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IZ Immobilien Zeitung Verlagsgesellschaft mbH
23.04.2021
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss gegen den Berliner Deckel neue Debatten entfacht. Quelle: Imago, Urheber: Zuma Wire
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das scheinbare Ende ist in Wahrheit ein Anfang.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Der Grund ist banal: Für das Gesetz, das die Mieten für fünf Jahre auf den Betrag von Juni 2019 eingefroren hat, fehlt es dem Land Berlin an Kompetenz. Gemeint ist natürlich Kompetenz im Sinne von „für die Gesetzgebung zuständig" – nicht im Sinne von „unfähig", wenngleich das irgendwie auch ein bisschen passt.

Jetzt geht das Ringen um einen bundesweiten Mietendeckel erst richtig los. Eine bessere Steilvorlage hätten sich die Parteien für den Bundestagswahlkampf nicht ausdenken können. Für Berlins Mieter ist die Lage misslich: Viele von ihnen werden nachzahlen müssen.

Meine Kollegin Jutta Ochs glaubt übrigens nicht, dass es in Sachen Mietregulierung einen großen Schlag tun wird. Ihre Prognose: Es wird viele kleine unangenehme Maßnahmen geben.

Ich fand es bekloppt und zugleich mutig vom Berliner Senat, den Mietendeckel zu beschließen. Widersprach es doch allem, was ich in meiner Vorlesung „Verfassungsrecht I" im ersten Semester gelernt hatte. Nun frage ich mich: Vielleicht war das ja auch einfach ein schlauer Schachzug, um bundesweit nun zum Ziel zu kommen?

Ihre Brigitte Mallmann-Bansa
Chefredakteurin Immobilien Zeitung
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