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Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 6 vom 22. Juli 2021


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle



Aktuell auf ivw.de:

Auflagen der deutschen Presse im 2. Quartal 2021

Nach Abschluss der Datenverarbeitung liegen aktuell die Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse für das 2. Quartal 2021 vor. Insgesamt waren der Auflagenkontrolle 325 Tages- und 16 Wochenzeitungen, 611 Publikumszeitschriften sowie 906 Fachtitel, 20 Supplements, 48 Kundenzeitschriften, 19 Handbücher und 31 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt.

Die detaillierten Auflagenzahlen des deutschen Pressemarkts wurden in einer Online-Datenbank sowie - als abgeschlossener Datenbestand vom 21. Juli 2021 - in der IVW-Auflagenliste (PDF-Format und Klartextdaten) bereitgestellt. Übersichten der Korrekturen zu gemeldeten Auflagenzahlen werden fortlaufend im Internet veröffentlicht.

Weiterführende Links:

Zur Entwicklung der Gesamtauflagen der einzelnen Printgattungen steht ein umfangreiches Angebot an Charts zur Verfügung.

Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 26. bis 28. Kalenderwoche 2021 weitere Korrekturen erfasst.

Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:

Alle Korrekturen





ePaper-Freistücke in der EDA-Meldung

Neue Meldeoption für den Berichtzeitraum Q3/2020 bis Q2/2021

Seit dem 1. Quartal 2021 haben die Verlage die Möglichkeit, auch die ePaper-Freistücke in die Meldung der Quartalsauflagen ihrer Titel einzubeziehen. Hintergrund für diese Erweiterung der meldefähigen Auflagenrubriken war die weiter fortschreitende Digitalisierung der Pressemedien durch steigende Produktions- und Zustellkosten für Druckausgaben. Hinzu kamen Auswirkungen der Corona-Krise mit Auslieferproblemen, Lockdown in Betrieben und - besonders folgenreich für die Fachpresse - den Absagen von Messen und Konferenzen.

Das Zusammenwirken dieser Faktoren machte eine Anpassung an die Regularien erforderlich, da bisher ausschließlich verkaufte ePaper in die Erhebung der IVW einfließen konnten. Nach entsprechenden Beratungen im Organisationsausschuss Presse hat der Verwaltungsrat im Dezember 2020 die Richtlinien verabschiedet, sodass mit dem 1. Quartal 2021 erstmals auch die kostenfreien digitalen Stückmengen gemeldet werden können.

Zum Thema "ePaper-Freistücke in der EDA-Meldung" fand Anfang Juni ein Webmeeting der Technischen Kommission EDA der IVW statt. Die Delegierten und die Vertreter der IVW verständigten sich darauf, dass alle am EDA-Verfahren teilnehmenden Verlage bei der Erhebung für 2020/2021 der IVW wahlweise auch die Empfänderdaten zu einem verkürzten Berichtszeitraum (1. bis 2. Quartal 2021) melden können.

Weitergehende Informationen

Aktuelle Stellenausschreibungen der IVW

In der Berliner Geschäftsstelle der IVW sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stellen zu besetzen:

Leitung (m/w/d) Bereich Print-Medien und digitale Ableger

Die Tätigkeit umfasst die Gesamtbetreuung und Weiterentwicklung der Auflagenkontrolle der Print-Medien mit ihren digitalen Markenablegern ePaper und Paid-Content-Angebote entsprechend den aktuellen und künftigen Bedürfnissen des Werbemarkts. Sie verfolgen in engem Kontakt mit der Geschäftsführung aktuelle und langfristige Entwicklungen der Medien und überprüfen ihre Bedeutung für die Werbewirtschaft.
zum Stellenangebot

Sachbearbeiter/in im Bereich der Medienkontrolle (m/w/d)

für die Organisation, Administration und Prüfaufgaben in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der IVW. Dazu gehören insbesondere die Verfahren der quartals- und heftbezogenen Auflagenkontrolle von Print-Medien neben neuen digitalen Angebotsformen.
zum Stellenangebot

Sachbearbeiter/in mit Assistenzaufgaben im Bereich der Medienkontrolle (w/m/d)

für die Organisation und Administration in verschiedenen zentralen Aufgabenfeldern der IVW. Dazu gehören in erster Linie die Verfahren der Auflagenkontrolle von Print-Medien und ihren digitalen Ablegern.
zum Stellenangebot

Klarstellung: Auflagenmeldung von ePaper-Freistücken aus Lizenzverträgen

Anforderungen zur Meldefähigkeit im Regel-Leitfaden konkretisiert

Seit dem 4. Quartal 2019 besteht für die Verlage die Möglichkeit, ePaper-Verkäufe über Lizenzen (Zugangsrechte) in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufzunehmen.

Aus aktuellem Anlass hat die IVW die Praxisregeln und Durchführungsbestimmungen zu den zum 1. Quartal 2021 in Kraft getretenen Richtlinien zur Meldung von ePaper-Freistücken konkretisiert. Damit werden die Voraussetzungen für die Meldung von ePaper-Freistücken aus Lizenzvereinbarungen klargestellt:

Wird bei der Weitergabe von Zugängen für ePaper-Ausgaben aus Lizenzverträgen der Mindesterlös (= 10 Prozent vom Copy-Preis) unterschritten, gelten für die Meldung dieser Exemplare als ePaper-Freistücke an die IVW die Dokumentations- und Nachweispflichten der Richtlinien.

Zu den Details siehe Abschnitt 5.2.3 im aktuellen Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle

 

fortlaufend, an allen Dienstagen
Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen)

09.08.2021, Montag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Juli 2021, Digital

16.08.2021, Montag
Meldeschluss für Juli 2021, Paid Content

17.08.2021, Dienstag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für Juli 2021, Paid Content

01.09.2021, Mittwoch
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung August 2021, Paid Content

08.09.2021, Mittwoch
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom August 2021, Digital

14.09.2021, Dienstag
Meldeschluss für August, Paid Content

15.09.2021, Mittwoch
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für August 2021, Paid Content

27.09.2021, Montag bis 01.10.2021, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 3. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen)

30.09.2021, Donnerstag
Meldeschluss Erhebungszeitraum Q3/2020 - Q2/2021, Print (EDA)

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick M.A.

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.

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