Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in 2022 gab es wieder zahlreiche Entscheidungen in Insolvenz und Vollstreckung. Bei manchen handelte es sich nur um die Festigung bekannter Ansichten, bei anderen wiederum um echte „Paradigmenwechsel“.
Zum Beispiel mussten sich 2022 gleich mehrere Gerichte mit der Frage befassen, wie Vollstreckungsersuchen übersandt werden müssen, was angesichts des zunehmenden und verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs kaum verwunderlich ist.
Auch die Vergütung des Insolvenzverwalters spielt immer wieder eine gewichtige Rolle, wenn es um interessante Entscheidungen geht. Einem „Paukenschlaggleich hat sich der BGH jüngst mit der Frage befasst, wie im Fall einer zulässigen Delegation von Tätigkeiten durch den Insolvenzverwalter vergütungstechnisch umzugehen ist.
Und immer wieder thematisiert wird die z.B. Frage, ob und ggf. wie lange durch Wirtschaftsauskunftsdateien Daten über einen insolventen Schuldner gespeichert werden dürfen oder nicht?
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