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In unserem Rundschreiben finden sie einen Überblick über die Anforderungen seit 2017 und die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen ab 2020: | ||||
Welche Ihrer unternehmerischen Mandanten müssen ihre alten Kassen noch aufrüsten oder – wenn das nicht möglich ist – neue anschaffen? Sind seit dem 01.01.2017 alle Unternehmer verpflichtet, elektronische Kassen zum Einsatz zu bringen? Welche Anforderungen werden an die Sicherung der Daten gestellt? Was ist genau zu sichern und wie lange müssen die Daten aufbewahrt werden? Wann entsprechen die Registrierkassen den GoBD? Welche weiteren Verschärfungen bringt das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ und ab wann gelten diese? In welchen Fällen greift der neue Bestandsschutz? | ||||
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Ja, ich bestelle die „Mandanten-Information Kassensysteme ab 2017“ mit 30 % Rabatt! | ||||
Mandanten-Information: Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017 – neuer Rechtsstand | ||||
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