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Sehr geehrte Damen und Herren,

Es war absehbar. Die seit 22.12.22 verwendbaren neu eingeführten Formulare, die ab dem 1.12.23 zwingend benutzt werden müssen, beinhalten handwerkliche Fehler. Daher hat das BMJ am 03.08.23 einen neuen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) auf den Weg gebracht.

Damit die Anwender die neuen Formulare in der „verbesserten“ Form zeitnah benutzen können, treten die Neuerungen bereits am Tag nach Verkündung in Kraft.

§ 6 ZVFV n.F. enthält eine Übergangsregelung für die Verwendung der Formulare. Danach sind ab dem 1. Juni 2024 ausschließlich die Formulare in der Fassung der novellierten Verordnung zu nutzen.

Damit Sie hier den Überblick bewahren, informieren wir Sie in unserem Spezialreport „Schon wieder neue Formulare geplant – das Hin und Her bei den Gerichtsvollzieher-Vordrucken“ von Dipl.- Rechtspfleger (FH) Stefan Lissner über die Entwicklung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) inkl. Synopse, Referentenentwurf sowie den Auszug zur Kennzeichnung der Änderungen an geänderten Formularseiten.

Sichern Sie sich noch heute unseren Spezialreport „Schon wieder neue Formulare geplant – das Hin und Her bei den Gerichtsvollzieher-Vordrucken“ sowie das dazugehörige Loseblattwerk von Dipl.- Rechtspfleger (FH) Ernst Riedel „Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis“ für nur 99 €.
 
 
 
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Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis inkl. Spezialreport „Schon wieder neue Formulare geplant – das Hin und Her bei den Gerichtsvollzieher-Vordrucken“!

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3 Bände, DIN A5, ca. 4.500 Seiten inklusive Online-Modul

Ladenpreis: 198 €
Mängelexemplare mit kleinen optischen Beeinträchtigungen: 99 €

(Jeweils zzgl. 7,90 € Versandkosten und USt)

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