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Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


16. Jahrgang - Ausgabe Nr. 7 vom 2. Dezember 2019


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle



Print: Aktuelle Beschlüsse der IVW-Gremien

Neue Durchführungsbestimmungen:

Verkäufe von ePaper-Exemplaren über Lizenzen sind jetzt in den Rubriken Abonnement und Sonstiger Verkauf meldefähig

Der IVW-Organisationsausschuss Presse hat am 29. Oktober 2019 Durchführungsbestimmungen beschlossen, die es den Verlagen grundsätzlich ermöglichen, ePaper-Verkäufe über Lizenzen (Nutzungsrechte) in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufzunehmen.

Zur meldefähigen Lizenzverbreitung von ePaper-Ausgaben zählen alle Vereinbarungen, in denen ein Unternehmen für seine Mitarbeiter von einem Verlag eine vertraglich festgehaltene Anzahl von Nutzungsrechten von ePaper-Ausgaben eines Printobjekts gegen Entgelt erwirbt.

Verlage, die verkaufte Nutzungsrechte aus ePaper-Lizenzen in ihre Auflagenmeldungen einbeziehen wollen, müssen sich dies vorab von der IVW-Geschäftsstelle bestätigen lassen. Hierfür werden vom Verlag Unterlagen benötigt, mit denen er der IVW künftig seine Lizenzverkäufe von ePaper-Nutzungsrechten im Abonnement oder im Sonstigen Verkauf nachweisen will.

Detaillierte Anforderungen und Vorgaben für die korrekte Rubrizierung von ePaper-Exemplaren aus Lizenzverkäufen im Abonnement oder Sonstigen Verkauf sind im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle (Version 18) im Abschnitt 5.2. enthalten.

Kontakt: Birgit Rüdiger
Tel.: 030-590099-728
E-Mail: ePaper@ivw.de

Richtlinienänderung zur Verbreitungsanalyse Tageszeitungen (VA):

Beschränkungen in der Ausweisung unterschiedlicher Erscheinungsweisen

Der IVW-Verwaltungsrat hat am 23. Oktober 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren eine wesentliche Änderung der Richtlinien für die IVW-Verbreitungsanalyse Tageszeitungen beschlossen:
  • Bei der Erhebung und Ausweisung der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen (VA) wird für Tageszeitungen, die bislang die Erscheinungstage Montag-Freitag und Samstag separat ausgewiesen haben, ab sofort ausschließlich die Erscheinungsweise Montag-Samstag erfasst und dargestellt.

In ergänzenden Durchführungsbestimmungen wurde außerdem festgelegt:

  • Anstelle der Erscheinungsweisen Di-Sa und So wird ab sofort ausschließlich die Erscheinungsweise Di-So erfasst und ausgewiesen.
  • Titel mit bislang stark abweichenden Ausweisungsformen wie beispielsweise „Di + Do“, „Mo-Sa/So“, „Sa-Sa+So“ sind von den Änderungen nicht betroffen und werden unverändert erhoben und dargestellt.

Zum Hintergrund der getroffenen Änderungen

Die Berücksichtigung unterschiedlicher Erscheinungsweisen führte schon bei der Erhebung der Daten für die VA zu deutlichem Mehraufwand - insbesondere mit Blick auf die Vermarktungsgemeinschaften, maximalen Belegungseinheiten und weiteren Zeitungskombinationen aus mehreren verschiedenen Zeitungstiteln.

In den Publikationen der VA – in der PDF-Version (Kreiskartei) als auch beim digitalen Datenabruf – erschwerten die unterschiedlichen Ausweisungsformen sowohl die Hierarchiebildung der Ausweisung als auch die Vergleichbarkeit der Titel.

Dadurch entstand auch bei den Anwendern der VA-Daten zusätzlicher Aufwand: Nutzer und Weiterverarbeiter der Verbreitungsdaten mussten die ausgewiesenen Zahlen zu unterschiedlichen Erscheinungsweisen durch umständliche und aufwändige Umrechnungsmodi auf einen vergleichbaren Stand bringen. Im Einzelfall konnten sich dabei erklärungsbedürftige Differenzen bilden.

