So behalten Sie trotz der verwirrenden Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 den Überblick Bereits die
Einordnung verschiedener Verfahrensabschnitte in den „richtigen Abrechnungszeitraum“ bereitet in der Praxis Probleme. Darüber hinaus sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in zahlreichen Vorschriften bei bestimmten Gebührensituationen
die Anrechnung von gesetzlichen, gegenstandswertabhängigen Gebühren vor. Da fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten, denn die Harmonisierung dieser Vorschriften mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 führt oft zu Verwirrung.
Unsere Neuerscheinung bringt Licht ins Dunkel: Sie liefert
wichtige Informationen zur korrekten Anwendung der Gebührentabellen, insbesondere für Angelegenheiten, die vor dem Jahreswechsel 2024/2025 begonnen und in 2025 fortgeführt werden. Wir erklären
Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen für eine Anrechnungspflicht erfüllt sein müssen, und erläutern
gängige Anrechnungsvorschriften anhand zahlreicher praxisnaher Beispiele, die als
Muster für individuelle Rechtsfälle dienen können – unter besonderer
Berücksichtigung der Anwendung beider Tabellen im Übergangszeitraum.
Aus dem Inhalt:
✓ | Tabelleneinordnung mit dem KostRÄG 2025
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✓ | Anrechnung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Tabellen 2021 und 2025
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✓ | Übersichtstabelle: Eingruppierung verschiedener Verfahrensabschnitte
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✓ | Schritt- für Schritt-Erklärungen zu Voraussetzung für eine Anrechnungspflicht
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✓ | Wichtige Hinweise zur Anwendung der richtigen Gebührentabelle
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✓ | Abgrenzung: Anrechnung, Abgleich, Streitwertaddition
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✓ | Anrechnung gegenüber Dritten
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✓ | Übersicht der Änderungen RVG 2021 – RVG 2025
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✓ | Erläuterungen gängiger Anrechnungsvorschriften anhand zahlreicher Beispiele unter Berücksichtigung beider Tabellen im Übergangszeitraum
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