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Ermittlung von Aufenthaltsort und Vermögenswerten von Schuldnern:

Verwaltungsbehörden ab sofort Gerichtsvollziehern gleichgestellt

 
     
  Sehr geehrter Herr Do,

bei der Sachaufklärung im Rahmen einer Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen haben ab sofort Verwaltungsbehörden weitestgehend dieselben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher. Das heißt konkret: Sie dürfen jetzt selbst Auskünfte einholen
 
     
 

bei den Meldebehörden
  
beim Ausländerzentralregister
  
bei der Ausländerbehörde
  
beim Bundeszentralamt für Steuern
  
bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
  
beim Kraftfahrt-Bundesamt
  



© Andrey Popov - Fotolia.com
 
  Außerdem haben sie das Recht, Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Unternehmens- oder Vereinsregister einzusehen.

Was dies ganz konkret für Ihre Beratungspraxis bedeutet, erfahren Sie ab sofort in der neuesten Ausgabe des Arbeitshandbuchs „Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis“. Lernen Sie jetzt das Praktikerwerk „Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis“ im kostenlosen 14-Tage-Test kennen.
 
     
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