Kontakt: Helmut Weber
Tel.: 030-590099-732
E-Mail: weber@ivw.de

Digital: Aktuelle Beschlüsse der IVW-Gremien

Erweiterte Definition der PageImpressions

In den Richtlinien für Online-Angebote - Anlage 1: Definitionen und technische Erläuterungen wurde die Definition der Messgröße "PageImpression" erweitert, um die Nutzeraktion Scrollen auch in stationären Webangeboten zählbar zu machen:

"Eine PageImpression liegt jedoch dann vor, wenn durch das Scrollen/Wischen der Inhalt des Viewports des jeweiligen Endgeräts vollständig neu geladen/gerendert und durch einen anderen Inhalt ersetzt worden ist."

Das heißt: Scrollt der User auf der Website, muss in seinem Sichtbereich (Viewport) ein vollständig anderer Inhalt erscheinen – dann wird diese Nutzeraktion als PageImpression gezählt. Das gilt auch, wenn der User auf der Website zurückscrollt.

Zum Hintergrund der Definitionserweiterung

Anders als beim Scrollen und Wischen auf den kleinen Bildschirmen mobiler Endgeräte durften im stationären Web diese Nutzeraktionen bislang nicht als PageImpressions gezählt werden. Inzwischen ist die überwiegende Anzahl der Websites klassischer Online-Angebote für das infinite scrolling konzipiert – das Scrollen zur Nutzung verschiedener Inhalte auf diesen Websites wurde aber in der IVW-Zählung nicht adäquat abgebildet.

Übergangsfrist

In einer Übergangszeit von 12 Monaten können die Mitgliedsunternehmen der IVW zunächst frei wählen, wann sie ihre stationären Websites für die Zählung von Scrollen als PageImpressions einrichten. Danach – also ab November 2020 – sind sie dazu verpflichtet.

Beitragsanpassung für Multi-Angebote

Mit der Anpassung der Beitragssätze für Multi-Angebote wird dem zusätzlichen administrativen Aufwand für diese Angebotsform Rechnung getragen.

Für größere Multi-Angebote erhebt die IVW künftig einen zusätzlichen, gestaffelten Beitrag, der sich verursachergerecht an der Anzahl der zu prüfenden Domains und damit am tatsächlichen Mehraufwand orientiert.

Der zusätzliche Beitrag für Multi-Angebote wird erstmalig auf der kommenden Jahresrechnung für 2020 ausgewiesen.

Zur Erläuterung

Bei der technischen Nutzungsmessung für die IVW-Ausweisung der monatlichen und tagesbasierten Nutzungsdaten werden zwei Angebotsformen akzeptiert:

  • Single-Angebote, die lediglich aus einer Domain bestehen, für die PageImpressions und Visits erhoben und geprüft werden

  • und Multi-Angebote, die beliebig viele unterschiedliche Domains bei der IVW anmelden (so genannte Local-Listen-Einträge), für die dann eine Gesamtzahl an PageImpressions und Visits ermittelt und geprüft wird.
Bislang werden beide Angebotstypen in der Beitragsordnung gleich behandelt: Ausschlaggebend für die Einordnung in die Beitragsstufe ist nur die Anzahl der gemessenen PageImpressions, die Anzahl der von der IVW zu prüfenden Domains wird nicht berücksichtigt.

Maßgeblich für den tatsächlichen Prüf- und Administrationsaufwand der IVW ist jedoch nicht die Anzahl gemessener PageImpressions, sondern die Anzahl der zu prüfenden Websites.

Die beitragsneutrale Erweiterung der IVW-Ausweisung um tagesbasierte Nutzungsdaten hat vor allem bei den Multi-Angeboten zu weiteren Mehraufwänden geführt.

Deshalb – und nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der Entwicklung, dass Single-Angebote vermehrt ihre Einzelmitgliedschaft in der IVW kündigen und sich dann Multi-Angeboten anschließen – wurde die Beitragsordnung angepasst, um eine gerechte Abbildung der Prüf- und Administrationsaufwände zu erreichen.

Neue Service-Gebühren der IVW

Für die folgenden Leistungen – die den Mitgliedsunternehmen bislang nicht berechnet wurden – erhebt die IVW ab 1. Januar 2020 Service-Gebühren:
  • sie initiale Prüfung neuer Local-Listen-Einträge sowie

  • die dritte und jede weitere Nachprüfung von Single- und Multi-Angeboten zu den im Prüfbericht der IVW beanstandeten Mängeln.

