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Dorothee Krings
Politik-Redakteurin
08. August 2023
Liebe Frau Do,
dass Menschen, die nach Deutschland kommen, um hier kriminellen Machenschaften nachzugehen, schleunigst abgeschoben werden sollten, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie scheitert jedoch oft in der Praxis, weil es etwa an Rückführungsvereinbarungen mit den Herkunftsländern mangelt. Das ist ein Problem für die Migrationspolitik, weil es die beste Vorlage für Stimmungsmache liefert gegen einen Staat, der sich vermeintlich „auf der Nase herumtanzen“ lässt. Plötzlich stehen dann rechtsstaatliche Prinzipien zur Debatte wie die natürlich notwendige Prüfung jedes Einzelfalls. Allein die Zugehörigkeit zu einer Großfamilie darf kein Abschiebegrund sein. Wenn die Familie aber nachweislich eine kriminelle Vereinigung ist, muss der Staat gegen Beteiligung in den Strukturen aktiv werden können. Allerdings sollten Politiker darüber erst reden, wenn sie auch wirksame Ideen für die Abschiebepraxis haben. Sonst verstärken sie nur die Vorbehalte.
Das Archivbild zeigt einen Abschiebeflug in Leipzig., FOTO: dpa/Michael Kappeler
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Herzlich
Ihre
Dorothee Krings
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