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Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


17. Jahrgang - Ausgabe Nr. 8 vom 17. Dezember 2020


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle





INFOnline Measurement anonymous
Messdienstleister führt neues Messverfahren ein

Die INFOnline GmbH, Bonn – der Dienstleister der IVW-Mitgliedsunternehmen für die richtlinienkonforme Nutzungsmessung zur Ausweisung und Prüfung ihrer Internetwerbeträger – bietet ein neues Messverfahren an.

Mit dem Einsatz des INFOnline Measurement anonymous können Anbieter digitaler Werbeträger Verluste von Nutzungswerten ausschließen, die bei der Messung der Zugriffszahlen durch Opt-in-Pflicht, Voreinstellungen von Browsern sowie weiterer Soft- und Hardware zum Schutz der Privatssphäre entstehen.

Die INFOnline wird somit durch das vor ihr entwickelte Messsystem auch künftig die vollständige Erhebung der Basis-Daten zur Werbeträgerleistung von Digital-Angeboten anbieten.

Ermöglicht wird dies durch das neue technische Fundament des INFOnline Measurement anonymous:

  • keine Opt-In-Pflicht - Datenschutz durch Mess-Design
  • anonyme Messung zum Schutz vor Messverlusten
  • maximale Reichweite durch robuste 1st-Party-Technologie.
Alle Informationen und Dokumentationen rund um das INFOnline Measurement anonymous sind im Webangebot der INFOnline zu finden.

Bestellprozess und Migrationsphase am 24.11.2020 gestartet

Damit die Nutzungsdaten ihrer digitalen Werbeträger künftig mit dem INFOnline Measurement anonymous erhoben und von der IVW geprüft und ausgewiesen werden, müssen Anbieter den Messdienstleister neu beauftragen. Das ist seit dem 24.11.2020 im Bestellcenter der INFOnline möglich.

Nach der Beauftragung werden die Digital-Angebote sukzessive durch die INFOnline für die anonyme Messung freigeschaltet. Sobald die anonyme Messung für eine Website aktiviert ist, wird der Anbieter benachrichtigt. Erst ab diesem Zeitpunkt kann auf Anbieterseite die Einrichtung des Angebots für die Messung mit dem neuen Messsystem beginnen.

Nach der erfolgreichen Implementierung stehen dann – neben den Messwerten des bisherigen SZMnG-Verfahrens – dem Anbieter auch die mit dem INFOnline Measurement anonymous erhobenen Nutzungsdaten zur Verfügung. Erst nach erfolgreicher Migrationsprüfung durch die IVW erscheinen die Nutzungsdaten auch in den IVW-Ausweisungen der Tages- und Monatsdaten.

Die Mess-Libraries für die anonyme Messung von Apps sowie die Informationen zur Implementierung werden von der INFOnline zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.

Nutzungsmessung im Parallelbetrieb – stabiler IVW-Beitrag

Bis auf Weiteres bleibt für die IVW-Ausweisungen der tagesbezogenen und monatlichen Visits und PIs von Digital-Angeboten das angestammte Skalierbare Zentrale Messsystem (SZMnG) maßgeblich in Betrieb.

Die erste IVW-Ausweisung von Nutzungsdaten auf Basis des neuen Messsystems kann voraussichtlich im Laufe der ersten Hälfte des kommenden Jahres erfolgen und wird frühzeitig angekündigt.

Die gestaffelten Beitragssätze für die Teilnahme an der IVW-Prüfung der Nutzungsdaten von Digital Angeboten sind von der Umstellung des Messsystems nicht betroffen und bleiben unverändert.

Kontakt: ServiceCenter IVW Digital
Tel.: 0800/5891788 - Aus dem Ausland: +49 228 410 29 49
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Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 43. bis 49. Kalenderwoche 2020 weitere Korrekturen erfasst.

Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:

Alle Korrekturen

Verwaltungsrat beschließt Anpassungen der IVW-Prüfverfahren an neue Markterfordernisse

Die Digitalisierung der Medienlandschaft schreitet weiter voran und stellt jetzt auch für immer mehr Filmtheater die Vermarktung von Kinowerbung auf den durchgängig technisierten Austausch von Daten um - von der Buchung bis zur Aufführung.

Durch Werbung finanzierte Angebote im Internet stehen vor den Herausforderungen der europäischen Gesetzgebung zum Datenschutz.

Vor diesem Hintergrund hat sich der IVW-Verwaltungsrat in einer virtuellen Sitzung am 27. November mit einer Reihe von Satzungs- und Richtlinien-Änderungen befasst, mit denen einzelne IVW-Prüfverfahren an die neuen Markterfordernisse angepasst werden sollen.

Nach dem Webmeeting hat der IVW-Verwaltungsrat im schriftlichen Umlaufverfahren am 8. Dezember allen Satzungs- und Richtlinien-Änderungen zugestimmt. Die Änderungen der IVW-Satzung werden – zusammen mit weiteren Änderungen aus einer zurzeit noch laufenden schriftlichen Beschlussfassung – in Januar beim Amtsgericht Berlin Charlottenburg zum Eintrag ins Vereinsregister eingereicht.

Für die folgenden Tätigkeitsbereiche wurden durch die aktuellen Beschlüsse des Verwaltungsrats die Satzung und Richtlinien der IVW geändert:

Bereich DIGITAL

Für die IVW-Prüfung der Nutzungsdaten von Digital-Angeboten musste der Regelungsrahmen der technischen Nutzungsmessung angepasst werden. Hierfür wurden Änderungen in folgenden Regelwerken der IVW notwendig:
  • IVW-Satzung
  • Richtlinien für die werbliche Kommunikation mit IVW-Hinweisen
  • Anlage 1 der IVW-Richtlinien für Online-Angebote "Definitionen und technische Erläuterungen"
  • Anlage 2 der IVW-Richtlinien für Online-Angebote "Kategoriensystem 2.0"
  • Nutzungsbedingungen für die IVW-Ausweisung der gemessenen Nutzungsdaten

Sämtliche Änderungen lassen sich auf die Einführung des INFOnline Measurement anonymous (IOMa) zurückführen (siehe hierzu auch den ersten Beitrag oben).

Das neue Messsystem kommt ohne 3rd-Party-Cookies aus. Der Einsatz von 3rd-Party-Cookies zur Nutzungsmessung wird zunehmend durch Voreinstellungen von Browser unterbunden.

Datenschutzrechtliche Restriktionen führen dazu, dass 3rd-Party-Cookies nur noch mit der expliziten Einwilligung des Nutzers zum Einsatz kommen dürfen.

Beides kann zu Beeinträchtigungen der technischen Nutzungsmessung führen und insbesondere die Sicherstellung einer vollständigen Erhebung des Traffics gefährden, der auf den Servern der einzelnen Digital-Angebote stattfindet.

Deshalb wird das derzeitige Messsystem (SZMnG) sukzessive durch das INFOnline Measuremen anonymous abgelöst. Die beschlossenen Änderungen in den Vorgaben für die technische Nutzungsmessung waren durch die neu eingesetzte Technik, geänderte Prozesse der Datenlieferung und definitorischen Anpassungen bei der Metrik Visit erforderlich.

Zur Detailinformation über die erfolgten Änderungen in den einzelnen Regularien steht eine Synopse bereit.

Bereich KINOWERBUNG

Mit Blick auf die technischen und vermarktungsrelevanten Neuerungen in der Kinowerbung hat die IVW ein neues Verfahren entwickelt, um ihre "Prüfung der ordnungsgemäßen Vorführung von Werbung im Kino" fortzuführen.