Zur neuen Liste der IVW-Service-Gebühren.

Kontakt: Martin Krieg
Tel.: 030-590099-758
E-Mail: krieg@ivw.de


Mitgliederaktion "Wert der IVW-Prüfung"

Text für Marktkommunikation von Digital-Angeboten mit IVW-Prüfung

Die IVW beendet ihre Kampagne "Wert der IVW-Prüfung" und stellt ihren Mitgliedsunternehmen im Digital-Bereich - nach Logos und animierten Bannern - abschließend einen Textbeitrag für ihre Marktkommunikation zur freien Verfügung.

Mit diesem Text können die Mitgliedsunternehmen ihre Partner im Werbemarkt auf das besondere Qualitätsmerkmal einer IVW-Prüfung digitaler Werbeträger aufmerksam machen. Er wendet sich direkt an Werbungtreibende und Agenturen und stellt pointiert Sinn und Zweck von neutraler Seite geprüfter und vergleichbarer Nutzungsdaten heraus - als besonderen Ausweis von Transparenz der Anbieter für den Markt.

Der Beitrag "Digitale Werbung lebt von verlässlichen, transparenten Nutzungszahlen" und das weitere Kampagnenmaterial zum "Wert der IVW-Prüfung" stehen auf der Website der IVW zum Download bereit.



Neue Delegierte in IVW-Gremien

Organisationsausschuss Presse

Martin Koppenhöfer, Sales Impact GmbH, Berlin, übernimmt als Delegierter des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. den Sitz von Birgit Henning.

zum aktuellen Verzeichnis der Delegierten in IVW-Gremien (pdf)

Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden die folgenden Print-Titel korrigiert.
Die weitergehenden Informationen erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link in der Spalte Kalenderwoche (KW):

