsel auf das internetbasierte Meldeverfahren sind zum einen die Beschlussfassungen im IVW-Organisationsausschuss Presse. Zum anderen hat der Verwaltungsrat der IVW hierfür im Februar per schriftlichem Umlaufverfahren dann auch alle erforderlichen - vorwiegend redaktionelle - Ãnderungen in der IVW-Satzung, den allgemeinen Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle sowie den gattungsspezifischen Richtlinien für Supplements, Kundenzeitschriften, Handbücher und Telekommunikationsverzeichnisse verabschiedet. Weiterführende Links: So funktioniert das Online-Meldeverfahren der Quartalsauflagen (PDF) Kontakt: Erika Holtschmidt Tel: +49 30 590099-731 E-Mail: support@ivw.de Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden folgende Print-Titel korrigiert:
Alle Korrekturen Erschienen: Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2018Turnusgemäà hat die IVW Mitte Juni die neue Ausgabe der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen vorgelegt.Die Verbreitungsanalyse liefert seit Jahrzehnten unverzichtbare Daten für die Planung von Anzeigenschaltungen in der Tagespresse: Sie gibt Auskunft über die Zusammensetzung des Zeitungsmarktes an jedem einzelnen Ort in Deutschland mit den Marktanteilen aller dort vertretenen Titel. An der Erhebung zur Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2018 nahmen über 300 lokale, regionale und überregionale Tageszeitungen mit mehr als 1.000 Anzeigenbelegungseinheiten teil. Weitere Informationen können der Pressemitteilung vom 19.6.2018 entnommen werden. Kontakt: Helmut Weber Tel: +49 30 590099-732 E-Mail: weber@ivw.de Neue Delegierte in IVW-GremienTechnische Kommission Verbreitungsanalyse Frau Urszula Dolder, Zeitungsmarktforschung Gesellschaft der deutschen Zeitungen (ZMG) mbH, Frankfurt/M., als weitere Delegierte des BDZV.25.06.2018, Montag bis 29.06.2018, Freitag Versand der EDA-Meldeformulare, Print EDA 09.07.2018, Montag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Juni 2018, Digital 13.07.2018, Freitag Einreichschluss für FFA-Jahreskontoauszüge, Kino 16.07.2018, Montag Meldeschluss für Juni 2018, Paid Content 16.07.2018, Montag Meldeschluss 2. Quartal 2018, Print Quartalsauflagen 17.07.2018, Dienstag Ausweisung für Juni 2018, Paid Content 19.07.2018, Donnerstag (voraussichtlich) Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 2. Quartal 2018, Print Quartalsauflagen 31.07.2018, Dienstag Meldeschluss Nachtrag Besucherfrequenz, Kino Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |
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