18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 6 vom 22. Juli 2021 |
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Aktuell auf ivw.de:Auflagen der deutschen Presse im 2. Quartal 2021Nach Abschluss der Datenverarbeitung liegen aktuell die Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse für das 2. Quartal 2021 vor. Insgesamt waren der Auflagenkontrolle 325 Tages- und 16 Wochenzeitungen, 611 Publikumszeitschriften sowie 906 Fachtitel, 20 Supplements, 48 Kundenzeitschriften, 19 Handbücher und 31 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt. Die detaillierten Auflagenzahlen des deutschen Pressemarkts wurden in einer Online-Datenbank sowie - als abgeschlossener Datenbestand vom 21. Juli 2021 - in der IVW-Auflagenliste (PDF-Format und Klartextdaten) bereitgestellt. Ãbersichten der Korrekturen zu gemeldeten Auflagenzahlen werden fortlaufend im Internet veröffentlicht. Weiterführende Links:
Zur Entwicklung der Gesamtauflagen der einzelnen Printgattungen steht ein umfangreiches Angebot an Charts zur Verfügung. Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 26. bis 28. Kalenderwoche 2021 weitere Korrekturen erfasst.Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier: ePaper-Freistücke in der EDA-MeldungNeue Meldeoption für den Berichtzeitraum Q3/2020 bis Q2/2021Seit dem 1. Quartal 2021 haben die Verlage die Möglichkeit, auch die ePaper-Freistücke in die Meldung der Quartalsauflagen ihrer Titel einzubeziehen. Hintergrund für diese Erweiterung der meldefähigen Auflagenrubriken war die weiter fortschreitende Digitalisierung der Pressemedien durch steigende Produktions- und Zustellkosten für Druckausgaben. Hinzu kamen Auswirkungen der Corona-Krise mit Auslieferproblemen, Lockdown in Betrieben und - besonders folgenreich für die Fachpresse - den Absagen von Messen und Konferenzen.Das Zusammenwirken dieser Faktoren machte eine Anpassung an die Regularien erforderlich, da bisher ausschlieÃlich verkaufte ePaper in die Erhebung der IVW einflieÃen konnten. Nach entsprechenden Beratungen im Organisationsausschuss Presse hat der Verwaltungsrat im Dezember 2020 die Richtlinien verabschiedet, sodass mit dem 1. Quartal 2021 erstmals auch die kostenfreien digitalen Stückmengen gemeldet werden können. Zum Thema "ePaper-Freistücke in der EDA-Meldung" fand Anfang Juni ein Webmeeting der Technischen Kommission EDA der IVW statt. Die Delegierten und die Vertreter der IVW verständigten sich darauf, dass alle am EDA-Verfahren teilnehmenden Verlage bei der Erhebung für 2020/2021 der IVW wahlweise auch die Empfänderdaten zu einem verkürzten Berichtszeitraum (1. bis 2. Quartal 2021) melden können. Aktuelle Stellenausschreibungen der IVWIn der Berliner Geschäftsstelle der IVW sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen:Leitung (m/w/d) Bereich Print-Medien und digitale AblegerDie Tätigkeit umfasst die Gesamtbetreuung und Weiterentwicklung der Auflagenkontrolle der Print-Medien mit ihren digitalen Markenablegern ePaper und Paid-Content-Angebote entsprechend den aktuellen und künftigen Bedürfnissen des Werbemarkts. Sie verfolgen in engem Kontakt mit der Geschäftsführung aktuelle und langfristige Entwicklungen der Medien und überprüfen ihre Bedeutung für die Werbewirtschaft.zum Stellenangebot Sachbearbeiter/in im Bereich der Medienkontrolle (m/w/d)für die Organisation, Administration und Prüfaufgaben in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der IVW. Dazu gehören insbesondere die Verfahren der quartals- und heftbezogenen Auflagenkontrolle von Print-Medien neben neuen digitalen Angebotsformen.zum Stellenangebot Sachbearbeiter/in mit Assistenzaufgaben im Bereich der Medienkontrolle (w/m/d)für die Organisation und Administration in verschiedenen zentralen Aufgabenfeldern der IVW. Dazu gehören in erster Linie die Verfahren der Auflagenkontrolle von Print-Medien und ihren digitalen Ablegern.zum Stellenangebot Klarstellung: Auflagenmeldung von ePaper-Freistücken aus LizenzverträgenAnforderungen zur Meldefähigkeit im Regel-Leitfaden konkretisiertSeit dem 4. Quartal 2019 besteht für die Verlage die Möglichkeit, ePaper-Verkäufe über Lizenzen (Zugangsrechte) in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufzunehmen.Aus aktuellem Anlass hat die IVW die Praxisregeln und Durchführungsbestimmungen zu den zum 1. Quartal 2021 in Kraft getretenen Richtlinien zur Meldung von ePaper-Freistücken konkretisiert. Damit werden die Voraussetzungen für die Meldung von ePaper-Freistücken aus Lizenzvereinbarungen klargestellt: Wird bei der Weitergabe von Zugängen für ePaper-Ausgaben aus Lizenzverträgen der Mindesterlös (= 10 Prozent vom Copy-Preis) unterschritten, gelten für die Meldung dieser Exemplare als ePaper-Freistücke an die IVW die Dokumentations- und Nachweispflichten der Richtlinien. Zu den Details siehe Abschnitt 5.2.3 im aktuellen Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle
 fortlaufend, an allen Dienstagen Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen) 09.08.2021, Montag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Juli 2021, Digital 16.08.2021, Montag Meldeschluss für Juli 2021, Paid Content 17.08.2021, Dienstag Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für Juli 2021, Paid Content 01.09.2021, Mittwoch Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung August 2021, Paid Content 08.09.2021, Mittwoch Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom August 2021, Digital 14.09.2021, Dienstag Meldeschluss für August, Paid Content 15.09.2021, Mittwoch Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für August 2021, Paid Content 27.09.2021, Montag bis 01.10.2021, Freitag Bereitstellung Meldeformulare 3. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen) 30.09.2021, Donnerstag Meldeschluss Erhebungszeitraum Q3/2020 - Q2/2021, Print (EDA) Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick M.A. IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |