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Infos zum Bezug und der Verwaltung des Newsletter-Abos


18. Jahrgang - Ausgabe Nr. 8 vom 22. Oktober 2021


Sehr geehrte(r) c35bc883e9,

in der heutigen IVW-Newsletter-Ausgabe haben wir folgende Themen für Sie:
Und wie gewohnt finden Sie außerdem aktuelle Übersichten zu Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Team der IVW-Geschäftsstelle



Aktuell auf ivw.de:

Auflagen der deutschen Presse im 3. Quartal 2021

Nach Abschluss der Datenverarbeitung liegen aktuell die Quartalsauflagen deutscher Presseerzeugnisse für das 3. Quartal 2021 vor. Insgesamt waren der Auflagenkontrolle 324 Tages-und 16 Wochenzeitungen, 606 Publikumszeitschriften sowie 883 Fachtitel, 16 Supplements, 47 Kundenzeitschriften, 18 Handbücher und 31 Telekommunikations-verzeichnisse unterstellt.

Die detaillierten Auflagenzahlen des deutschen Pressemarkts wurden in einer Online-Datenbank sowie - als abgeschlossener Datenbestand vom 21. Oktober 2021 - in der IVW-Auflagenliste (PDF-Format und Klartextdaten) bereitgestellt. Übersichten der Korrekturen zu gemeldeten Auflagenzahlen werden fortlaufend im Internet veröffentlicht.

Weiterführende Links:

Zur Entwicklung der Gesamtauflagen der einzelnen Printgattungen steht ein umfangreiches Angebot an Charts zur Verfügung.

Korrekturen der Auflagenmeldungen

Seit Erscheinen des letzten Newsletters wurden in der 39. bis 41. Kalenderwoche 2021 weitere Korrekturen erfasst.

Die weitergehenden Informationen erhalten Sie hier:

Alle Korrekturen




+++ 1.124.004 verkaufte Nutzungsrechte Ø pro Tag (September 2021) +++




Wiederholter Hinweis: Richtlinienänderung zur Auslage von Freistücken

In unserem Newsletter Nr. 8 vom 17. Dezember 2020 hatten wir über eine wichtige Richtlinienänderung betreffend die Auslage von Freistücken zu Presseerzeugnissen informiert. Da uns hierzu nach wie vor viele Anfragen erreichen, veröffentlichen wir diese Information nachfolgend noch einmal:

„Der Nachweis für die Verbreitung von ausgelegten Freistücken eines Presseerzeugnisses musste bislang durch Stempel und Unterschrift eines Mitarbeiters der Auslegestelle erbracht werden. Vor dem Hintergrund der verordneten Hygiene-Maßnahmen in der Corona-Zeit erscheinen die Stempel- und Unterschriftennachweise nicht mehr zeitgemäß.
Zudem arbeiten immer weniger Betreiber gängiger Auslegestellen (Cafés, Kneipen etc.) mit einem Firmenstempel oder autorisieren ihr Personal nicht zur Leistung von Unterschriften. Dies machte insgesamt eine Überarbeitung und Anpassung der Nr. 53 der ‚Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle‘ erforderlich."

Synopse zur Änderung der Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - Nr. 53 (Ausgelegte Freistücke)

Seit 1. Januar 2021 gelten somit für den Nachweis ausgelegter Freistücke folgende geänderte Bestimmungen im Regelwerk der IVW-Auflagenkontrolle:

53. Freistücke
Freistücke sind detailliert nachzuweisen. Als Verbreitungsnachweise dienen insbesondere Freistückdateien, Versandkostenabrechnungen nebst Buchungs- und Zahlungsbelegen, Posteinlieferungslisten, Versandnachweise, Lieferscheine, verlagsinterne Protokolle mit Verwendungszweck, Portonachweise, Abrechnungen vom Verlag beauftragter Verteiler (Dienstleister, interne oder externe Verlagsmitarbeiter) über die Verbreitung. [...]

