Jobcenter darf Hartz-IV-Zuschuss nicht verweigern Jobcenter können von Hartz-IV-Beziehern den Verkauf oder die Beleihung ihres Miteigentumsanteils an einer Wohnung nur verlangen, wenn dies auch tatsächlich und rechtlich möglich ist. Vermögen ist dagegen nicht tatsächlich verwertbar, wenn dieses nicht marktgängig oder über den Marktwert hinaus belastet ist und sich in absehbarer Zeit kein Käufer findet, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 31. Juli 2021 veröffentlichten Urteil. |