16. Jahrgang - Ausgabe Nr. 8 vom 17. Dezember 2019 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte(r) c35bc883e9, in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Entflechtung von IVW und ZAW Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle Neue IVW-SpitzeParteina im Ruhestand - Kuhlmann alleiniger GeschäftsführerNach 11 Jahren als gemeinsamer Hauptgeschäftsführer der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) e. V. und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e.V. tritt Manfred Parteina zum Jahreswechsel in den Ruhestand. Mit dem Ausscheiden von Manfred Parteina werden IVW und ZAW organisatorisch entflochten: Andreas F. Schubert (in Personalunion Präsident von IVW und ZAW) hat Dr. Kai Kuhlmann zum alleinigen Geschäftsführer an die Spitze der IVW berufen. âManfred Parteina hat die IVW sicher durch eine Dekade mit rasanten Veränderungen in der Medienlandschaft geführt, in der die IVW als joint industry committee der Akteure am Werbemarkt unter hohem Anpassungsdruck stand und noch weiter steht. Unter Dr. Kuhlmann bleibt die Geschäftsführung der IVW in bewährten Händen.â, sagt Andreas F. Schubert zur Neuordnung der IVW-Spitze. Kuhlmann (50) ist promovierter Jurist. Er wechselte Ende 2009 vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) zur IVW. Kuhlmann war zunächst Leiter des Digital-Bereichs, ab Mitte 2014 zusätzlich stellvertretender Geschäftsführer und ist seit September 2017 mit der Leitung der IVW betraut. Als nunmehr alleiniger Geschäftsführer wird Dr. Kai Kuhlmann künftig direkt an Präsident Andreas F. Schubert berichten, der den Vorsitz des IVW-Verwaltungsrats innehat. Entflechtung von IVW und ZAWDie IVW wurde 1949 unter dem Dach des ZAW gegründet und im Jahr 1955 als eingetragener Verein rechtlich selbstständig. Die enge Anbindung an den ZAW blieb jedoch erhalten. So fand das operative Geschäft beider Organisationen bisher in einer Bürogemeinschaft unter einem gemeinsamen Hauptgeschäftsführer statt.Nach der Neuordnung ihrer Geschäftsführungen werden IVW und ZAW künftig als eigenständige Einrichtungen geführt. An den gemeinsamen Themen wird die IVW ab Januar 2020 als Mitglied im ZAW mit den Spitzenverbänden der deutschen Werbewirtschaft weiterarbeiten. Korrekturen der AuflagenmeldungenSeit Erscheinen des letzten Newsletters wurden die folgenden Print-Titel korrigiert.Die weitergehenden Informationen erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link in der Spalte Kalenderwoche (KW):
Korrekturart: Prüferkorrektur (PK), Verlagskorrektur (VK), Nachmeldung (NM), Eigenkorrektur durch die IVW (EK) Alle Korrekturen Verwaltungsrat weitet Auflagenkontrolle der ePaper auf Kundenzeitschriften und weiteren Vertriebsweg ausAuf Vorschlag des IVW-Organisationsausschusses Presse hat der IVW-Verwaltungsrat am 29. November 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren die folgenden Beschlüsse gefasst:ePaper-Ausgaben von KundenzeitschriftenVerlage können der Auflagenkontrolle ab sofort elektronische Ausgaben von Kundenzeitschriften unterstellen und ihre ePaper-Verkäufe in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufnehmen. Hierfür hat das Gremiun entsprechende Ãnderungen an den "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Kundenzeitschriften" vorgenommen.E-Mail-Verbreitung verkaufter ePaper meldefähigAb dem 4. Quartal 2019 können die Verlage nunmehr auch verkaufte ePaper-Ausgaben der IVW melden, wenn sie mittels einer personalisierten E-Mail dem Bezieher zugänglich gemacht werden. Dazu wurden die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" aktualisiert und neue Durchführungsbestimmungen in den Regel-Leitfaden zur IVW-Auflagenkontrolle übernommen.Zu den Details und Erläuterungen der gefassten Beschlüsse Neues Layout: Regel-Leitfaden IVW-AuflagenkontrolleIm Regel-Leitfaden werden fortlaufend Ãnderungen der Richtlinien, neue Durchführungsbestimmungen zur Auslegung der Regularien und Praxisregeln zur IVW-Auflagenkontrolle dokumentiert. Der Regel-Leitfaden bietet den IVW-Mitgliedsverlagen damit praktische Orientierung für die richtliniengemäÃe Zuordnung von Exemplaren zu den definierten Auflagensparten und die dafür erforderlichen Nachweise zur Vorbereitung der Auflagenprüfung.Um den Anwendern ein schnelleres Auffinden der gesuchten Informationen zu ermöglichen, wurde das Layout des Regel-Leitfadens neu strukturiert: So sind die Abschnitte aus IVW-Richtlinien â auf die im Folgenden Bezug genommen wird - jetzt grau unterlegt; neue, aktualisierte oder wegfallende Bestimmungen und Regeln werden farblich bzw. optisch markiert hervorgehoben. Zur aktuellen Version des Regel-Leitfadens
Heftmeldeplan 2020 veröffentlichtDer Terminplan 2020 für die Erst- und Abschlussmeldung der heftbezogenen Auflagenkontrolle steht für alle teilnehmenden Verlage und am Verfahren Interessierten zum Abruf bereit.Ãnderungen im Titelbestand, Verschiebungen bei den Erstverkaufstagen und den Terminen für die Erst- und Abschlussmeldungen werden - nach entsprechender Mitteilung der Verlage an die IVW - umgehend erfasst und in Updates des Meldeplans veröffentlicht. Der Heftmeldeplan 2020 ist als Excel-Tabelle im XLSX-Format sowie als CSV-Datei (mit Semikolon-getrennten Daten zur Weiterverarbeitung) hier zum Download verfügbar. Kontakt: Seda Ataman  16.12.2019, Montag bis 20.12.2019, FreitagBereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen) 16.12.2019, Montag Meldeschluss für November 2019, Paid Content 17.12.2019, Dienstag Ausweisung für November 2019, Paid Content 09.01.2020, Donnerstag Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Dezember 2019, Digital 14.01.2020, Dienstag Meldeschluss 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen) 14.01.2020, Dienstag Meldeschluss für Dezember 2019, Paid Content 15.01.2020, Mittwoch Ausweisung für Dezember 2019, Paid Content 17.01.2020, Freitag (voraussichtlich) Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen) 27.01.2020, Montag bis 31.01.2020 Freitag Versand der Meldeformulare für die Erfassung der Kino-Besucherzahlen, Kino Alle Termine Impressum Herausgeber: Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW) Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin Tel.: +49 30 590099-700 Fax: +49 30 590099-733 Web: www.ivw.de E-Mail: ivw@ivw.de Ãltere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden. Infos zum Bezug: Sie erhalten diesen kostenlosen Service im Rahmen der Mitgliedschaft Ihres Unternehmens in der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern IVW e.V. oder weil Sie sich für den Bezug registriert haben. Newsletter-Abmeldung |