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Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


16. Jahrgang - Ausgabe Nr. 8 vom 17. Dezember 2019


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle





Neue IVW-Spitze

Parteina im Ruhestand - Kuhlmann alleiniger Geschäftsführer

Nach 11 Jahren als gemeinsamer Hauptgeschäftsführer der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) e. V. und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) e.V. tritt Manfred Parteina zum Jahreswechsel in den Ruhestand.

Mit dem Ausscheiden von Manfred Parteina werden IVW und ZAW organisatorisch entflochten: Andreas F. Schubert (in Personalunion Präsident von IVW und ZAW) hat Dr. Kai Kuhlmann zum alleinigen Geschäftsführer an die Spitze der IVW berufen.

„Manfred Parteina hat die IVW sicher durch eine Dekade mit rasanten Veränderungen in der Medienlandschaft geführt, in der die IVW als joint industry committee der Akteure am Werbemarkt unter hohem Anpassungsdruck stand und noch weiter steht. Unter Dr. Kuhlmann bleibt die Geschäftsführung der IVW in bewährten Händen.“, sagt Andreas F. Schubert zur Neuordnung der IVW-Spitze.

Kuhlmann (50) ist promovierter Jurist. Er wechselte Ende 2009 vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) zur IVW.

Kuhlmann war zunächst Leiter des Digital-Bereichs, ab Mitte 2014 zusätzlich stellvertretender Geschäftsführer und ist seit September 2017 mit der Leitung der IVW betraut. Als nunmehr alleiniger Geschäftsführer wird Dr. Kai Kuhlmann künftig direkt an Präsident Andreas F. Schubert berichten, der den Vorsitz des IVW-Verwaltungsrats innehat.

Entflechtung von IVW und ZAW

Die IVW wurde 1949 unter dem Dach des ZAW gegründet und im Jahr 1955 als eingetragener Verein rechtlich selbstständig. Die enge Anbindung an den ZAW blieb jedoch erhalten. So fand das operative Geschäft beider Organisationen bisher in einer Bürogemeinschaft unter einem gemeinsamen Hauptgeschäftsführer statt.

Nach der Neuordnung ihrer Geschäftsführungen werden IVW und ZAW künftig als eigenständige Einrichtungen geführt.

An den gemeinsamen Themen wird die IVW ab Januar 2020 als Mitglied im ZAW mit den Spitzenverbänden der deutschen Werbewirtschaft weiterarbeiten.

Kontakt: Gerhard Gosdzick
Tel.: 030-590099-737
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Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden die folgenden Print-Titel korrigiert.
Die weitergehenden Informationen erhalten Sie durch Klick auf den jeweiligen Link in der Spalte Kalenderwoche (KW):

 
Gattung Titel Quartal Korrekturart Kw
Supplements crescendo themenspecial 3/2019 NM 49/50
Publikumszeitschriften Joy 3/2019 VK 48
Madame 3/2019 VK 49/50
Women's Health (klassisches und Pocketformat) 3/2019 VK 48
Women's Health (klassisches und Pocketformat) davon ePaper 3/2019 VK 48
Fachzeitschriften BANKINGNEWS 3/2019 NM 48
K-PROFI 1/2019 VK 49/50
trans aktuell 3/2019 VK 48
Korrekturart: Prüferkorrektur (PK), Verlagskorrektur (VK), Nachmeldung (NM), Eigenkorrektur durch die IVW (EK)

Alle Korrekturen



Verwaltungsrat weitet Auflagenkontrolle der ePaper auf Kundenzeitschriften und weiteren Vertriebsweg aus

Auf Vorschlag des IVW-Organisationsausschusses Presse hat der IVW-Verwaltungsrat am 29. November 2019 im schriftlichen Umlaufverfahren die folgenden Beschlüsse gefasst:

ePaper-Ausgaben von Kundenzeitschriften

Verlage können der Auflagenkontrolle ab sofort elektronische Ausgaben von Kundenzeitschriften unterstellen und ihre ePaper-Verkäufe in ihre Auflagenmeldung an die IVW aufnehmen. Hierfür hat das Gremiun entsprechende Änderungen an den "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle von Kundenzeitschriften" vorgenommen.

E-Mail-Verbreitung verkaufter ePaper meldefähig

Ab dem 4. Quartal 2019 können die Verlage nunmehr auch verkaufte ePaper-Ausgaben der IVW melden, wenn sie mittels einer personalisierten E-Mail dem Bezieher zugänglich gemacht werden. Dazu wurden die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben" aktualisiert und neue Durchführungsbestimmungen in den Regel-Leitfaden zur IVW-Auflagenkontrolle übernommen.

Zu den Details und Erläuterungen der gefassten Beschlüsse

Neues Layout: Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle

Im Regel-Leitfaden werden fortlaufend Änderungen der Richtlinien, neue Durchführungsbestimmungen zur Auslegung der Regularien und Praxisregeln zur IVW-Auflagenkontrolle dokumentiert. Der Regel-Leitfaden bietet den IVW-Mitgliedsverlagen damit praktische Orientierung für die richtliniengemäße Zuordnung von Exemplaren zu den definierten Auflagensparten und die dafür erforderlichen Nachweise zur Vorbereitung der Auflagenprüfung.

Um den Anwendern ein schnelleres Auffinden der gesuchten Informationen zu ermöglichen, wurde das Layout des Regel-Leitfadens neu strukturiert: So sind die Abschnitte aus IVW-Richtlinien – auf die im Folgenden Bezug genommen wird - jetzt grau unterlegt; neue, aktualisierte oder wegfallende Bestimmungen und Regeln werden farblich bzw. optisch markiert hervorgehoben.

Zur aktuellen Version des Regel-Leitfadens

Heftmeldeplan 2020 veröffentlicht

Der Terminplan 2020 für die Erst- und Abschlussmeldung der heftbezogenen Auflagenkontrolle steht für alle teilnehmenden Verlage und am Verfahren Interessierten zum Abruf bereit.

Änderungen im Titelbestand, Verschiebungen bei den Erstverkaufstagen und den Terminen für die Erst- und Abschlussmeldungen werden - nach entsprechender Mitteilung der Verlage an die IVW - umgehend erfasst und in Updates des Meldeplans veröffentlicht.

Der Heftmeldeplan 2020 ist als Excel-Tabelle im XLSX-Format sowie als CSV-Datei (mit Semikolon-getrennten Daten zur Weiterverarbeitung) hier zum Download verfügbar.

Kontakt: Seda Ataman
Tel.: 030-590099-726
E-Mail schreiben



 

16.12.2019, Montag bis 20.12.2019, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)

16.12.2019, Montag
Meldeschluss für November 2019, Paid Content

17.12.2019, Dienstag
Ausweisung für November 2019, Paid Content

09.01.2020, Donnerstag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Dezember 2019, Digital

14.01.2020, Dienstag
Meldeschluss 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)

14.01.2020, Dienstag
Meldeschluss für Dezember 2019, Paid Content

15.01.2020, Mittwoch
Ausweisung für Dezember 2019, Paid Content

17.01.2020, Freitag (voraussichtlich)
Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 4. Quartal 2019, Print (Quartalsauflagen)

27.01.2020, Montag bis 31.01.2020 Freitag
Versand der Meldeformulare für die Erfassung der Kino-Besucherzahlen, Kino

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.

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