 
Gattung Titel Quartal Korrekturart Kw
Tageszeitungen BAB Bremer Anzeigenblock davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 43
BAB Bremer Anzeigenblock, Mo-Sa 3/2019 VK 43
DEWEZET Gesamtausgabe davon ePaper, Mo-Fr 3/2019 VK 42
DEWEZET Gesamtausgabe davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 42
DEWEZET Gesamtausgabe davon ePaper, Sa 3/2019 VK 42
DEWEZET Gesamtausgabe, Mo-Fr 3/2019 VK 42
DEWEZET Gesamtausgabe, Mo-Sa 3/2019 VK 42
DEWEZET Gesamtausgabe, Sa 3/2019 VK 42
DEWEZET Hauptausgabe davon ePaper, Mo-Fr 3/2019 VK 42
DEWEZET Hauptausgabe davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 42
DEWEZET Hauptausgabe davon ePaper, Sa 3/2019 VK 42
DEWEZET Hauptausgabe, Mo-Fr 3/2019 VK 42
DEWEZET Hauptausgabe, Mo-Sa 3/2019 VK 42
DEWEZET Hauptausgabe, Sa 3/2019 VK 42
Die Norddeutsche, Mo-Sa 3/2019 VK 43
HAZ Total davon ePaper, Mo-Fr 3/2019 VK 42
HAZ Total davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 42
HAZ Total davon ePaper, Sa 3/2019 VK 42
HAZ Total, Mo-Fr 3/2019 VK 42
HAZ Total, Mo-Sa 3/2019 VK 42
HAZ Total, Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Regional Hannover davon ePaper, Mo-Fr 3/2019 VK 42
HAZ-Regional Hannover davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Regional Hannover davon ePaper, Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Regional Hannover, Mo-Fr 3/2019 VK 42
HAZ-Regional Hannover, Mo-Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Regional Hannover, Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Wirtschaftsraum Hannover davon ePaper, Mo-Fr 3/2019 VK 42
HAZ-Wirtschaftsraum Hannover davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Wirtschaftsraum Hannover davon ePaper, Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Wirtschaftsraum Hannover, Mo-Fr 3/2019 VK 42
HAZ-Wirtschaftsraum Hannover, Mo-Sa 3/2019 VK 42
HAZ-Wirtschaftsraum Hannover, Sa 3/2019 VK 42
Kurier am Sonntag, So 3/2019 VK 43
SCORE MEDIA GROUP (Max.) davon ePaper, Mo-Fr 3/2019 VK 42
SCORE MEDIA GROUP (Max.) davon ePaper, Mo-Fr 3/2019 VK 43
SCORE MEDIA GROUP (Max.) davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 42
SCORE MEDIA GROUP (Max.) davon ePaper, Mo-Sa 3/2019 VK 43
SCORE MEDIA GROUP (Max.) davon ePaper, Sa 3/2019 VK 42
SCORE MEDIA GROUP (Max.) davon ePaper, Sa 3/2019 VK 43
SCORE MEDIA GROUP (Max.), Mo-Fr 3/2019 VK 42
SCORE MEDIA GROUP (Max.), Mo-Fr 3/2019 VK 43
SCORE MEDIA GROUP (Max.), Mo-Sa 3/2019 VK 42
SCORE MEDIA GROUP (Max.), Mo-Sa 3/2019 VK 43
SCORE MEDIA GROUP (Max.), Sa 3/2019 VK 42
SCORE MEDIA GROUP (Max.), Sa 3/2019 VK 43
Stuttgarter Zeitung Anz.Gem. Gesamtb. PLUS + NWZ, Mo-Sa 3/2019 VK 42
Weser-Kurier Gesamtausgabe, Mo-Sa 3/2019 VK 43
Wochenzeitungen Jüdische Allgemeine Wochenzeitung für Politik, Kultur, Religion und Jüdisches Leben 2/2019 VK 44
Jüdische Allgemeine Wochenzeitung für Politik, Kultur, Religion und Jüdisches Leben 3/2019 NM 44
Publikumszeitschriften Academia 3/2019 VK 43
Berlin vis-à-vis 3/2019 NM 43
c't Digitale Fotografie 2/2019 VK 42
extra / tour 2/2019 VK 44
extra / tour 3/2019 VK 44
KATAPULT Magazin für Kartografik und Sozialwissenschaften 3/2019 NM 42
kidsgo Gesamtauflage 3/2019 VK 43
Meins 2/2019 VK 47
Mosaik (Comic) 2/2019 PK 43
NATUR & HEILEN 3/2019 NM 43
PAGE 3/2019 NM 42
PAGE davon ePaper 3/2019 NM 42
Palstek 3/2019 VK 43
RadWelt - Das ADFC-Magazin 3/2019 NM 42
Siegessäule 3/2019 NM 42
Siegessäule 3/2019 PK 46
UNIGLOBALE 3/2019 NM 42
Fachzeitschriften Ärzte Zeitung 2/2019 VK 47
Bundeswehr, Die 3/2019 NM 42
Deutscher Drucker 3/2019 NM 42
EYEBizz 3/2019 VK 42
IX Magazin für professionelle Informationstechnik 2/2019 VK 42
IX Magazin für professionelle Informationstechnik davon ePaper 2/2019 VK 42
PASSION CHIRURGIE 2/2019 PK 46
PASSION CHIRURGIE 3/2019 PK 46
procontra 3/2019 NM 42
SparkassenZeitung 2/2019 VK 42
StiftungsWelt 2/2019 PK 47
StiftungsWelt 3/2019 PK 47
Korrekturart: Prüferkorrektur (PK), Verlagskorrektur (VK), Nachmeldung (NM), Eigenkorrektur durch die IVW (EK)

Alle Korrekturen



 

09.12.2019, Montag
Versand der VA-Meldedateien an die Verlage, Print (VA)

09.12.2019, Montag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom November 2019, Digital

16.12.2019, Montag bis 20.12.2019, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)

16.12.2019, Montag
Meldeschluss für November 2019, Paid Content

17.12.2019, Dienstag
Ausweisung für November 2019, Paid Content

09.01.2020, Donnerstag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Dezember 2019, Digital

14.01.2020, Dienstag
Meldeschluss 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)

14.01.2020, Dienstag
Meldeschluss für Dezember 2019, Paid Content

15.01.2020, Mittwoch
Ausweisung für Dezember 2019, Paid Content

17.01.2020, Freitag (voraussichtlich)
Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)

27.01.2020, Montag bis 31.01.2020 Freitag
Versand der Meldeformulare für die Erfassung der Kino-Besucherzahlen, Kino

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

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