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IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH
10.07.2020
Eine der wichtigsten Maßnahmen, um in Immobilien die Virengefahr zu mindern, ist es, mehr frische Luft in die Gebäude rein- und verbrauchte Luft rauszulassen. Das gilt für Lüftungsanlagen wie fürs Fensteröffnen. Quelle: stock.adobe. com, Urheber: Rattanacha
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
dass sie noch einmal Dauergast in Talkshows würde, das hätte sie nicht gedacht. Und doch, Coronavirus und Tönnies' Fleischfabrik sei dank, die Lüftungsanlage ist jetzt prominent. Bei jeder Immobilie und bei jeder Räumlichkeit, in der Menschen leben oder arbeiten, wird darüber gesprochen, ob die Lüftung die Menschen krank macht oder gesund erhält.

Filter, vertikale und horizontale Luftströme, Aerosole von Sitznachbarn - die Diskussion vermittelt den Eindruck, dass eine Hightech-Luftzufuhr das neue Qualitätsmerkmal für Gebäude wird. Doch nicht die Anlage ist entscheidend, sagt Lars Wiederhold in seiner aktuellen Titelgeschichte, sondern die Art und Weise, wie sie genutzt wird. "Die Luft muss raus", lautet das Credo.

Obgleich ein allgemeines Alles-wird-anders-Gefühl herrscht, die Pandemie schafft nicht überall Veränderungen. Auf dem Wohninvestmentmarkt ist im Grunde alles wie immer. Eher noch ein bisschen schöner, stellt Christine Rose fest: "Wohnungen - der Investoren allerliebstes Kind".

Auch Irebs-Geschäftsführer Tobias Just sieht die Assetklasse Wohnen eher auf der Gewinnerseite, zusammen mit Logistik- und Gesundheitsimmobilien. Aber lassen Sie sich von seinem fröhlichen Lachen bei uns im Interview nicht täuschen! Denn allen anderen sagt er: "Das Schlimmste kommt für viele erst noch".

Mein Tipp der Woche: Gehen Sie öfter mal frische Luft schnappen.

Ihre Brigitte Mallmann-Bansa
Chefredakteurin Immobilien Zeitung
Ihre Meinung interessiert uns! Wir freuen uns über Ihren Leserbrief an: leserbrief@immobilien-zeitung.de
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BGH: Vermieter muss bei Schönheitsreparaturen mit ran
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Die DekaBank wird Großmieter im Frankfurter Projekt Four von Groß & Partner. Sie bezieht in vier Jahren 16.000 qm im Hochhaus Four-T1 und verlässt dafür das Trianon.
 
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Weil der Berliner Mietendeckel und die Folgen der Corona-Krise Einbußen für die BBU-Mitgliedsunternehmen bedeuten, werden Investitionen zurückgefahren. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hervor.
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Baurecht. Schätzt ein Planer die Baukosten zu niedrig, macht er sich schadenersatzpflichtig. Vergibt der Bauherr den Auftrag aber, obwohl ihm klar ist, dass die Kostenschätzung falsch ist, trägt er eine überwiegende Mitschuld.
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