Die entsprechenden Richtlinien zur Durchführung einer IVW-Prüfung wurden für neu strukturierte „digitale Strecke“ der Kinowerbung konzipiert. Seit Januar 2019 konnten mit dem neuen Regelwerk eine Vielzahl von Test-Prüfungen erfolgreich durchgeführt werden.

Der reguläre Start war – nach der jetzt erfolgten Verabschiedung der neuen Richtlinien – für den 1. Januar 2021 vorgesehen. Der Regelbetrieb wird sich jedoch flexibel an den jeweiligen Gegebenheiten ausrichten müssen, die die aktuellen Einschränkungen für die Kinobetreiber und die Vermarktung zurzeit mit sich bringen.

Zu den neuen „IVW-Richtlinien Prüfung der ordnungsgemäßen Vorführung von Werbung im Kino“

Bereich PRINT

Der Nachweis für die Verbreitung von ausgelegten Freistücken eine Presseerzeugnisses musste bislang durch Stempel und Unterschrift eines Mitarbeiters der Auslegestelle erbracht werden.

Vor dem Hintergrund der verordneten Hygiene-Maßnahmen in der Corona-Zeit erscheinen die Stempel- und Unterschriftennachweise nicht mehr zeitgemäß. Zudem arbeiten immer weniger Betreiber gängiger Auslegestellen (Cafés, Kneipen etc.) mit einem Firmenstempel oder autorisieren ihr Personal nicht zur Leistung von Unterschriften. Dies macht insgesamt eine Überarbeitung und Anpassung der Nr. 53 der „Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle“ erforderlich.

Synopse zur Änderung der Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - Nr. 53 (Ausgelegte Freistücke)

Neue Delegierte in IVW-Gremien

Verwaltungsrat

Beate Müller, Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf übernimmt als Delegierte des Markenverband e.V. den Sitz von Matthias Losack.

Marco Maier, Geschäftsführer RADIO / TELE FFH GmbH & Co. Betriebs-KG, Bad Vilbel wurde vom VAUNET - Verband Privater Medien e.V. als Nachfolger von Klaus Schunk in das Gremium delegiert.

Organisationsausschuss Online-Medien

Mandy Braun, Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt/M. wurde vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. - IG Fachmedien als Nachfolgerin von Christoph Krug benannt.

zum aktuellen Verzeichnis der Delegierten in IVW-Gremien (pdf)

Heftmeldeplan 2021 veröffentlicht

Der Terminplan 2021 für die Erst- und Abschlussmeldungen der heftbezogenen Auflagenkontrolle steht für alle teilnehmenden Verlage und am Verfahren Interessierten zum Abruf bereit.

Änderungen im Titelbestand, Verschiebungen bei den Erstverkaufstagen und den Terminen für die Erst- und Abschlussmeldungen werden - nach entsprechender Mitteilung der Verlage an die IVW - umgehend erfasst und in Updates des Meldeplans veröffentlicht.

Der Heftmeldeplan 2021 ist als Excel-Tabelle im XLSX-Format sowie als CSV-Datei (mit Semikolon-getrennten Daten zur Weiterverarbeitung) hier zum Download verfügbar.

Kontakt: Seda Ataman
Tel.: 030-590099-726
E-Mail schreiben



 

14.12.2020, Montag bis 18.12.2020, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2020, Print (Quartalsauflagen)

14.12.2020, Montag
Meldeschluss für November 2020, Paid Content

15.12.2020, Dienstag
Ausweisung für November 2020, Paid Content

11.01.2021, Montag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Januar 2021, Digital

14.01.2021, Donnerstag
Meldeschluss 4. Quartal 2020, Print (Quartalsauflagen)

14.01.2021, Donnerstag
Meldeschluss für Dezember 2020, Paid Content

15.01.2021, Freitag
Ausweisung für Dezember 2020, Paid Content

21.01.2021, Donnerstag
Online-Bereitstellung Auflagenzahlen 4. Quartal 2020, Print (Quartalsauflagen)

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.

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