eazyR



Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

wir wünschen Ihnen und Ihrer Firma einen guten Start ins neue Jahr. Uns ist es wichtig, auch in 2021 für Sie da zu sein, denn die Schwierigkeiten rund um Corona werden uns sicher noch einige Monate begleiten. Schon seit Mitte 2020 sind Betreiber von Gaststätten und Hotel-Restaurants aufgefordert, personenbezogene Daten von Gästen zur Nachverfolgung von Infektionswegen zu erheben. Händisch geführte Listen sind nicht nur unhygienisch, sondern auch unsortiert und datenschutzrechtlich problematisch. Aber wussten Sie, dass unser Krick-Tool eazyR auch zur Mitarbeiter-Registrierung in Kantinen genutzt wird? Und auch kleinere Unternehmen wie Kanzleien, Handwerker, Pflegeheime oder Autohäuser können mit eazyR leicht die Besucher-Registrierung vornehmen.

Kostenlos und einfach zu bedienen!

Jetzt einfach starten und Account anlegen!

eazyR
 
eazyR für Besucher-Registrierung, Kantinen und vieles mehr

Mit eazyR können Betreiber Ressourcen (z.B. Tische in der Kantine/im Restaurant, aber auch der Empfang oder Filialen) anlegen und QR-Codes generieren, die von Ihren Besuchern/Mitarbeitern gescannt werden. Die Gäste hinterlegen ihre Kontaktdaten und checken nach ihrem Besuch wieder aus. Dafür müssen sich Ihre Gäste auch keine App herunter laden oder ein Konto einrichten. Sollte eine Kontaktnachverfolgung nötig werden, haben Sie die Informationen Ihrer Gäste lückenlos und auf einen Knopfdruck für das Gesundheitsamt parat. Hier finden Sie ein Video, das die Funktionen schnell und einfach erklärt.

Jahresrückblick 2020
 
iWelt Jahresrückblick 2020

Was für ein Jahr! Wer hätte Anfang des Jahres mit dem rechnen können, was auf uns zukam? Wir blicken auf ein Jahr voller Höhen und Tiefen, Herausforderungen und Chancen zurück. Die wichtigsten Meilensteine wollen wir heute nochmal gemeinsam Revue passieren lassen. Weitere Infos gibt es auf unserem Blog.








AGB Änderung
 
Anpassung der iWelt AGBs ab Januar 2021

Aufgrund der Modernisierung unserer Produktpalette sowie der Anpassung unserer Zahlungsverfahren, wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der iWelt GmbH + Co. KG angepasst und sind seit 1. Januar 2021 wirksam. Für Aufträge, die vor diesem Datum mit der iWelt abgeschlossen wurden, sind weiterhin die zum damaligen Zeitpunkt aktuellen AGB unverändert gültig. Hier geht es zu den neuen AGBs!


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Impressum | Für alle Angebote gelten unsere AGB.


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