Sind Empfangsbescheinigungen der Auslegestellen mit Stempel und Unterschrift aus wichtigem Grund (z.B. behördlich angeordnete Schließzeiten [wie z.B. während der Corona-Pandemie] oder fehlende Unterschriftsbefugnis des vor Ort anwesenden, der Auslegestelle zuzurechnenden Personals) nicht zu erhalten, können in diesen Fällen die vom Verlag beauftragten Verteiler (Dienstleister, interne oder externe Verlagsmitarbeiter) den Nachweis der Auslegung erbringen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang zur Nachweisführung außerdem auch den Punkt 4.7. "Freistücke" im Regel-Leitfaden IVW-Auflagenkontrolle, Praxisregel Nr. 9.

Aktuelle Stellenausschreibung der IVW

In der Berliner Geschäftsstelle der IVW ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:

Sachbearbeiter/in im Bereich der Medienkontrolle (m/w/d)

für die Organisation, Administration und Prüfaufgaben in verschiedenen Tätigkeitsfeldern der IVW. Dazu gehören insbesondere die Verfahren der quartals- und heftbezogenen Auflagenkontrolle von Print-Medien neben neuen digitalen Angebotsformen.
zum Stellenangebot

Start der Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2022

Mit dem Versand der Erhebungsbögen an die Verlagshäuser der Tagespresse hat in der vergangenen Woche die Datensammlung für die Verbreitungsanalyse Tageszeitungen 2022 begonnen.

Mit dieser Erhebung ermittelt die IVW seit Anfang der 1970er Jahre im Rhythmus von zwei Jahren für das komplette Bundesgebiet die Zusammensetzung lokaler Zeitungsmärkte. Hierfür werden von den Verlagen und ihren Grossisten während einer so genannten Messwoche (diesmal vom 8. bis 14. November 2021) sämtliche Stückzahlen verkaufter Tageszeitungen für alle Städte und Gemeinden Deutschlands erfasst und der IVW gemeldet.

Neben den Verkäufen der gedruckten Exemplare Tageszeitungen werden für einen Stichtag innerhalb der Messwoche (11. November 2021) auch die Verkaufszahlen von ePaper-Ausgaben von Zeitungen für sämtliche Verbreitungsorte der Tagespresse erhoben.

Kontakt:
Helmut Weber
Tel. 030/59 00 99 – 732
E-Mail



fortlaufend, an allen Dienstagen
Veröffentlichung von Heftauflagen nach Meldeplan, Print (Heftauflagen)

01.11.2021, Montag
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung Oktober 2021, Paid Content

08.11.2021, Montag
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom Oktober 2021, Digital

15.11.2021, Montag
Meldeschluss für Oktober 2021, Paid Content

16.11.2021, Dienstag
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für Oktober 2021, Paid Content

01.12.2021, Mittwoch
Freischaltung Meldesystem (OMI) für Meldung November 2021, Paid Content

08.12.2021, Mittwoch
Veröffentlichung der Nutzungsdaten vom November 2021, Digital

13.12.2021, Montag bis 17.12.2021, Freitag
Bereitstellung Meldeformulare 4. Quartal 2021, Print (Quartalsauflagen)

14.12.2021, Dienstag
Meldeschluss für November 2021, Paid Content

15.12.2021, Mittwoch
Ausweisung verkaufter Nutzungsrechte für November 2021, Paid Content

Alle Termine



Impressum

Herausgeber:
Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW)

Dr. Kai Kuhlmann (verantwortlich), Gerhard Gosdzick M.A.

IVW - Verbändehaus - Am Weidendamm 1A - 10117 Berlin
Tel.: +49 30 590099-700
Fax: +49 30 590099-733
Web: www.ivw.de
E-Mail: ivw@ivw.de

Ältere Ausgaben des Newsletters IVW-Praxis können hier abgerufen werden.

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