15. Jahrgang - Ausgabe Nr. 7 vom 22. Oktober 2018 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Aktuell auf ivw.de:Auflagen der deutschen Presse im 3. Quartal 2018Nach Abschluss der Datenverarbeitung liegen aktuell die Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse für das 3. Quartal 2018 vor. Insgesamt waren der Auflagenkontrolle 329 Tages- und 21 Wochenzeitungen, 741 Publikumszeitschriften und 1.072 Fachtitel, 21 Supplements, 64 Kundenzeitschriften, 20 Handbücher und 76 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt.Die detaillierten Auflagenzahlen des deutschen Pressemarktes wurden in einer Online-Datenbank sowie - als abgeschlossener Datenbestand vom 18. Oktober 2018 - in der IVW-Auflagenliste (PDF-Format und Klartextdaten) bereitgestellt. Ãbersichten der Korrekturen zu gemeldeten Auflagenzahlen werden fortlaufend im Internet veröffentlicht. Weiterführende Links:
Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden die folgenden Print-Titel korrigiert.Die weitergehenden Informationen erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link in der Spalte Kalenderwoche (KW):
Korrekturart: Prüferkorrektur (PK), Verlagskorrektur (VK), Nachmeldung (NM), Eigenkorrektur durch die IVW (EK) Alle Korrekturen Neue Durchführungsbestimmungen zur Kontrolle der Quartals- und HeftauflagenOrganisationsausschuss Presse präzisiert und ergänzt bestehende Regeln für die Meldung der Verkäufe von Zeitschriften-Bundles und ePaper-Exemplaren aus Flatrate-Angeboten Im September haben die Delegierten im IVW-Organisationsausschuss Presse neue Bestimmungen zur Durchführung der Kontrollverfahren zu den Quartals- und Heftauflagen von Pressetiteln verabschiedet. Die beschlossenen Durchführungsbestimmungen betreffen die folgenden Vertriebsformen von Presseerzeugnissen: Zeitschriften-Bundles In der Anwendung der Richtlinien unterscheidet die IVW jetzt deutlicher zwischen zwei Formen von Bundles: Bundles mit aktuellen IVW-geprüften Heften Diese Bundles müssen als eigenständiges Objekt im Pressevertrieb mit eigener VDZ/Objekt-Nummer, EAN-Code und Preisangabe versehen sein. Zudem müssen die zum Bundle geschnürten Zeitschriften auch einzeln angeboten werden und jeweils die eigenen Kennzeichnungen und Preisangaben für den Einzelheftverkauf tragen. Bundles mit aktuellen IVWâgeprüften Heften und weiteren Heften/Zusatzheften Für die Zählung verkaufter Exemplare aktueller Ausgaben von IVW-geprüften Zeitschriften zum Einzelverkauf, die zusammen mit Ausgaben von Titeln ohne IVW-Prüfung oder Ausgaben IVWâgeprüfter Zeitschriften aus einem abgelaufenen Angebotszeitraum im Bundle angeboten werden, sind in den Durchführungsbestimmungen die Bedingungen präzisiert. Die Details hierzu können dem aktuellen Regel-Leitfaden zur IVW-Auflagenkontrolle auf Seite 15 ff.(PDF) entnommen werden. Verkäufe von ePaper-Ausgaben aus Flatrate-Angeboten Im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte die IVW die Auflagenerhebung von ePaper-Ausgaben auf Flatrate-Angebote ausdehnt. Mit Blick auf die Meldung von Heftauflagen mussten die bestehenden Regelungen ergänzt werden: Für die Meldetermine zur heftbezogenen Auflagenkontrolle können die verlagsunabhängigen Flatrate-Anbieter den Verlagen zurzeit die erforderlichen Verkaufsberichte noch nicht stichtagsgerecht zur Verfügung stellen. Deshalb können die Verlage jetzt für die heftbezogenen Erstmeldungen zu ihren Titeln die Stückzahlen, die sich aus dem errechneten Mittelwert des letzten Quartals des jeweiligen FlatleseâAngebots ergeben, heranziehen und in die entsprechende Auflagenkategorie des Titels einrechnen. In der Abschlussmeldung sind vom Verlag dann die tatsächlichen Stückmengen zu berücksichtigen und die jeweiligen Auflagenrubriken zu berichtigen. Weitergehende Informationen Jubiläum: EDA-Berichtsband erscheint in der 20. AusgabeTurnusgemäà ist Anfang Oktober die neue Ausgabe des Berichtsbands zu den âEmpfängerdatei-Analysen-Fachzeitschriften (EDA)â der IVW erschienen. Mit dem vor 20 Jahren eingeführten Verfahren beschafft die IVW â ergänzend zu den Auflagenzahlen â zusätzlich standardisierte Daten zur Empfängerschaft von Fachzeitschriften und stellt damit dem Markt wertvolle Informationen für die Planung von Anzeigenschaltungen in der Fachpresse bereit. An der Erhebung zur EDA 2017/2018 haben sich 13 Verlage beteiligt und die Empfängerdateien zu insgesamt 38 Fachzeitschriften nach den Vorgaben der IVW ausgewertet. Die Verlage sind verpflichtet, obligatorisch der IVW mindestens eine Kategorie aus dem Bereich geografische Verbreitung (Bundesländer, Nielsen, PLZ) und die Branche des Empfängers zu melden. Optional sind Meldungen der BetriebsgröÃe sowie die Stellung und Funktion des Empfängers im Betrieb. Weitergehende Informationen im Vorspann des aktuellen EDA-Berichtsbandes, Meldezeitraum 3/2017 bis 2/2018 (PDF) 09.11.2018, Freitag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Oktober 2018, Digital 14.11.2018, Mittwoch Meldeschluss für Oktober 2018, Paid Content 15.11.2018, Donnerstag Ausweisung für Oktober 2018, Paid Content 10.12.2018, Montag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom November 2018, Digital 14.12.2018, Freitag Meldeschluss für November 2018, Paid Content 17.12.2018, Montag bis 21.12.2018, Freitag Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2018, Print (Quartalsauflagen) 17.12.2018, Montag Ausweisung für November 2018, Paid Content Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |