Jahressteuergesetz 2018: Referentenentwurf liegt vor
| Liebe Leserin, lieber Leser, eine Kollegin schrieb kürzlich etwas frustriert, dass es viele Dinge gibt, über die man eigentlich mal berichten will - es dann aber irgendwie doch sein lassen muss, weil noch nichts entschieden ist. Ich befinde mich gerade in einem ähnlichen Dilemma, möchte Ihnen den Hinweis auf den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2018 aber nicht vorenthalten. Denn - so zumindest der Plan - durch dieses Gesetz sollen noch in diesem Jahr gesetzliche Neuregelungen in Kraft treten. Und falls Sie ein bisschen Zeit haben, schauen Sie doch mal rein in das verlinkte PDF. Besonders interessant sind immer die Begründungen zu den einzelnen Änderungen. Darin steht oft nicht nur, warum eine Änderung angestrebt wird, sondern auch noch ein bisschen was zu Umsetzung und Ausgestaltung. Konkretes Beispiel: Falls Sie über Amazon Marketplace Waren verkaufen, könnten Sie die Ausführungen auf Seite 64 des PDFs interessieren. Dort wird unter anderem beschrieben, wie Sie dem Marktplatz-Anbieter nachweisen sollen, dass Sie steuerlich registriert sind. Wenig überraschend für die deutsche Steuerverwaltung: Auch im Jahr 2018 ist im Zusammenhang mit elektronischen (!) Marktplätzen noch Papier involviert. Die Mühlen mahlen eben manchmal langsam...
| Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | | Gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige | | Als Selbstständiger über die gesetzliche Rentenversicherung nachdenken? Ja, denn die Rendite kann sich sehen lassen. Und außerdem bringt die gesetzliche Rente neben der Altersabsicherung noch weiterer Vorteile, wie z.B. die Erwerbsminderungsrente. Wir zeigen Ihnen, dass sich ein Blick auf die Möglichkeiten, die die gesetzliche Rentenversicherung auch Freiberuflern und Selbstständigen bietet, lohnt – gerade bei dem derzeitigen Zinsniveau! |
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